D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

 

 

Beschluss des 59. Ord. Bundesparteitages der FDP, München, 31. Mai -1. Juni 2008

 

Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich verbessern

(vorbehaltlich der Überprüfung anhand des Wortprotokolls)

 

 

Die aktuellen Datenschutzskandale bei Lidl und anderen Lebensmittelketten sowie der Deutschen Telekom zeigen dringenden Handlungsbedarf für eine Stärkung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.

 

Die Nutzung von modernen Datenverarbeitungssystemen ist aus Unternehmen heute nicht mehr wegzudenken. Computer, Mobiltelefone, Smartphones, PIN-Cards, RFID-Chips, verschiedene Identifizierungssysteme, Videoüberwachung in Geschäftsräumen und unterschiedlichste Speichermedien prägen ebenso die Arbeitsorganisation wie auch die wirtschaftliche Tätigkeit. Zugleich führt der Einsatz moderner Technologien zu einer verstärkten Nutzung von personenbezogenen Daten. Damit wächst die Gefahr, persönliches Verhalten von Kunden und Mitarbeitern zu registrieren und zu bewerten und diese Daten zweckzuentfremden. Die FDP will dem Missbrauch von Kunden-und Arbeitnehmerdaten einen Riegel vorschieben.

 

 

1. Eigenverantwortung ist der beste Datenschutz.

 

Datenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unternehmen, aber auch jeder einzelne Bürger sind verpflichtet, die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten und für ihre Einhaltung Sorge zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass jeder selbst für seine Daten verantwortlich ist. Für Liberale bedeutet dies einerseits, dass jeder sorgsam mit seinen personenbezogenen Daten umgehen sollte. Wer seine Daten preisgibt, z.B. indem er sie ins Netz stellt, muss sich der Gefahren bewusst sein. Was einmal im Netz ist, bleibt im Netz. Die FDP appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit den eigenen Daten achtsam zu sein. Andererseits gehört zur Verantwortung auch die Möglichkeit, Verbleib und Nutzung der eigenen Daten stets in der Hand oder wenigstens im Blick behalten zu können. Hierfür fordert die FDP die Schaffung klarer Voraussetzungen.

 

 

2. Unternehmen müssen ihre Verantwortung für den Datenschutz ernst nehmen.

 

Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen von Unternehmen gewährleistet werden. Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich obliegt den Daten verarbeitenden Unternehmen. Für Daten, die in ihrer Sphäre erhoben, gespeichert und genutzt werden, müssen sie Vorkehrungen gegen Datenverlust, Manipulation und Missbrauch treffen. Die FDP setzt auf die rechtstreuen Unternehmen in Deutschland, für die Datenschutz rechtliche Verpflichtung und zugleich Grundvoraussetzung für Kundenvertrauen ist. Gleichzeitig fordert die FDP alle Daten verarbeitenden Stellen auf, die eigenverantwortlich vorzunehmende Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich auszubauen, indem durch interne oder externe Kontrollstellen die einwandfreie Verwendung der Daten regelmäßig überprüft wird. Zudem setzt sich die FDP dafür ein, die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu verbessern. Hierzu benötigen die Datenschutzbeauftragten eine von der Geschäftsleitung unabhängige Prüfungskompetenz.

 

Eine zentrale Speicherung von Unternehmensdaten – wie etwa die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden – durch den Staat lehnt die FDP ab.

 

 

3. Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich durch klaren Rechtsrahmen stärken, Rechtsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ausbauen und Möglichkeiten der Rechtsverfolgung konsequent ausschöpfen.

 

Die FDP fordert, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der betroffenen Personen zu fördern.

 

Die FDP setzt sich dafür ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften konsequent zu verfolgen und die bestehenden Bußgeldrahmen vollständig auszuschöpfen. Daneben fordert die FDP die Bundesregierung auf, das Sanktionssystem im Bundesdatenschutzgesetz sowie die Ersatzmöglichkeit von immateriellen Schäden bei Verarbeitung personenbezogener Daten zu überprüfen und zu verbessern. Außerdem fordert die FDP Bund und Länder auf, die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden mit ausreichend Personal-und Sachmitteln auszustatten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften wirksam zu kontrollieren.

 

 

4. Faire und klare Regeln für Transparenz und Verbraucherinformation.

 

Bei der Verabschiedung von weiteren datenschutzrechtliche Regelungen und Maßnahmen im nicht-öffentlichen Bereich wird die FDP darauf achten, dass die verschiedenen Interessen der Akteure berücksichtigt, die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfassend geachtet und Spielräume für die Entwicklung neuer Techniken belassen werden.

 

Datenschutzrechtliche Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament für Transparenz und Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für die FDP ist daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist.

