D a s L i b e r a l e T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente ausDas Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

 

 

 

 

 

Deutschlandprogramm der FDP-Bundestagsfraktion

Politikwechsel für Deutschland

 

Gliederung

 

Redaktioneller Hinweis des Liberalen Tagebuches:

 

Die im Folgenden präsentierte Gliederung gehört nicht zur Fassung, die von der FDP-Fraktion im Bundestag verabschiedet wurde. Die Gliederung wurde vom LT aus dem Text abgeleitet und mit „Links“ versehen, damit spezifisch interessierte Leser ihr Thema ohne Einsatz des Schiebebalkens schnell finden.

 

 

Einführung: Privat vor Staat

 

1. Internationale Politik

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Außenpolitik für Frieden und Freiheit

Die Erfolgsgeschichte des europäischen Einigungsprozesses in die Zukunft tragen

Sicherheitspolitik mit Bescheidenheit, Effektivität und Augenmaß

Eine nachhaltige und effiziente Entwicklungspolitik

 

2. Wirtschaft und Finanzen

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht: Haushaltskonsolidierung, Einkommensteuer, Unternehmensteuerreform, Abgeltungsteuer, Erbschaftsteuerreform, Arbeitsrecht, Mindestlohn, Absetzbarkeit von Handwerker-Arbeitsstunden, Bürokratiekosten, Energiepreise, Wettbewerb bei Strom und Gas, Landwirtschaft

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Steuern senken – Wirtschaft ankurbeln

Durch Wachstum sanieren – durch Sanieren wachsen – Finanzen ordnen

Mittelstandspolitik - unternehmen statt unterlassen

Entwicklung im Banken- und Finanzsektor

Energie – sichere und umweltverträgliche Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen

Liberale Agrar- und Ernährungspolitik

Liberale Verbraucherpolitik

Liberale Welthandelspolitik: Gleichermaßen frei und fair

 

3. Sozial statt Staat – Freiheit und Verantwortung

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Liberale Sozialpolitik: gute Startchancen und liberales Bürgergeld

„Privat kommt vor dem Staat“ in der Arbeitslosenversicherung

„Privat kommt vor dem Staat“ in der gesetzliche Rentenversicherung

„Privat kommt vor dem Staat“ in der individuelle Altersvorsorge

„Privat kommt vor dem Staat“ in der Gesundheitspolitik

„Privat kommt vor dem Staat“ in der Krankenversicherung

„Privat kommt vor dem Staat“ in der Pflegeversicherung

„Privat kommt vor dem Staat“ für Menschen mit Behinderung

„Privat kommt vor dem Staat“ in der Unfallversicherung

 

4.1 Innere Sicherheit und rechtsstaatliche Ordnung in unruhigen Zeiten

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Terrorismus

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

rechtsstaatliche Antworten zum Schutz der Bürger und ihrer Rechte.

Innenpolitik: endlich wieder Realismus und Pragmatismus.

 

4.2. Rechtspolitik

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Recht und Gerechtigkeit müssen durchsetzbar gemacht werden.

Geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und ein sich vollziehender Wertewandel erfordern eine angepasste Gesetzgebung.

Sicherungsverwahrung

Globalisierung: GmbHRecht, Deregulierung und Bürokratieabbau, Corporate-Governance-Kodex der Wirtschaft

 

4.3 Mehr Demokratie wagen

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

5.1 Umwelt- und Klimaschutzpolitik mit Markt statt Dirigismus

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Internationaler Klimaschutz

Emissionshandel

Erneuerbare Energien

CO2-Abscheidung bei Kohlekraftwerken (sog. CCS)

Kernenergie, Reaktorsicherheit, radioaktive Abfälle

Schutz der Meere

Internationaler Umweltschutz

Natur- und Gewässerschutz

Entsorgungswirtschaft

Feinstaub

Lärmschutz

 

5.2 Verkehrspolitik: Freiheit braucht Mobilität

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

die Bereitstellung der Verkehrswege

Die Infrastrukturpolitik der FDP orientiert sich an den Realitäten auf dem Verkehrsmarkt, nicht an Wunschträumen

 

5.3 Raum- und Stadtentwicklung und
Aufbau Ost als Zukunftsaufgabe

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

die lokalen Zentren wieder für Menschen jeden Alters und aller Lebenslagen attraktiv machen

Der Aufbau Ost muss weiter voran gebracht werden

 

6.1 Zukunft der Gesellschaft –
Familien- und Bildungspolitik

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

Familien wachsen, wo Menschen Vertrauen in eine gemeinsame Zukunft haben.

Chancengerechtigkeit am Start

Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und ihrer Familien gezielt fördern

Familien brauchen eine übersichtliche und wirkungsvolle Familienförderung

Im Zuge der Föderalismusreform I hat die Bundesregierung Verantwortung für die Bildungsforschung und damit für die Offenlegung der Bildungsleistung der Länder übernommen

Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend ihren Fähigkeiten optimal gefördert und gefordert werden

beruflichen Bildung an die Erfordernisse der wandelnden Arbeitswelt anpassen.

Hochschulbildung

Weiterbildung

 

6.2 Zukunft der Gesellschaft -
Mehr Mut bei Innovationen und Forschung

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

6.3 Zukunft der Gesellschaft –
Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

6.4 Zukunft der Gesellschaft – Kultur- und Medienpolitik

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will

 

6.5 Zukunft der Gesellschaft – Sportpolitik mit Augenmaß

 

Wo Deutschland steht

Was Schwarz-Rot macht

Was die FDP im Deutschen Bundestag will


 

Schlusswort: Deutschland braucht klare Verhältnisse

 

 

_____________________________________________________________________

Hinweis der Fraktion: „Die Reihenfolge der Kapitel ist keine politische Gewichtung, sondern entspricht der fachlichen Zuordnung der Arbeitskreise der FDP-Bundestagsfraktion.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschlandprogramm der FDP-Bundestagsfraktion

Einstimmig beschlossen auf der Klausursitzung der FDP-Bundestagsfraktion am 6. Sept. 2007 in Wiesbaden

 

 

Politikwechsel für Deutschland

 

Privat vor Staat

Am 18. September 2007 jährt sich zum zweiten Mal der Tag der Bundestagswahl 2005. Das ist Anlass für die FDP-Bundestagfraktion, Halbzeitbilanz zu ziehen. Es ist aber auch Anlass, angesichts der dramatisch nachlassenden Gestaltungskraft der gegenwärtigen Bundesregierung Druck mit eigenen Vorschlägen zu machen.

 

Die FDP-Bundestagfraktion betreibt eine konstruktive Oppositionspolitik. Wo wir Positives an der Arbeit der gegenwärtigen Regierung sehen, da erkennen wir das an. In der Außenpolitik hat die derzeitige Bundesregierung eine wohltuende Abkehr von der rot-grünen Achsenbildung betrieben. Die transatlantische Partnerschaft ist wieder ausgewogener. Gegenüber Russland wird auch wieder berechtigte Kritik geäußert. Aber in der Innenpolitik ist die Halbzeitbilanz der gegenwärtigen Bundesregierung schlechter für Deutschland. Die konjunkturelle Erholung erreicht die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen nicht. Wo diese Bundesregierung tätig war, da war sie meist eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger: Die größte Steuererhöhung der bundesdeutschen Geschichte ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft - von der höheren Mehrwertsteuer, der höheren Versicherungsteuer, der Kappung der Pendlerpauschale und der Streichung der Eigenheimzulage bis zum gekürzten Sparerfreibetrag. Auch die Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung, zur Gesundheitsversorgung und zur Pflegekasse sind allesamt Ergebnisse einer verfehlten Politik zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Teile der Politik diskutieren über so genannte „Heuschrecken“ und so genannte „Unterschichten“, über den „Mindestlohn“ auf der einen Seite und die „Reichensteuer“ auf der anderen Seite. Das alles ist eine skurrile Symbolpolitik, die mit der Verbesserung der Lebenswirklichkeit der meisten Menschen nichts mehr zu tun hat.

 

Die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen der Mitte ist, dass sie morgens aufstehen, ihre Kinder versorgen, zur Arbeit gehen und Steuern zahlen. Dass sie Leistung bringen wollen, eine gute Ausbildung erreichen möchten und sich ihr privates Glück auf gesichertem wirtschaftlichem Fundament selbst und eigenverantwortlich zu erarbeiten wünschen. Die Mitte der Gesellschaft, das sind die, die für ein Leben voller Arbeit zu Recht auch einen gesicherten Lebensabend wollen. Es sind die, die Arbeit suchen. Es sind die, die einsteigen, nicht aussteigen wollen. Sie erwarten vom Staat nicht, dass er ihnen die Mühen abnimmt. Aber sie erwarten zu Recht, dass er ihnen dabei nicht noch zusätzliche Lasten aufbürdet. Politisch gesehen, ist das die vergessene Mitte Deutschlands. Das reale Arbeitseinkommen der Mitte der Gesellschaft stagniert. Immer weniger bleibt netto übrig. Schwarz-Rot ist vor allem eins: teuer für die vergessene Mitte. Auch die innere Einheit Deutschlands braucht die Fortsetzung des Aufbaus Ost im Sinne neuer „Chancen Ost“.

 

Die Familien sind auf der einen Seite durch Maßnahmen der Bundesregierung entlastet worden. Auf der anderen Seite treffen die Steuererhöhungen gerade Familien besonders hart. Ehe und Familie sind die tragenden Säulen der Gesellschaft. Der Staat muss auch Familien unterstützen, aber ihnen nicht vorschreiben, wie sie ihre Lebensentwürfe ausgestalten.

 

Die gegenwärtige konjunkturelle Aufhellung findet nicht wegen der Politik der gegenwärtigen Bundesregierung statt, sondern trotz dieser Bundesregierung. Die bessere Konjunktur schafft auch bessere Rahmenbedingungen für strukturelle Reformen in Deutschland. Diese Strukturreformen sind dringend nötig. Wer aus dem konjunkturellen Aufschwung einen Aufbruch machen will, der muss jetzt handeln. „Das größere Risiko liegt heute nicht darin, das Bestehende zu verändern, sondern darin, es nicht zu tun“ – das ist unser Auftrag. Die verbesserten Konjunkturdaten dürfen uns nicht in einer falschen Sicherheit wiegen. Die Steuern und Abgaben in Deutschland sind zu hoch. Die Staatsausgaben wachsen weiter. Die Sozialversicherungssysteme sind nicht zukunftsfest. Der Arbeitsmarkt ist überreguliert. Die Balance von Sicherheit und Freiheit ist in Deutschland aus dem Gleichgewicht geraten – zum Nachteil der inneren Liberalität. Forschung und Bildung, beides die Existenzgrundlage für sicheren und wachsenden Wohlstand, leiden unter unnötigen Beschränkungen. In der Energie- und Umweltpolitik rangieren ideologische Wunschträume vor rationalen Argumenten – zum Nachteil eines gleichermaßen wirkungsvollen wie bezahlbaren Klimaschutzes und der Energiesicherheit.

 

Die deutsche Politik braucht endlich den Mut zu einem Neuanfang. Deutschland braucht einen Politikwechsel. Zu viele sehen die Herausforderung der Globalisierung als Risiko. Wir Liberale wollen die Chancen der Globalisierung ergreifen. Im nächsten Jahr wird Deutschland als Exportweltmeister von China voraussichtlich abgelöst. Wenn andere billiger sind als wir, müssen wir besser sein, um vorne dabei zu bleiben. Wer die Chancen der Globalisierung nutzen will, der muss schnell handeln. Die Konkurrenz für Deutschland wird größer, aber eben auch die Märkte für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Die Globalisierung wartet nicht auf eine Bundesregierung, die mehr auf Machterhalt als auf Gestaltung von Rahmenbedingungen setzt. Die innere Selbstblockade von Schwarz-Rot reicht von der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes über die Frage der Kernenergie bis zur Haltung zu Gen- und Biotechnologien: Dort, wo Deutschland Tempo braucht, steht diese Bundesregierung auf der Bremse.

 

Deswegen wird die FDP-Bundestagsfraktion weiterhin mit parlamentarischen Initiativen Druck machen - Gesetzentwürfe, Entschließungsanträge, eigene Vorstellungen und Konzepte im Deutschen Bundestag einbringen und zur Abstimmung stellen.

 

Wir werden diese Politik für ein freiheitliches Deutschland weiter betreiben. Wir halten den Politikwechsel für nötig und für möglich. Wir brauchen jetzt eine Politik, die konsequent auf weniger Bürokratie und mehr Netto vom Brutto setzt. Wer soziale Gerechtigkeit sichern will, der muss auf Vorfahrt für Arbeit setzen. Leistung muss sich für alle lohnen. Und wir müssen Menschen unterstützen, auf eigenen Beinen zu stehen – mit gleichen Chancen, unabhängig von der Herkunft. Durch frühkindliche Bildung müssen wir die Potentiale unserer Kinder wecken. Liberale stehen für Generationengerechtigkeit. Wir wahren Zukunft, gegen die Gefälligkeitspolitik von heute. Bei den Staatsfinanzen, bei den sozialen Sicherungssystemen und bei den natürlichen Lebensgrundlagen.

 

Deutschlands innere Liberalität muss gestärkt werden, damit sich Kreativität entfalten und als Wachstumsmotor und Bereicherung des Lebens wirken kann. Forschung und Bildung müssen mehr Möglichkeiten erhalten, damit Innovationen und technologischer Fortschritt statt irgendwo anders in der Welt wieder in Deutschland für Arbeit und Wohlstand sorgen. Für einen besseren Umweltschutz und eine sichere Energieversorgung brauchen wir endlich einen ideologiefreien Energiemix, aber auch mehr Energieeffizienz.

 

„Privat kommt vor dem Staat“ ist nicht nur eine marktwirtschaftliche Maxime, sondern auch eine gesellschaftspolitische Richtschnur. Für Liberale sind wirtschaftliche Freiheit und gesellschaftliche Freiheit zwei Seiten derselben Medaille. Der Staat ist nicht Zensor privater Lebensentwürfe. Wir Liberale bejahen Vielfalt und setzen auf Wahlfreiheit, besonders in Familie und Partnerschaft. Und wir fördern, wo immer dies möglich ist, die Verantwortung für andere und das bürgerschaftliche Engagement des Einzelnen.

 

Der Schutz vor den Bedrohungen des Terrorismus ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Liberale haben aber auch die Aufgabe, auf die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe des Staates in die Rechte der Bürger zu achten. Diese Aufgabe ist dringlicher denn je angesichts der innenpolitischen Vorschläge, die immer mehr auf Kosten der Freiheit vermeintliche Sicherheit schaffen wollen. Wer die Freiheit aufgibt, um die Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren. Die FDP-Bundestagsfraktion wird die Verteidigung der Bürgerrechte in allen politischen Bereichen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen.

 

Dieses Deutschlandprogramm der FDP-Bundestagsfraktion fragt nicht nach koalitionstaktischen Überlegungen. Mit diesem Deutschlandprogramm wollen wir eine Allianz mit dem Bürger. Angesichts des offensichtlichen Verbrauchs an Gemeinsamkeiten der gegenwärtigen Koalition bereiten wir uns inhaltlich mit diesem Deutschlandprogramm für den Fall vorgezogener Bundestagswahlen vor. Nach den dauernden Richtungswechseln von Rot-Grün und nun der andauernden Richtungslosigkeit von Schwarz-Rot wächst der Wunsch nach politischer Klarheit.

 

Die FDP hat sich für die Oppositionszeit im Dezember 2005 eine Strategie gegeben. Im „Liberalen Bündnis mit dem Bürger“ haben wir uns vorgenommen, die fast 10 Prozent der Wähler der Bundestagswahl 2005 zu binden, Substanz auszubauen und Kurs zu halten. Diese Strategie setzen wir um. Die FDP steht auf Bundesebene bei rund 10 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist die FDP nach 13 Jahren Abwesenheit in zwei weitere Länderparlamente zurückgekehrt und nun in 12 Länderparlamenten vertreten. Die Anerkennung der FDP bei den Wählern ist auch ein Ergebnis der Sacharbeit der FDP-Bundestagsfraktion. Es geht nicht darum, auf die Schwäche anderer zu setzen, sondern die eigene Substanz zu stärken. Darum hat die FDP in den letzten zwei Jahren ihre Programmatik und ihre Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales und Umwelt ausgebaut.

 

Wir wollen zeigen, dass es Alternativen gibt. Alternativen zu den Trippelschritten einer handlungsunwilligen Koalition. Aber auch Alternativen zur Staatsgläubigkeit aller anderen Parteien. Wer soziale Sicherheit bewahren will, der muss Wohlstand erarbeiten. Freiheit vor Gleichheit, Privat vor dem Staat und Erwirtschaften vor Verteilen.

 

Deutschland kann mehr. Dies ist unser Deutschlandprogramm für alle, die mehr wollen. Es zeigt zugleich, dass die FDP im Deutschen Bundestag Wort hält und das tut, was sie vor der Wahl versprochen hat: Wir arbeiten für den Politikwechsel.

 

 

 

1. Internationale Politik

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Sechs Jahre lang haben die Anschläge vom 11. September 2001 den Gang der Weltpolitik bestimmt. Die Fixierung auf diese Bezugsgröße reicht heute nicht mehr aus. Die Konzentration auf den so genannten „Kampf gegen den Terror“ führt uns nicht mehr weiter. Im Gegenteil hat sie zu manchem Irrweg geführt, wie der Krieg im Irak, Guantanamo Bay und die Polarisierung gegen die aufgeklärten Staaten westlicher Prägung in weiten Teilen der islamischen Welt zeigen. Es ist eine arrogante und zugleich gefährliche Illusion zu glauben, dass möglichst viel Kontrolle sowie polizeiliche und militärische Maßnahmen alleine Frieden und Sicherheit in dieser Welt bringen können. Der Ansehensverlust, den die westlichen Staaten in weiten Teilen der Welt erlitten haben, ist gewaltig. Bei aller Notwendigkeit von Anti-Terrormaßnahmen muss sich Außenpolitik heute mehr denn je einsetzen für mehr Vertrauen, einen intensiven und differenzierten kulturellen Dialog und eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen.

 

Die entscheidende Bezugsgröße für deutsche Außenpolitik von heute und morgen ist die Globalisierung. Wir stehen im weltweiten Wettbewerb mit vielen anderen Akteuren um die besten Ideen und Konzepte – seien diese wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder politischer Natur. Regionale Entfernung schützt in einer globalisierten Welt nicht mehr vor Betroffenheit. Während andere Staaten sich global aufgestellt haben, versäumen wir es seit geraumer Zeit, für viele Regionen dieser Welt, wie zum Beispiel Zentral- und Südamerika sowie weite Teile Afrikas und Asiens, unsere Ziele zu definieren und Strategien zu formulieren. Dabei liegen in der Globalisierung große Chancen. Deutschland hat sich in Europa, wo die „Globalisierung im Kleinen“ vor 50 Jahren begann, bestens bewährt. Heute gilt es, die Chancen der sich immer schneller vollziehenden „Hochgeschwindigkeitsglobalisierung“ in der Welt zu nutzen – mit unserem Wertesystem als Richtschnur unseres Handelns und verantwortungsbewusst gegenüber Anderen sowie den natürlichen Ressourcen unserer Erde.

 

Die europäische Integration ist eine Erfolgsgeschichte. Frieden, Stabilität und Wohlstand sind in der Geschichte Europas über Jahrhunderte alles andere als Normalität gewesen. Die Europäische Integration hat dies erreicht. Es gibt keine andere Region auf dieser Welt, in der die innen- wie außenpolitischen Interessen so vieler Staaten so deckungsgleich sind wie in Europa. Weil in einer globalisierten Welt kein europäischer Staat einzeln genug politisches oder wirtschaftliches Gewicht auf die Waagschale werfen kann, ist die logische Folge das Prinzip der immer weiteren Vertiefung („ever closer union“) auf dem europäischen Kontinent und die Vertretung gemeinsamer Interessen nach außen.