 

Hierbei fordert die FDP die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob in konzentrierten Märkten das Koppelungsverbot, nach dem der Vertragsschluss nicht von der Zurverfügungstellung personenbezogener Daten, die für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sind, abhängig gemacht werden darf, ausdrücklich im allgemeinen Datenschutzrecht festgeschrieben werden kann. Im Bereich der Teledienste muss das geltende Recht konsequent angewandt und Verstöße durch die zuständigen Behörden geahndet werden. Die Verbraucher müssen darüber aufgeklärt werden, dass ihnen keine Nachteile drohen, wenn sie nur die notwendigen Daten preisgeben.

 

 

5. Datenschutz-Audit rasch einführen.

 

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die FDP die Einführung eines Ausführungsgesetztes zum Datenschutz-Audit und -Gütesiegel, damit Anbieter von Datenschutzsystemen und Datenverarbeitungsprogrammen sowie Daten verarbeitenden Stellen ihr Datenschutzkonzept zertifizieren lassen und damit einerseits werben und andererseits das Kunden-und Verbrauchervertrauen stärken können. Darüber hinaus muss die Förderung datenschutzfreundlicher Technik gerade vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden automatisierten Datenverarbeitung unter anderem durch marktwirtschaftliche Anreize wie dem Datenschutz-Audit verbessert werden. Es ist die Möglichkeit zu schaffen, nicht nur Produkte und Dienstleistungen, sondern das Datenschutzniveau eines Unternehmens insgesamt zertifizieren zu lassen. Hierzu gehört auch die Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes.

 

 

6. Biometrische Daten schützen und Missbrauch vorbeugen.

 

Die Nutzung von biometrischen Daten und Verfahren durch Private bietet neben Anwendungskomfort und Erhöhung des Umsatzes auch die Möglichkeit der Erhöhung von Sicherheit. Für die FDP ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Nutzung solcher Verfahren, dass die Betroffenen über das Verfahren aufgeklärt sind und in das Verfahren freiwillig eingewilligt haben. Die Freiwilligkeit ist allerdings nur dann gegeben, wenn die vertraglichen Leistungen oder Waren auch ohne biometrische Daten und zum selben Preis erworben werden können und daher eine echte Wahlmöglichkeit besteht.

 

Die FDP fordert zudem, dass biometrische Daten einer strikten Zweckbindung unterworfen und nach festgelegten Zeiträumen gelöscht werden. Die FDP lehnt eine Weitergabe bzw. Schaffung von zentralen Stellen für biometrische Daten im nichtöffentlichen Bereich ab.

 

 

7. Verbraucherschutz und Transparenz bei RFID gewährleisten.

 

Die Nutzung von RFID-Chips (Radio Frequency Identification) nimmt auch im privaten Bereich immer weiter zu, z.B. für Systeme zur Produktidentifizierung, Logistik oder Lagerhaltung bis hin zur Nutzung für die erleichterte Abwicklung von Gewährleistungsfällen. Gefahren für den Datenschutz ergeben sich unter anderem durch mögliche Verknüpfungen von Informationen, die von RFID-Chips mittels Funk ausgelesen werden können, mit anderen personenbezogenen Daten wie solchen von EC-oder Kreditkarten. Um diese Gefahren weitestgehend zu vermeiden und für den Einzelnen überschaubar zu machen, setzt sich die FDP nach Scheitern einer Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft für eine gesetzliche Regelung dergestalt ein, dass im Regelfall RFID-Chips bei der Übergabe an den Verbraucher, spätestens aber beim Verlassen des Ladens, automatisch dauerhaft und unwiderruflich deaktiviert werden. Weiterhin fordert die FDP, dass Kommunikationsvorgänge mittels des Chips für den Verbraucher leicht erkennbar gekennzeichnet werden. Die FDP erachtet die Implementierung von Sicherungsmechanismen gegen unbefugtes Auslesen für notwendig.

 

 

8. Videoüberwachung von Angestellten und Kunden beschränken, Anbringung von Warnhinweisen durchsetzen und Löschungsfristen vorschreiben.

 

Videoüberwachung von Geschäftsräumen darf nicht zum Ausspähen der eigenen Angestellten missbraucht werden. Die FDP lehnt die heimliche Videoüberwachung von Angestellten durch Unternehmen ab. Für Liberale ist es ein unerträglicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wenn Angestellte beispielsweise beim Umkleiden heimlich gefilmt werden. Die FDP appelliert daher an alle Unternehmen, auf derartige Maßnahmen zu verzichten. In jedem Fall müssen jedoch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts eingehalten werden, wonach eine heimliche Videoüberwachung von Angestellten durch Unternehmen ausschließlich in Frage kommt, wenn ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung oder eine andere schwere Verfehlung gegen den Arbeitgeber vorliegt.