 

Gut 14 Jahre nach dem ersten Bundeswehreinsatz außerhalb des NATO-Gebietes ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen und zu prüfen, welche der gesteckten Ziele erreicht worden sind bzw. weshalb gegebenenfalls nicht. Für Liberale ist nicht nur klar, dass militärisches Handeln immer nur das letzte Mittel sein kann, sondern auch, dass im Vordergrund stets die Definition und Verfolgung eines politischen Zieles stehen muss. Auch wenn für dessen Erreichung ein militärischer Einsatz unabdingbar notwendig scheinen sollte, ist dieser aber nur dann verantwortbar, wenn klar ist, wie unter

Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklung des Konfliktes ein solcher Einsatz auch wieder beendet werden kann.

 

Frieden und Freiheit sind dort am meisten gefährdet, wo die größte Armut herrscht. Armutsbekämpfung ist deshalb ein Gebot der Menschlichkeit und aufgrund der Wechselwirkung von Armut mit Umweltzerstörung, organisierter Kriminalität, internationalem Terrorismus, Bürgerkriegen, Menschenrechtsverletzungen und Flüchtlingsströmen auch im wohlverstandenen deutschen und internationalen Interesse.

 

Grundlage einer weltweit nachhaltigen Entwicklung sind die Einhaltung der Menschenrechte, die Freiheit des Einzelnen, äußere und innere Sicherheit, eine funktionierende soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Entwicklungspolitik als integraler Bestandteil deutscher Außenpolitik muss zur Umsetzung dieser Grundsätze beitragen.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Nach sieben Jahren Rot-Grün hat die Bundeskanzlerin eine Reihe außenpolitischer Kurskorrekturen vorgenommen. Das erkennen wir an. Der Abschied von einer Politik der Achsenbildung von Paris über Berlin nach Moskau ist ein richtiger Schritt. Deutschland gehört ohne Zweifel weiterhin eng an die Seite der Vereinigten Staaten von Amerika. Äquidistanz zu den USA auf der einen und zu Russland auf der anderen Seite kann es für uns nicht geben. Das heißt aber nicht, dass wir über unsere fundamentalen Interessen über unsere Köpfe hinweg entscheiden lassen. Wenn in Europa neue Waffensysteme stationiert werden sollen, wenn Rüstungskontrollverträge ausgesetzt werden und die europäische Energieversorgung mittelfristig gefährdet ist, dann geht das Deutschland und Europa ganz bestimmt etwas an. Und dann müssen Deutschland und Europa hierzu deutlich Position beziehen.

 

Deutschland hat sich während seiner EU-Ratspräsidentschaft großes Ansehen erworben. Trotzdem sind viele Fragen, wie die Verhandlung eines neuen Kooperationsabkommens mit Russland oder die Lösung der Kosovo-Frage, offen geblieben. Erneut hat sich auch unter deutscher Präsidentschaft gezeigt, dass Europa und auch alle seine Mitgliedsstaaten international immer dann schwach sind, wenn Europa nicht geschlossen auftritt. Es kann nicht sein, dass wie bei den tschechischen und polnischen Verhandlungen mit den USA über ein Raketenabwehrsystem, der spanischen Annäherung an das Regime Fidel Castros auf Kuba oder das jüngste französisch-libysche Nuklearabkommen, also bei für die gesamte EU bedeutsamen Fragen, nationale Interessen über das Gemeinschaftsinteresse gestellt werden. Die Bundesregierung hat die notwendige Kritik an diesen Alleingängen und das Drängen auf ein geschlossenes europäisches Vorgehen oftmals vermissen lassen.

 

Die Bundesregierungen der letzten neun Jahre, an denen SPD, CDU und Grüne beteiligt waren, bedeuteten für den Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle verlorene Zeit. Entgegen allen Lippenbekenntnissen unterstützt Deutschland heute die Lieferung von Atomtechnologie an Staaten wie Indien, die sich dem Nichtverbreitungsregime nicht unterstellen. Die rot-grüne Bundesregierung lehnte eine Initiative zum Abzug amerikanischer Nuklearwaffen aus Deutschland ab, und auch die rotschwarze Bundesregierung hat bis heute keine diesbezügliche Initiative in der NATO entwickelt. Von Deutschland ging die Initiative zur Aufhebung des Waffenembargos gegen China aus.

 

Und auch Deutschland hat bislang nichts unternommen, um bereits von anderen Staaten ratifizierte Rüstungskontrollverträge, wie den AKSE-Vertrag, seinerseits zu ratifizieren und somit Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Diese Politik weist in die falsche Richtung.

 

An dem Kurs des seit 1998 von der SPD regierten Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) hat sich unter der Koalition nichts geändert. Die internationalen Verpflichtungen zur steigenden öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) führen zu wachsenden Ausgaben in Bereichen, die sich einer Effektivitätskontrolle entziehen. Anstatt zur Halbzeit der Millennium Development Goals die Entwicklungshilfe einer kritischen Evaluierung der Entwicklungserfolge zu unterziehen, werden lediglich weitere finanzielle Versprechungen gegeben. Das Dogma, baldmöglichst das 0,7%-Ziel zu erreichen, unterdrückt die notwendige Diskussion über die Ziele, Instrumente, Effektivität und Interessen deutscher Entwicklungszusammenarbeit.

 

Noch immer ist Deutschland gemessen an seinen finanziellen Beiträgen in vielen internationalen Organisationen personell unterrepräsentiert. Die Bundesregierung verfolgt keine ausreichend konsequente Personalentwicklungsstrategie, die junge Deutsche auf die Tätigkeit in internationalen Organisationen vorbereitet und ihnen beim Berufseinstieg und Karriereplanung zur Seite steht. Letzten Endes schaden wir damit unseren eigenen Interessen.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Außenpolitik für Frieden und Freiheit

 

Außenpolitik ist für die FDP vor allen Dingen Politik für Frieden und Freiheit. Wo Frieden und Freiheit nicht garantiert sind, ist jeder einzelne Mensch letzten Endes der Willkür anderer ausgesetzt.

 

Die besten Garanten für Frieden und Freiheit sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Es sind diese Grundsätze, die gleichzeitig Menschenrechte verwirklichen, Stabilität, Wohlstand und Toleranz mit sich bringen. Deutschland wird seinen ureigenen Interessen der Wahrung von Frieden, Freiheit und Wohlstand für das deutsche Volk am besten dadurch nachkommen, dass es die Gemeinschaft mit den aufgeklärten rechtsstaatlichen Demokratien in der Völkergemeinschaft sucht, pflegt und ausbaut.

 

So wie sich die FDP zur Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union bekennt, so sehr beharren wir auf der universellen Geltung des Völkerrechts einschließlich der Menschenrechte und setzen auch in der internationalen Politik die Stärke des Rechts vor das Recht des Stärkeren. Für die FDP sind die Menschenrechte dabei ebenso universell wie unteilbar. Einen „Menschenrechtsrabatt“ darf es deshalb ebenso wenig geben wie eine kulturelle Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen. Wir verstehen Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe, der wir für viele Bereiche in der Außen-, aber auch der Innenpolitik ein übergeordnetes Gewicht beimessen.

 

Das Werben für den Rechtsstaat auch in der internationalen Politik und die Förderung der Attraktivität des Lebensmodells
aufgeklärter rechtsstaatlicher Demokratien sind für uns der beste Schutz vor den Gefahren der Ausbreitung fundamentalistischer, menschenrechtsverachtender und die Normen des Völkerrechts verhöhnender Systeme – erst recht, wenn sie in Zeiten zunehmend weniger beherrschbarer Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen mehr und mehr zur Bedrohung freiheitlicher Demokratien Europas werden.
Dies lehrt uns nicht zuletzt unsere eigene Geschichte. Die Attraktivität selbstbewusster, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Demokratien wird allerdings nur dann wieder wachsen, wenn der Westen auch im Zuge des so genannten „Kampfs gegen den Terror“ seine eigenen Werte vorlebt und nicht seine eigenen Freiheitsideale zugunsten eines vermeintlich höheren Maßes an Sicherheit opfert oder wenn er sich wie zum Beispiel in Guantanamo Bay oder Abu-Ghuraib gegen seine eigenen Werte und Normen vergeht.

 

Der Fall der Mauer und die darauf folgende Wiedervereinigung stehen symbolhaft für eine neue Epoche. Wir wollen, dass der Kalte Krieg für immer der Geschichte angehört und nicht wieder auflebt. Es ist besorgniserregend, wenn heute wieder Kontrahenten von damals mit den gleichen Methoden arbeiten. Das gilt angesichts politisch motivierter Morde, für politische Erpressung über Energielieferungen, und für Konflikte, die sich wie auf dem Balkan zu Stellvertreterkonflikten entwickeln, ebenso wie es für die Stationierung neuer Waffensysteme in Europa gilt.

 

Zu den größten Gefahren für unsere Zukunft gehören die atomare Aufrüstung und die unkontrollierte Weitergabe von Massenvernichtungswaffen, aber ebenso auch die weltweite konventionelle Wiederaufrüstung. Wir brauchen neue Initiativen für eine effektive globale Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik.

 

Deutschland muss stärker als bisher seine interessengeleitete Außenpolitik definieren. Die außenwirtschaftlichen Interessen Deutschlands als Exportnation, die Sicherung von Rohstoffreserven, Aufbau von Energieallianzen und die Vermeidung von einseitigen Abhängigkeiten sind ebenfalls Aufgaben einer werte- und interessengeleiteten Außenpolitik.

 

Für die FDP ist Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik eine tragende Säule der deutschen Außenpolitik. Sie kann Türen öffnen, die politisch fest verschlossen scheinen und wo die klassische Diplomatie an ihre Grenzen stößt, und muss darum eine angemessene finanzielle Grundlage erhalten.

 

Entwicklungspolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Menschenrechtspolitik, Außenwirtschaftspolitik und Auswärtige Kulturpolitik sind die Instrumente, mit denen Deutschland seine Werte und Interessen in der Welt vertritt. Nur wenn diese Instrumente sorgfältig aufeinander abgestimmt sind, sind unsere begrenzten Ressourcen am besten eingesetzt. Wir brauchen eine Außenpolitik „aus einem Guss“.

 

 

Die Erfolgsgeschichte des europäischen Einigungsprozesses in die Zukunft tragen

 

Wir haben uns mit Blick auf die europäische Verfassung mehr Integration gewünscht als am Ende unter deutscher Präsidentschaft durchzusetzen war. Unabhängig davon muss jetzt der Blick nach vorn gerichtet werden. Europa ist keine Sache der Regierungen, sondern braucht eine breite politische und gesellschaftliche Basis. Die Stärkung der Rechte der nationalen Parlamente und des EP sind deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen eine EU, die stark, aber schlank ist und nur jene Dinge entscheidet, die europäisch geregelt werden müssen.

 

Das Prinzip der verschiedenen Geschwindigkeiten ist eine überlegenswerte Alternative bei der weiteren Vertiefung der Europäischen Union, wenn diese anders nicht erreichbar ist. Wenn Gruppen von EU-Staaten mit Ideen vorausgehen, diese sich bewähren und andere EU-Staaten die Möglichkeit haben, sich später hieran zu beteiligen, dann ist dies mit dem europäischen Gedanken durchaus vereinbar. Die Einführung des EURO oder die Schengen-Vereinbarungen sind hierfür Beispiele.

 

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union muss Deutschland den Partnern in Europa deutlich machen, dass nationale Alleingänge und Egoismen über den Moment hinaus eine Schwächung der Union insgesamt bedeuten und damit der Durchsetzung gesamteuropäischer Interessen schaden. Europa kann nur gemeinsam den politischen Einfluss gewinnen, den es braucht, um seine Interessen im Zeitalter der Globalisierung erfolgreich in der Welt zu vertreten. Änderungen europäischer Politik gegenüber anderen Staaten müssen im Vorfeld in den Gremien der EU beraten werden.

 

Der europäische Binnenmarkt muss vollendet werden. Dies ist für Europa nicht nur eine Standortfrage, sondern hat viele Vorteile für jeden europäischen Verbraucher. Das gilt z.B. für die Herstellung eines gemeinsamen Energiemarktes mit echtem Wettbewerb zwischen den Anbietern wie auch für die Herstellung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer.

 

Die FDP setzt sich dafür ein, dass der unverfälschte Wettbewerb auch in Zukunft in der wirtschaftspolitischen Grundausrichtung der EU eine herausragende Rolle spielt. Es bleibt eine Hauptaufgabe der EU-Kommission, dies zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) muss sichergestellt sein.

 

Für Europa als Industrie- und Wissensstandort kommt dem globalen Freihandel und weltweiter Rechtssicherheit zentrale Bedeutung zu. Stabile, rechtsstaatlich funktionierende, demokratisch organisierte und nach Wettbewerbsprinzipien handelnde Staaten haben sich für Europa als die verlässlichsten und wertvollsten Partner erwiesen. Diese Entwicklungen gilt es aus Überzeugung und wohlverstandenem Eigeninteresse zu fördern.

 

2008 findet die Überprüfung des EU-Gesamthaushaltes statt. Dies bringt die einmalige Gelegenheit, den Unions-Haushalt so umzubauen, dass die Union ihre Mittel schwerpunktmäßig nur noch für das ausgibt, was tendenziell allen EU-Bürgern zugute kommt (europäischer Mehrwert). Das heißt beispielsweise: mehr Mittel für Wachstum und Beschäftigung, Transeuropäische Netze, Forschung, Bildung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Schutz der Außengrenzen, Europol.

 

Fördergelder der EU-Regionalpolitik dienen dem Zusammenhalt der EU. Liberale stehen zum Solidaritätsprinzip. Wo Förderung aber zum Dauertatbestand wird und Subventionen nicht in erster Linie dazu verwandt werden, sich zukünftig wieder davon unabhängig zu machen, da wird der Solidaritätsgedanke pervertiert. Deshalb muss sich die EU-Regionalpolitik zukünftig noch viel stärker auf die wirklich bedürftigen Regionen konzentrieren.

 

Zu diesem Zweck müssen die Struktur- und Kohäsionsfonds in ihrer Laufzeit ab der nächsten Förderperiode (2014-2020) auf maximal zwei Förderperioden (14 Jahre) begrenzt und degressiv gestaffelt werden. Die Agrarförderung der EU muss – wie von der FDP seit langem gefordert – auf nationale Kofinanzierung (50/50) umgestellt werden und – gerade auch im Interesse der deutschen landwirtschaftlichen Unternehmen – weiter marktwirtschaftlich modernisiert werden.

 

Auf der Einnahmeseite wird von uns eine wie auch immer geartete EU-Steuer abgelehnt. Stattdessen soll die EU sich zukünftig nur noch über traditionelle Eigenmittel (vor allem Zölle) und Abführungen auf Grundlage der aktuellen Wirtschaftskraft ihrer Mitglieder bis maximal ein Prozent des Bruttonationaleinkommens finanzieren. Dieses System wird großen wie kleinen, starken wie schwachen Mitgliedern gleichermaßen gerecht, bei gleichzeitiger Transparenz. Rabatte wie der Britenrabatt und alle anderen Sonderrabatte (z. Zt. für Deutschland, Niederlande, Schweden und Österreich) sind abzuschaffen.

 

In Tradition der liberalen Außenminister Walter Scheel, Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel lehnen wir eine Renationalisierung der Außenpolitik ab. Wir wollen die europäische Einbettung, die den nationalen Interessen Deutschlands dient.

 

 

Sicherheitspolitik mit Bescheidenheit, Effektivität und Augenmaß

 

Liberale Sicherheitspolitik konzentriert sich darauf, Europa in die Lage zu versetzen, Konfliktfällen vorzubeugen und gegebenenfalls schnell, gemeinsam und flexibel zu reagieren. Primär geht es darum, durch politische und andere geeignete Maßnahmen bewaffnete Konflikte zu vermeiden. Wir treten daher für die Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur auf militärischem, sondern auch auf zivilem Gebiet ein.

 

NATO und EU sind aus unserer Sicht auch in Zukunft unverzichtbar. Die NATO ist Ausdruck der Werte- und Verantwortungsgemeinschaft zwischen Europa und Nordamerika und als System kollektiver Verteidigung gleichzeitig der Sicherheitsanker für Europa. Aus nationaler und europäischer Interessenlage ist einerseits die NATO zu stärken, andererseits aber brauchen wir mehr europäisches Gewicht innerhalb der NATO. Deshalb ist der Ausbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu forcieren. Gleichzeitig gilt es, die NATO der veränderten Weltlage anzupassen.

 

Weil Bündnisfähigkeit ein unverzichtbarer Teil unserer Sicherheitspolitik ist, muss die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, im Bündnisrahmen operieren zu können. Die gegenwärtige Transformation der Bundeswehr geht zwar über die Zielsetzungen früherer Reformen deutlich hinaus, greift dennoch aufgrund der völlig andersartigen neuen Herausforderungen deutlich zu kurz. Deutschland benötigt hoch motivierte, sehr gut ausgebildete
und mit modernster Bewaffnung ausgerüstete Streitkräfte. Sie müssen als Instrument einer wirkungsvollen Friedenspolitik professionell, flexibel und schnell einsetzbar sein. Hierzu reicht eine erneute Fortschreibung überkommener Strukturen unter Beibehaltung der Allgemeinen Wehrpflicht nicht aus. Die Wehrpflicht ist sicherheitspolitisch nicht mehr begründbar, in ihrer Ausgestaltung zutiefst ungerecht und mittlerweile für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr kontraproduktiv.

 

Der Einsatz von Militär bleibt für die FDP immer das letzte Mittel. Dementsprechend halten wir mit Blick auf Bundeswehreinsätze im Ausland an der „Kultur der Zurückhaltung“ fest.

 

Für uns Liberale gilt, dass Deutschland nicht nur auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern aus eigener tiefster Überzeugung militärisch nur handeln sollte, wenn wir es gemeinsam mit unseren Partnern in der NATO und in der Europäischen Union sowie aufgrund einer klaren völkerrechtlichen Legitimation tun können.

 

Einsätze ohne klare völkerrechtliche Grundlage lehnen wir ab, ebenso wie einen bündnispolitischen Automatismus bezüglich der Teilnahme der Bundeswehr an Einsätzen im Ausland. Es bleibt unbedingt notwendig, Lösungen auf politischem Wege zu finden, um dauerhaft Menschen zu helfen und deren Lebensperspektive zu sichern. Dass Militär allein nicht nachhaltig Frieden schaffen kann, zeigen laufende Militäreinsätze wie auf dem Balkan, in Afghanistan oder auch im Nahen und Mittleren Osten.

 

Eine der Schlussfolgerungen, die wir Liberale aus den Erfahrungen der letzten 14 Jahre ziehen, ist, dass der Westen im Allgemeinen und Deutschland im Besonderen bescheidener werden müssen bei der Definition von Zielen im Zusammenhang mit militärischem Handeln. Allein der Respekt vor der Vielfalt und Komplexität kultureller Zusammenhänge, die es in Konfliktregionen immer wieder zu beachten gilt, gebietet es, von der Vorstellung eines „Blaupausenexportes“ Abstand zu nehmen und vor den Idealanspruch der perfekten Problemlösung zunächst die Problembeherrschung bzw. -eindämmung zu setzen.

 

 

Eine nachhaltige und effiziente Entwicklungspolitik

 

Als Instrument der Außenpolitik kommt der Entwicklungszusammenarbeit in der langfristigen Perspektive eine besondere Bedeutung zu. Die jetzige Trennung in zwei unterschiedliche Ministerien – AA und BMZ – ist von der Sache her künstlich und führt dazu, dass Sachfragen allzu oft von dem Gerangel um Kompetenzen und Einfluss überschattet werden. Deshalb plädieren wir für die Integration des BMZ in das Auswärtige Amt.

 

Die Vereinten Nationen haben sich mit den Millennium Development Goals (MDGs) ehrgeizige Ziele gesetzt. Zur Halbzeit der Umsetzung dieser Ziele bis 2015 wird jedoch deutlich, dass diese Entwicklungsziele in den meisten Entwicklungsländern nicht erreicht werden. Das Verfehlen des Zeitplans macht die Entwicklungsziele an sich jedoch nicht hinfällig. Die Diskussion über die Höhe der zu leistenden Finanzmittel alleine löst dieses Problem nicht. Erforderlich ist vielmehr eine offene, breit angelegte Debatte über die Wirksamkeit, Effizienz und Kontrolle bestehender Entwicklungshilfe.

 

Rückgang des Hungers ist dort zu verzeichnen, wo die Prinzipien von Marktwirtschaft und Freihandel umgesetzt werden. Nicht staatliche Entwicklungshilfe ist Ursache für den Wohlstand, sondern die Garantie von Eigentumsrechten, freier Handel und wirtschaftliche Entwicklung. Der auf dem G8-Gipfel 2007 angestoßene Prozess der Einbeziehung der aufstrebenden Schwellenländer Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika in eine „neue Partnerschaft“ geht in die richtige Richtung. Wir brauchen eine weitergehende Entwicklungsoffensive mit dem Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Schwellenländern. In diesem Zusammenhang gilt es, Schwellenländer, die sich selbst helfen können, schrittweise aus den Entwicklungsprogrammen zu entlassen. Was in Wirklichkeit Wirtschaftsförderung oder Umweltkooperation ist, wie zum Beispiel unsere Zusammenarbeit mit China, gehört deshalb nicht unter das Label der Entwicklungszusammenarbeit. Zur Umsetzung der Millennium Development Goals müssen die knappen Finanzmittel der Geberländer den wirklich Bedürftigen vorbehalten sein.

 

Eine gemeinsame Entwicklungsoffensive muss „Gute Regierungsführung“ (Good Governance) von den Empfängern von Entwicklungshilfe einfordern. Die hinter dem Konzept stehende Einsicht, dass ohne Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit der Regierung eine effektive Entwicklungszusammenarbeit nicht funktionieren kann, scheitert bisher an der tatsächlichen Umsetzung und am Monitoring der Fortschritte durch die Geberländer. Good Governance muss zur überprüfbaren Voraussetzung für Entwicklungszusammenarbeit werden.

 

Ein großer Teil der deutschen Entwicklungshilfe wird inzwischen über die Europäische Kommission abgewickelt. Damit einhergehend findet seit Jahren eine schleichende Ausweitung der europäischen Entwicklungspolitik statt. Wir brauchen eine umfassende Reform der europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Dazu gehört auch die längst überfällige Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt und damit die Gewährleistung einer derzeit fehlenden parlamentarischen Kontrolle und eine Verlagerung entwicklungspolitischer Schwerpunkte hin zur Förderung von Wirtschaftsinvestitionen für nachhaltige Armutsursachenbekämpfung.

 

 

 

2. Wirtschaft und Finanzen

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Vor 15 Jahren stand Deutschland beim Pro-Kopf-Einkommen der damaligen EUMitglieder auf Platz drei. Heute steht Deutschland beim Pro-Kopf-Einkommen derselben 15 alten EU-Mitgliedsstaaten auf Platz elf und weltweit auf Platz 18. Mehr als die Hälfte der 30 DAX-Unternehmen hat mittlerweile mehr Beschäftigte im Ausland als in Deutschland. 155.000 Deutsche sind im letzten Jahr ausgewandert - seit Gründung der Bundesrepublik hat es das noch nie gegeben. Deutschland verliert im internationalen Vergleich an Wirtschaftskraft und Attraktivität.

 

Die gute Nachricht ist, dass die Wirtschaftsdaten Deutschlands in diesem Jahr tatsächlich besser sind als die Jahre davor. Die schlechte Nachricht ist, dass die weltweit seit vier Jahren boomende Konjunktur erst mit drei Jahren Verspätung endlich auch in Deutschland ankommt. Und: Der Aufschwung ist statistisch beeindruckend, aber er kommt bei der großen Mehrheit der Bevölkerung nicht an. Das ist umso ungerechter, weil die Menschen in Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück Aufschwung verdient haben: Mit der Lohnzurückhaltung der letzten Jahre haben die Arbeitnehmer ihren Beitrag zur aktuellen Konjunkturerholung genauso geleistet wie die Unternehmer, Handwerker, Freiberufler und Selbständigen, die ihre Betriebe neu aufgestellt haben. Aber anstatt die Dividende der eigenen Anstrengung zu erhalten, müssen die Menschen in Deutschland seit Jahresanfang die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bezahlen.

 

Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte, durch die Kürzung der Pendlerpauschale, durch die Streichung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers zum Beispiel von Lehrern, durch die Absenkung des Sparerfreibetrages, durch die Besteuerung von Bio-Kraftstoffen und durch die Anhebung der Versicherungsteuer muss eine Familie mit zwei Kindern mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einer Arbeitsplatzentfernung von 17 Kilometern allein 2007 mehr als 1.600 Euro im Jahr zusätzlich bezahlen. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge macht dagegen nur rund 210 Euro aus – was im Ergebnis Mehrbelastungen von rund 1.400 Euro in diesem Jahr bedeutet.

 

Laut Bundesfinanzministerium lag die Summe aller Steuern und Sozialabgaben 2006 bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt bei 40,4 Prozent. Was der Staat den Bürgern an finanziellen Spielräumen nimmt, fehlt an anderer Stelle für Konsum, Investitionen und Wachstum: Die Zahl der Kfz-Neuzulassungen sank von Juli 2006 bis Juli 2007 um 8,3 Prozent – eine Folge der Mehrwertsteuererhöhung. Von Januar bis März 2007 wurden in Deutschland 48,7 Prozent oder 38.600 Wohnungsbaugenehmigungen weniger erteilt als im Vorjahreszeitraum – auch eine Folge der Abschaffung der Eigenheimzulage.

 

Nicht nur die Steuern sind in Deutschland 2007 gestiegen, sondern auch die Lebenshaltungskosten: Die steigenden Preise für Grundnahrungsmittel wie Brot und Butter sind nur die auffälligsten Beispiele.

 

Die Energiepreise sind auf Rekordniveau und steigen weiter. Das liegt zum einen an den Weltmärkten, aber auch an einer politischen Verteuerung. Die ideologische Energiepolitik der
letzten neun Jahre hat die Energieversorgung Deutschlands nicht besser, aber teurer gemacht. Bereits heute machen die staatlichen Lasten am Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher rund 40 Prozent aus. Insgesamt beträgt der Anteil staatlicher Zusatzkosten an den Energiepreisen jährlich etwa 800 Euro pro Kopf.

 

Die Staatsfinanzen Deutschlands sind in einem beispiellos schlechten Zustand: Die öffentliche Verschuldung wird am Jahresende 2007 knapp 1.498 Milliarden Euro betragen. Der Staat ist mit rund 500 Milliarden Euro bei Kreditinstituten und mit rund 700 Milliarden Euro im Ausland verschuldet. Daneben haben Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem Staat Kapital in Höhe von rund 300 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, Tendenz steigend. Die öffentliche Verschuldung ist so hoch, dass Deutschland jeden Tag rund 180 Millionen Euro Zinsen für Schulden zahlen muss. Jeder Deutsche muss rechnerisch rund 18.000 Euro Staatsschulden begleichen.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Trotz der günstigen Konjunkturlage und unerwarteter Steuermehreinnahmen von voraussichtlich über zehn Prozent – das sind gesamtstaatlich deutlich über zehn Milliarden Euro – im Jahr 2007 packt Schwarz-Rot die dringend nötigen großen Strukturreformen nicht an:

 

-          Bei der Haushaltskonsolidierung und beim Abbau der Staatsschulden wagt sich Schwarz-Rot nicht an eine stärkere Ausgabendisziplin heran, sondern setzt ausschließlich auf zusätzliche Einnahmen.

-          Eine Senkung der Einkommensteuer soll es nach Meinung der Bundesregierung trotz der guten Konjunktur und der sprudelnden Steuermehreinnahmen nicht geben.

-          Die schwarz-rote Unternehmensteuerreform, die Anfang 2008 in Kraft tritt, sieht zwar eine Entlastung für große Kapitalgesellschaften vor, aber die Masse der Personengesellschaften – also die Mehrzahl kleiner und mittlerer Betriebe – wird nicht entlastet. Ganz im Gegenteil: Durch die Steuererhöhung bei der Gewerbesteuer müssen die Betriebe künftig neue Belastungen tragen. Eigenkapital- und ertragsstarke Unternehmen profitieren von der schwarz-roten Unternehmensteuerreform, ertragsschwache Betriebe mit zum Teil zwangsläufig hohem Fremdkapitalanteil und Neugründungen mit in der Regel hohen Verlusten sind die Verlierer. Gleiches gilt z.B. für viele forschende Unternehmen.

-          Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die zum Jahresanfang 2009 in Kraft tritt, verschlechtert die Bedingungen für das Aktiensparen in Deutschland und bestraft alle, die eigenverantwortlich und langfristig orientiert in ihre private Altersvorsorge investieren. Sämtliche Wertzuwächse werden mit fast 29 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert - kein anderes Land in der Europäischen Union greift so stark auf Kursgewinne zu.

-          Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erbschaftsteuerreform soll nach dem Willen von Teilen der Koalition eher höhere als niedrigere Belastungen für Erben mit sich bringen.

-          Eine Flexibilisierung beim Arbeitsrecht wird von der Bundesregierung als Chance zur Bekämpfung der immer noch hohen Arbeitslosigkeit weitgehend ausgeblendet. Das gilt besonders für Änderungsmöglichkeiten beim Kündigungsschutz sowie im Befristungs- und Tarifrecht, obwohl der Boom in der Zeitarbeitsbranche eindrucksvoll vor Augen führt, dass es einen engen Zusammenhang gibt zwischen mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

-          Die Einführung eines Mindestlohns verteuert bestehende und neue Arbeitsplätze, macht Preissteigerungen wahrscheinlicher und vergrößert die Attraktivität von Schwarzarbeit.

-          Detailverbesserungen wie die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Arbeitsstunden sind richtig, aber entfalten im Kampf gegen die Schwarzarbeit noch keine entscheidende Wirkung.

-          Die amtlich geschätzten Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft von über 40 Milliarden Euro werden durch die beiden so genannten „Mittelstandsentlastungsgesetze“ lediglich im Promillebereich angekratzt.

-          Einwirkungen der Bundesregierung zugunsten bezahlbarer Energiepreise durch mehr Wettbewerb bei Strom und Gas oder eine niedrigere Energiebesteuerung bleiben aus.

-          Zukunfts- und Wachstumschancen in der Landwirtschaft werden mit Gentechnikverboten, bürokratischen Erntehelferregelungen und falschen Weichenstellungen etwa beim Biosprit willentlich blockiert.

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Steuern senken – Wirtschaft ankurbeln

 

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger von einer guten Konjunktur auch persönlich profitieren. Deutschland braucht ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem, damit die Bürger endlich ihren Anteil am Aufschwung erhalten. Mehr Wohlstand für alle durch mehr Netto vom Brutto ist das Ziel der FDP im Deutschen Bundestag.

 

Eine Politik für niedrigere, einfachere und gerechtere Steuern ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in wirtschaftlich guten Zeiten, sondern vor allem eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft für konjunkturell schlechtere Zeiten. Deutschland darf sich nicht ausruhen auf einer guten Konjunktur, sondern die gute Konjunktur muss der Anlass sein, jetzt die notwendigen Strukturreformen zu machen. Deutschland muss seine Strukturprobleme jetzt anpacken, weil Deutschland jetzt dazu in der Lage ist. Wenn wir die Strukturreformen jetzt nicht angehen, dann wird uns die nächste Konjunkturkrise doppelt hart treffen.

 

Die FDP hat als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag ein umfassendes Gesamtkonzept für eine Steuerstrukturreform vorgelegt, die alle Bürger und Betriebe gleichermaßen berücksichtigt: Niedrig, einfach und gerecht sind unsere Kriterien, damit sich Leistung in Deutschland wieder lohnt. Die Einkommensbesteuerung muss auf ihre eigentliche
Aufgabe innerhalb der sozialen Marktwirtschaft zurückgeführt werden: Der Staat soll angemessen am Erwerbserfolg der Privaten teilhaben, um seine unausweichlichen Ausgaben zu finanzieren – nicht weniger und nicht mehr. Der Maßstab für die Besteuerung muss ausschließlich die Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers sein. Ausnahmen und Lenkungsnormen gehören beseitigt.

 

Die FDP schlägt einen Stufentarif mit Steuersätzen von 15, 25 und 35 Prozent vor. Jedem Steuerbürger, seinem Ehepartner und jetzt auch jedem Kind steht nach dem FDP-Modell ein steuerfreier Grundfreibetrag von 7.700 Euro zu. Damit wird das Existenzminimum auch für Kinder steuerfrei gestellt, so dass Familien besonders entlastet werden – ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Das Kindergeld wird entsprechend angepasst.

 

Für Unternehmen endet der FDP-Steuertarif bei 25 Prozent. Das gibt den Betrieben Spielräume für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und für mehr Investitionen.

 

Die international nahezu unbekannte Gewerbesteuer ist ein Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen in Deutschland und gehört abgeschafft. Im Gegenzug sollen die Gemeinden einen Zuschlag auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht erhalten. Darüber hinaus soll ihr Anteil an der Umsatzsteuer von heute 2,2 Prozent auf 12 Prozent steigen. Das sichert eine solide Finanzausstattung der Kommunen.

 

Die zum Jahresanfang 2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuer muss grundlegend korrigiert werden. Private Veräußerungsgewinne müssen steuerfrei bleiben, wenn der Anleger die Produkte länger als ein Jahr hält. Die Abgeltungsteuer muss so effektiv und attraktiv gestaltet werden, dass der staatliche Kontenabruf überflüssig wird und das praktisch abgeschaffte Bankgeheimnis wieder seinen alten Stellenwert zurück erhalten kann.

 

Der Abbau der Ökosteuer und des Solidaritätszuschlages steht weiter auf der Tagesordnung. Vorrang hat aber jetzt die große Steuerreform.

 

Bei der Neugestaltung der Erbschaftsteuer muss der Generationswechsel in mittelständischen Betrieben stärker berücksichtigt werden. Am besten wäre es, wenn die Bundesländer über die Höhe der Erbschaftsteuer selber entscheiden könnten: Je niedriger ein Bundesland die Erbschaftsteuer ansetzt, desto attraktiver wird dieses Land für Betriebe im innerdeutschen Standortwettbewerb. Und je weniger ein Betrieb durch die Erbschaftsteuer belastet wird, desto sicherer bleiben dessen Arbeitsplätze erhalten.

 

Für die heimischen Gastronomen und Hoteliers haben die Wettbewerbsverzerrungen durch die Mehrwertsteuererhöhung in Verbindung mit der unterschiedlichen Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze in Europa zugenommen. Deshalb ist zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit in der EU die einheitliche Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze notwendig.

 

 

Durch Wachstum sanieren – durch Sanieren wachsen – Finanzen ordnen

 

Steuersenkung und Haushaltskonsolidierung sind zwei Seiten derselben Medaille. Deutschland kann sich angesichts der aktuellen Steuermehreinnahmen Steuerstrukturreformen leisten. Und Deutschland kann es sich angesichts der enormen Staatsverschuldung nicht leisten, auf Steuerstrukturreformen zu verzichten.

 

Eine Senkung der Belastungen beim Bürger schafft neue Nachfrage. Mehr Nachfrage stabilisiert den Aufschwung, sorgt für neue Investitionen und ermöglicht anhaltendes Wachstum. Das schafft neue Arbeitsplätze und damit auch eine nachhaltige Verbesserung der Staatsfinanzen, denn es kann nur Steuern zahlen, wer Arbeit hat.

 

Die Strategie der FDP-Bundestagsfraktion für eine langfristige Balance in den öffentlichen Haushalten umfasst:

 

-          eine Wachstumspolitik durch Strukturreformen,

-          eine konsequente Haushaltsdisziplin auf der Ausgabenseite,

-          die Vermeidung neuer Schulden,

-          den Beginn des Schuldenabbaus in nennenswertem Umfang.

Fast die Hälfte der gesamtwirtschaftlichen Leistungen geht durch die Hände des Staates. Die Haushaltskonsolidierung muss daher konsequent auf der Ausgabenseite ansetzen und dabei vor allem die konsumtiven Ausgaben in den Mittelpunkt stellen. Dass es im Bundeshaushalt Einsparpotentiale gibt, hat die FDPBundestagsfraktion mit der Vorlage ihres „Liberalen Sparbuches“ detailliert vorgerechnet. Die FDP im Deutschen Bundestag fordert die Festlegung verbindlicher Ausgabenkorridore bei gleichzeitiger Koppelung an die Einnahmen.

 

Angesichts der prognostizierten Steuermehreinnahmen und tatsächlichen Haushaltsüberschüsse fordern wir die Bundesregierung auf, spätestens für 2009 einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen. Um eine nachhaltige Finanzpolitik langfristig sicherzustellen, schlägt die FDP ein grundgesetzlich festgeschriebenes Neuverschuldungsverbot vor. Die Anerkennung eines prinzipiellen Neuverschuldungsverbotes ist eines der zentralen Themen der FDP-Bundestagsfraktion bei den Verhandlungen über die Föderalismusreform II.

 

Um die Entfaltung regionaler Wachstumspotentiale in Deutschland zusätzlich zu unterstützen, tritt die FDP-Bundestagsfraktion in der Föderalismuskommission II dafür ein, dass die Länder für die Ausgestaltung der Steuern, deren Ertrag ihnen zusteht, komplett selber zuständig werden.

 

Die seit Jahrzehnten zu kompliziert und wachstumshemmend verflochtenen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern müssen durch die Föderalismusreform II gründlich entflochten werden. Der Umfang des Weisungsrechts des Bundes in Steuerfragen muss verfassungsrechtlich eindeutig geklärt und die länderübergreifende Zusammenarbeit und Kommunikation bei der Steuererhebung und Steuererfassung müssen verbessert werden. Außerdem muss die Steuerverwaltung sachlich und personell in die Lage versetzt werden, Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen, um eine bundesweit gleichmäßige und gerechte Besteuerung zu gewährleisten.

 

Städte und Gemeinden müssen endlich wirksam vor Aufgabenübertragungen ohne vollen Kostenausgleich geschützt werden. Die Föderalismusreform hat hier keinen Fortschritt gebracht. Das neu in das Grundgesetz aufgenommene sog. Aufgabenübertragungsverbot ist durch ein klar gefasstes Konnexitätsprinzip zu ersetzen, damit der Bund für übertragene Aufgaben zukünftig auch die volle Finanzverantwortung übernimmt.

 

Die FDP fordert regelmäßige offizielle Generationenbilanzen für Deutschland, um über einen verlässlichen Maßstab für die Belastungen kommender Generationen zu verfügen. In der Generationenbilanz sollen - aufgeschlüsselt nach Jahrgängen - auf der Habenseite Leistungen für die nachrückenden Generationen (Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit) und auf der Sollseite Belastungen wie Staatsverschuldung, Pensionslasten und Verpflichtungen aus Generationenverträgen ausgewiesen werden. In der Gesetzgebung muss jedes Gesetz, das zu heutigen oder künftigen Ausgaben des Staates oder der Sozialversicherungen führt, einer entsprechenden Generationenverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

 

 

Mittelstandspolitik - unternehmen statt unterlassen

 

Wirtschaftspolitik im Allgemeinen und Mittelstandspolitik im Besonderen heißt für die FDP im Deutschen Bundestag nicht, Konjunkturprogramme aufzulegen, sondern Strukturprobleme abzubauen.

 

Im Arbeitsrecht muss Deutschland weg von überzogenen Kündigungsschutzregelungen. Der Schutz vor willkürlichen Kündigungen ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der darüber hinausgehende besondere Kündigungsschutz in seiner derzeitigen Form ist ein Einstellungshemmnis, er schadet denjenigen, die er schützen soll, und verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze in unserem Land.

 

-          Das Kündigungsschutzgesetz muss so verändert werden, dass Unternehmen ihren Personalbestand den sich ändernden Marktbedingungen anpassen können, um den Betrieb und seine Arbeitsplätze zu sichern.

-          Das Kündigungsschutzgesetz sollte nur für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit gelten.

-          Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung muss die Möglichkeit bestehen, statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung oder die Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme vereinbaren zu können. Die Vereinbarung einer Abfindung, die die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausschließt, eröffnet den Freiraum, individuelle Abmachungen für den Fall der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zu treffen.

-          Die Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen müssen erweitert werden.

-          Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss so geändert werden, dass die Ausbildungschancen von Jugendlichen unter 18 Jahren und die Ausbildungsmöglichkeiten für die Betriebe verbessert werden.

Im Tarifvertragsrecht muss Deutschland hin zu mehr Entscheidungskompetenzen auf betrieblicher Ebene.

 

Im Interesse eines effektiveren Bürokratie-Abbaus muss der Normenkontrollrat zu einem wirklichen Bürokratie-TÜV ausbaut werden. Dazu gehört ein Prüfrecht des Rates auf alle Gesetzesinitiativen, die Einbeziehung aller Bürokratielasten und nicht nur der Informationspflichten in den Prüfauftrag sowie Freiheit in der Methodenwahl zur Bürokratielastenmessung.

 

 

Entwicklung im Banken- und Finanzsektor

 

Der Staatseinfluss im Finanz- und Bankengeschäft ist zu hoch. Dadurch wird bei Verlusten oder Pleiten zu oft der Steuerzahler belastet und die Verbindung von Risiko und Haftung im Finanzgeschäft ausgehebelt. Wir brauchen auch in diesem Marktbereich weniger Staat und mehr Wettbewerb. Bislang staatlich kontrollierte und beeinflusste Finanzinstitute müssen im Interesse eines stabilen und nachhaltig wettbewerbsfähigen Finanzmarkts stärker privatwirtschaftlich geführt und überwacht werden. Spekulationsgeschäfte dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahler abgewickelt werden.

 

Verwaltungsräte müssen endlich über die vom Corporate Governance Kodex geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um die Geschäftstätigkeiten der staatlich kontrollierten Banken wirkungsvoll überwachen zu können. Wir brauchen kleinere, effektivere, transparentere und professionellere Aufsichtsräte.

 

Schwerwiegende Beanstandungen der Geschäftstätigkeit müssen Aufsichtsbehörden und Verwaltungsräten umgehend transparent gemacht werden. Bei der Bankenaufsicht muss die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verbessert und müssen unzweckmäßige Parallelstrukturen abgebaut werden. Mittelfristig muss für international tätige Banken eine europäische Aufsicht geschaffen werden. Reformen zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung staatlich kontrollierter Banken schaffen die Grundlage für eine ausreichende Kreditversorgung des wachsenden deutschen Mittelstandes.

 

 

Energie – sichere und umweltverträgliche Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen

 

Die drei gleichrangigen Orientierungspunkte einer nachhaltigen Energieversorgung lauten für die FDP im Deutschen Bundestag: Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Die FDP im Deutschen Bundestag setzt auf einen vernünftigen Energiemix aus fossilen Energieträgern, aus Kernenergie und aus erneuerbaren Energien. Kein Energieträger und keine Energieform darf ideologisch vorgezogen werden. Nur aus dem Nebeneinander aller verfügbaren Energieträger und –formen gelingt ein vernünftiger Energiemix. Ein vielfältiger Energiemix verbunden mit mehr Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen macht Deutschland auch unabhängiger vom internationalen Rohstoffbezug.

 

Der Ausstieg aus der Nutzung sicherer Kernkraftwerke ist falsch, ökonomisch wie ökologisch.

 

Die Oligopolstrukturen der deutschen Energiemärkte müssen aufgebrochen, die Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes und die Anbindung des deutschen Stromnetzes an ausländische Stromnetze vorangetrieben werden. Dabei sollte der Ausbau von Kapazitäten nicht nur nach Westen, sondern auch nach Osten durch verbindliche Ausbaupläne verfolgt werden, um Wettbewerbsdruck auch durch ausländische Stromimporte zu ermöglichen. Die Regulierung der Netzmonopole muss so ausgestaltet werden, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu Strom- und Gasmärkten i n ganz Europagewährleistet ist.

 

Die staatlich begründeten Zusatzkosten auf den Energiepreis müssen auf ein Maß zurückgeführt werden, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Künftige Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel sollten an die Energieverbraucher zurückerstattet werden.

 

Klimaschutzmaßnahmen, die mit einer Belastung des Energiepreises verbunden sind, müssen strikt an der größten Effizienz der CO2-Minderung pro Euro ausgerichtet werden. Für dauerhaft unwirtschaftliche Energieträger muss eine Förderung schnellstmöglich beendet werden. Das Auslaufen des Steinkohlebergbaus soll von 2018 auf 2012 vorgezogen werden. Das dadurch mögliche Einsparpotential von Milliarden Euro kann anderweitig vernünftiger genutzt werden.

 

Eine langfristige Sicherung der Energieversorgung erfordert angesichts global wachsender Konkurrenz um immer knappere Energieressourcen auch international neue Strategien. Die FDP schlägt eine engere Verzahnung von Außen- und Energiepolitik auf nationaler und europäischer Ebene vor; dazu zählen auch Investitionsschutzabkommen zum Schutz deutscher Investitionen in die Erschließung von Rohstoffen.

 

 

Liberale Agrar- und Ernährungspolitik

 

Die FDP-Bundestagsfraktion steht für einen radikalen Bürokratieabbau in der Landwirtschaftspolitik. Landwirte müssen als Unternehmer den wesentlichen Teil ihres Einkommens am Markt erzielen können. Die Marktpotenziale des konventionellen und ökologischen Landbaus sollen dabei jeweils voll ausgenutzt werden. Dazu muss sich die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) noch stärker an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit orientieren. Die damit verbundenen Potenziale für unternehmerische Landwirte müssen insbesondere durch einen definitiven Beschluss zum Auslaufen der Milchquote spätestens zum 31. März 2015 gefördert werden.

 

Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe stärkt die Nachhaltigkeit der Wirtschaft. Nur so lassen sich die großen Herausforderungen einer wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels gestalten. Zur Bewältigung dieser globalen Aufgaben kommt der Land- und Forstwirtschaft zukünftig eine zentrale Rolle zu.

 

Um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken, müssen die Innovationspotenziale der Biotechnologie hierzulande vorurteilsfrei ausgeschöpft werden.

 

Im Bereich der Agrarsubventionen müssen sich, nachdem die EU weit reichende Zugeständnisse gemacht hat, vor allem die USA und die Schwellenländer bewegen.

 

Liberale Verbraucherpolitik

 

Liberale Politik für den Verbraucher stärkt den Menschen im Markt, ohne ihn staatlich zu bevormunden. Ein hohes Schutzniveau für Verbraucher ist möglich, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus dem Auge zu verlieren. Das setzt voraus, das Recht auf Zugang zu Informationen deutlich über den Stand des Verbraucherinformationsgesetzes hinaus zu erweitern und die Arbeit der Verbraucherzentralen umgehend auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.

 

Neben gesetzlichen Initiativen zum Verbraucherschutz im Ernährungsbereich setzt die FDP im Deutschen Bundestag vor allem auf Eigeninitiative, Wettbewerb und Marktöffnung als Voraussetzungen eines funktionierenden Verbraucherselbstschutzes:

 

-          Liberale sind gegen eine politische Steuerung des Konsums sowie gegen eine Bevormundung der Verbraucher. Dirigistische Eingriffe des Staates in das Marktgeschehen, wie z.B. Werbeverbote für vermeintlich ungesunde Lebensmittel und Ampelsysteme zur Nährwertkennzeichnung, lehnt die FDP im Deutschen Bundestag ab.

-          Private Lebensmittelkontrollen sollen einen wertvollen Beitrag leisten, um das Versagen staatlicher Lebensmittelkontrolle wie bei den Gammelfleischskandalen in Bayern zu verhindern.

-          Das Verbot unerlaubter Telefon- und Faxwerbung ist durchzusetzen; eine Selbstregulierung der Branche wäre dabei der bessere Weg gegenüber gesetzlichen Vorgaben, die seriöse und unseriöse Anbieter gleichermaßen treffen.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion ist gegen die Einführung von Sammelklagen nach europäischem Vorbild.

Das Briefmonopol muss in Deutschland fallen. Nur so sind endlich Portosenkungen möglich, die Wirtschaft und Verbrauchern zugute kommen.

 

 

Liberale Welthandelspolitik: Gleichermaßen frei und fair

 

Als exportorientierte Volkswirtschaft ist Deutschland auf offene Märkte und Wettbewerb angewiesen. Deswegen fordert die FDP-Bundestagsfraktion, dass die EU sich im Rahmen der WTO für den Erhalt des multilateralen Welthandelssystems einsetzt. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine unverzügliche Wiederaufnahme der WTOVerhandlungen. Um die Verhandlungen wiederzubeleben, schlägt die FDPBundestagsfraktion vor, den WTO-Generalsekretär als Schlichter einzusetzen. Deshalb setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für ein unabhängiges Europäisches Kartellamt und internationale Wettbewerbsregeln unter dem Dach der WTO ein. Einem Rückfall in Wirtschaftsnationalismen muss ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Was Deutschland international von seinen Handelspartnern einfordert, müssen wir genauso zu Hause konsequent umsetzen. Für die FDP im Deutschen Bundestag gilt in allen Branchen: Wettbewerb ist das Leitmotiv liberaler Wirtschaftspolitik. Wettbewerb sorgt für Angebotsvielfalt, Qualität und niedrige Preise. Monopolmärkte müssen wirkungsvoll aufgebrochen werden und durch gute Regulierung langfristig verhindert werden. In das

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Entflechtungsinstrument integriert werden. Als ultima ratio muss es möglich sein, praktisch aufgeteilte Märkte neu zu strukturieren und so für Wettbewerb zu sorgen.

 

 

 

3. Sozial statt Staat – Freiheit und Verantwortung

 

 

Wo Deutschland steht:

 

In Deutschland leben aktuell immer mehr Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich von sozialen Transferleistungen. Dagegen sind immer weniger in sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Diese Tendenz verschärft sich weiter, denn die Menschen werden immer älter und der Anteil der Jüngeren ist zu gering, um im heutigen Sozialversicherungssystem, das von der Hand in den Mund lebt, Leistungen und Qualität auf Dauer zu erhalten, ohne dass die Beitragssätze explosionsartig steigen.

 

Im Sommer 2007 waren in Deutschland rund 3,7 Mio. Menschen arbeitslos gemeldet. Trotz rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Arbeitslosengeld II – Empfänger seit Sommer 2005 nur marginal zurückgegangen. Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II ist sogar (von 4,85 Millionen im Jahr 2005 auf 5,29 Millionen im August 2007) angestiegen. Das zeigt deutlich, dass der Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen vorbeigegangen ist.

 

Steigende Beitragssätze zu den sozialen Sicherungssystemen erschweren oder verhindern auch bei guter Konjunktur die Schaffung neuer Arbeitsplätze und kosten bestehende Arbeitsplätze bei einem nachlassenden Aufschwung. Jeder nicht geschaffene Arbeitsplatz und jeder Arbeitsplatzverlust ist eine Belastung für die solidarisch finanzierten sozialen Sicherungssysteme, weil Leistungen anfallen und Beiträge ausfallen.

 

Die gesetzliche Rente ist unsicher. Derzeit beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent, Hochrechnungen sagen für 2045 mindestens 22 Prozent voraus. Das Rentenniveau sinkt, und die Reserverücklage der gesetzlichen Rentenkasse lag 2006 bei nur noch 0,6 Monatsausgaben. Die Menschen werden immer älter und beziehen immer länger Rente – die Rentenbezugsdauer betrug 2006 durchschnittlich 17,2 Jahre, das sind 1,4 Jahre mehr als 1995. Gleichzeitig gehen die Deutschen deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente, nur knapp 28 Prozent arbeiten aktuell bis zum 65. Lebensjahr. Jedes Jahr Differenz zwischen dem gesetzlichen Rentenalter und dem tatsächlichen Renteneintritt bedeutet im bestehenden Rentensystem Abschläge bei der Rentenhöhe für den Rest des Lebens.

 

Bei der Gesundheitsversorgung wird alles teurer, aber nichts besser. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 13,9 Prozent. Dazu kommen noch einmal 0,9 Prozent, die die Versicherten als zusätzlichen Beitragssatz ohne Beteiligung des Arbeitnehmers aufbringen müssen, insgesamt also 14,8 Prozent. Der von der Bundesgesundheitsministerin versprochene Beitragssatz von 13 Prozent liegt in Utopia. Wenn sich am bisherigen Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung nichts ändert, steigt der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 nach Prognosen auf bis zu 27 Prozent.

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist zwar die jüngste aller Sozialversicherungen, es gibt sie erst seit 1995. Trotzdem ist sie schon jetzt selber zum Pflegefall geworden. Abgesehen von dem auf einen Einmaleffekt zurückzuführenden kassenmäßigen Überschuss des Jahres 2006 überschreiten die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren die Einnahmen. Noch können die Defizite durch Reserven aufgefangen werden.

 

Zudem haben die Leistungen der Pflegeversicherung gemessen an der tatsächlichen Preissteigerungsrate real um mehr als 17 Prozent an Wert verloren. Praktisch heißt das: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen und ihrer Kinder an den Pflegekosten wächst. Als Folge der demographischen Entwicklung erwartet uns im Jahr 2050 eine bis zu drei mal höhere Zahl von Pflegebedürftigen als heute, die Zahl der Beitragszahler sinkt gleichzeitig um etwa ein Drittel. Dadurch steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von jetzt 1,7 Prozent bis 2050 auf mindestens vier Prozent, wenn der Realwert der Leistungen erhalten bleiben soll.

 

Jeder Tag, der ungenutzt verstreicht, verschlimmert die Folgen der demografischen Entwicklung und verschiebt weitere Lasten auf die nachfolgenden Generationen. Noch sind Sozialabgaben von zusammen genommen 56 Prozent für Rente, Gesundheit und Pflege im Jahr 2045 bloß eine rechnerische Bedrohung. Es verleitet zur Untätigkeit, dass die Auswirkungen verlorener Zeit für die Bürger nicht sofort spürbar sind, sondern erst in einigen Jahren drohen. Dann aber ist es zu spät, sozialverträgliche Lösungen zu finden.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung versucht, die Illusion aufrecht zu erhalten, der Staat könne Daseinsvorsorge betreiben, ohne die notwendigen Reformen einzuleiten.

 

Die Regierungsvorschläge zur Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen und zu Ausweitungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes führen im Ergebnis dazu, dass die Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze noch mehr erschwert werden. Insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte verlieren dadurch Chancen, eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu finden.

 

In der Arbeitsmarktpolitik hält die schwarz-rote Bundesregierung an den grundsätzlichen Konstruktionsfehlern der ARGE-Betreuung mitsamt ihren unklaren Finanz- und Kompetenzregelungen fest. Leidtragende sind die Arbeitslosen und die Steuerzahler, die für die ausufernden Kosten beim Arbeitslosengeld II aufkommen müssen.

 

Die gesetzliche Rente mit 67 geht an der Realität des Arbeitsmarktes für Ältere vorbei. Praktisch bedeutet die Rente mit 67 für die Mehrzahl der Arbeitnehmer entweder eine schmerzliche Rentenkürzung oder zwei Jahre längere Arbeitslosigkeit.

 

Die von Schwarz-Rot noch einmal verlängerte Vorruhestandsregelung (58er- Regelung) macht es bis zum Jahresende 2007 besonders für große Unternehmensstrukturen attraktiv, sich auf Kosten der öffentlichen Kassen von älteren Arbeitnehmern deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zu trennen.

 

Die bestehenden Zuverdienstregelungen verhindern, dass Rentner das sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung durch Teilzeitarbeit effektiv genug aufbessern können.

 

Die schwarz-rote Koalition hat dabei versagt, im Gesundheits- und Pflegebereich die Weichen so zu stellen, dass die Folgen der Alterung der Bevölkerung bewältigt werden können, ohne dass Patienten auf notwendige Leistungen verzichten müssen oder Versicherte explodierende Beiträge nicht mehr bezahlen können. Das ist eines ihrer größten Versäumnisse, denn mit jedem Tag, der vergeht, ohne dass eine Umstellung auf eine
nachhaltige Finanzierung erfolgt, verschärft sich das Finanzierungsproblem immer mehr. Die schwarz-rote Koalition hat aber auch dabei versagt, die hohe Konjunkturabhängigkeit der Beiträge zu beseitigen. Sie sorgt nicht dafür, dass die Lohnzusatzkosten und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden.

 

In der Krankenversicherung spricht die Koalition davon, die Qualität im Gesundheitswesen verbessern zu wollen, schafft stattdessen aber die Therapiefreiheit Schritt für Schritt ab und ersetzt Arzt-Patienten-Lösungen durch bürokratische Vorgaben. Sie spricht davon, den Wettbewerb stärken zu wollen und schafft stattdessen die private Krankenversicherung scheibchenweise ab, nimmt den gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragsautonomie, zentralisiert die Entscheidungen bei einem Einheitsspitzenverband Bund und richtet einen Gesundheitsfonds ein.

 

In der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöhen die bei der geplanten Reform vorgesehenen Leistungsausweitungen im bisherigen umlagefinanzierten System die auf die junge und nachfolgende Generation verschobenen Finanzierungslasten. Der Beitragssatz steigt ab Mitte 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent. Dasist eine Anhebung um 15 Prozent. Maßnahmen für weniger zeitraubende Bürokratie und für mehr Zeit für die direkte Pflege am Menschen wurden nicht ergriffen. Stattdessen wurde der Bürokratie-Aufwand durch die Übertragung des Heimrechts auf die Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform zusätzlich erhöht.

 

Für die gesetzliche Unfallversicherung hat die Bundesregierung noch keinen umfassenden Reformvorschlag vorgestellt.

 

In der Behindertenpolitik hat es die Bundesregierung versäumt, die Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts zukunftsfest weiterzuentwickeln. Stattdessen wird die Qualität der Teilhabeangebote vom Kostendruck kommunaler Haushalte bestimmt. Auch die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ist nicht entscheidend vorangetrieben worden. Im Gegenteil sind im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes neue bürokratische Einstellungshindernisse für Menschen mit Behinderungen errichtet worden.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Eine Politik der besten sozialen Absichten ist zuwenig. Was Deutschland braucht, ist eine Politik mit guten sozialen Ergebnissen. Die Bürger zahlen immer mehr Geld an den Sozialstaat, und trotzdem kommt immer weniger bei den Bedürftigen an. Soziale Gerechtigkeit darf nicht verwechselt werden mit staatlicher Umverteilung. Wer die Leistungsgerechtigkeit aufgibt, wird auch die soziale Gerechtigkeit verlieren. Ein soziales Netz braucht die Verknüpfung von wirtschaftlicher Vernunft und solidarischer Sicherheit.

 

Liberale Sozialpolitik sorgt dafür, dass Menschen gute Startchancen erhalten und ein Netz sozialer Grundsicherung es ihnen ermöglicht, frei von existenziellen Sorgen leben zu können. Liberale Sozialpolitik sorgt dafür, dass Menschen, die in eine schwierige Situation geraten, auf die Unterstützung der Gemeinschaft zählen können und