 

Auch die zweckentfremdete Verwendung von Videoaufzeichnungen über Kunden ist für die FDP nicht hinnehmbar. Vorfälle wie in einer Bank in Stuttgart, die einer Kundin, die von der Bank anhand einer Videoaufzeichnung identifiziert worden war, eine Rechnung für Reinigungskosten zusandte, weil deren Kind in Hundekot getreten war und in den Geschäftsräumen daher unangenehme Spuren hinterließ, dürfen sich nicht wiederholen. Die FDP hält die deutlich sichtbar anzubringenden Warnhinweise auf jedwede Videoüberwachung in privaten Geschäftsräumen für unabdingbar, um das Persönlichkeitsrecht zu achten. Die FDP fordert eine Löschung der Daten von Videoaufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden, sofern sie nicht in einem strafrechtlichen Verfahren zum Zwecke der Beweissicherung oder sonst unter der Bedingung einer Einwilligung der Betroffenen im Einzelfall aufbewahrt werden dürfen. Nach Wegfall des Zwecks sind die Daten umgehend zu löschen.

 

 

9. Datenmissbrauch bei Kundenkarten vorbeugen und Opt-In-Verfahren verpflichtend machen.

 

Kundenbindungssysteme dürfen nicht zum Ausverkauf persönlicher Daten und damit zum gläsernen Kunden führen. Anonyme Stempelkarten als Rabatt-Varianten sind datenschutzfreundlicher als personenbezogene Bonus-, Rabatt-oder Kundenkarten und daher vorzugswürdig. Die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung bei Kundenbindungssystemen sollte für die Verarbeitung und Nutzung über das abwicklungsnotwendige Maß hinaus grundsätzlich das so genannte „Opt-In-Verfahren“ enthalten, so dass der Verbraucher aktiv die Möglichkeit erhält, durch eine bewusste Handlung den weiteren Gang der Datenverarbeitung und die Zusendung von Werbung zu bestimmen.

 

 

10. Transparenz und Datenschutz bei Adresshandel verbessern.

 

Der Handel mit Adressen von Verbrauchern hat in den letzten Jahren wirtschaftlich zunehmend an Bedeutung gewonnen. Informationsansprüche der Verbraucher werden dadurch umgangen, dass die Daten nicht auf eine Person bezogen, sondern Daten einer ganzen Straße in einer Stadt, das Alter der Bewohner, die Berufe und anderes gespeichert wird. Bei der Abfassung des Bundesdatenschutzgesetzes waren solche Phänomene in dem Umfang noch nicht absehbar. Daher setzt sich die FDP dafür ein, dass der Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes auch auf aus personenbezogenen Daten gewonnene Daten aller Art ausgeweitet wird.

 

 

11. Arbeitnehmerdatenschutz schnellstmöglich stärken.

 

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist lückenhaft, und die bestehende Rechtsprechung im Einzelfall für die Betroffen nur schwer zu erschließen. Die immer schneller fortschreitenden technischen Entwicklungen in der Arbeitswelt machen transparente und verständliche Regelungen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer unerlässlich, um den Gefahren der Informations-und Kommunikationsgesellschaft auch in der Arbeitswelt zu begegnen. Die FDP setzt sich konsequent für die Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes unter Einbeziehung der bisherigen Regelungen ein. Dabei wird die FDP insbesondere darauf dringen, dass die Nutzung von elektronischen Kommunikationsdienstleistungen (E-Mail und Internet) am Arbeitsplatz geregelt wird.

 

 

12. Keine Verwendung von DNA-Daten für Unternehmen.

 

 

Die FDP lehnt den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz konsequent ab. Die FDP fordert stattdessen, dass DNA-Daten nicht von Versicherungen verlangt werden dürfen. Mit dem Gendiagnostikgesetz, nach dem Unternehmen die Erstellung und Vorlage eines Gentests der Versicherungsnehmer bei hohen Versicherungssummen und bei risikogeneigter Tätigkeit verlangen dürfen, wird ein Tabu gebrochen. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, diese Vorschläge umgehend zurückzunehmen.

 

13. Datenschutz bei Geodaten achten.

 

 

Die Verwendung von Geodaten braucht klare Rahmenbedingungen, damit der Datenschutz nicht verloren geht. Kameraaufzeichnungen, die immer detaillierter und hochauflösender werden, bergen die Gefahr in sich, dass Rückschlüsse über Personen, die oder deren Autos, Häuser etc. dabei unweigerlich mit aufgenommen werden, möglich werden. Die FDP fordert die Unternehmen auf, alle technisch zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Geodaten zu anonymisieren. Die FDP fordert zudem eine Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen, um einen sicheren Rahmen zu setzen, wie und in welcher Art und in welchem Umfang Geodaten erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen.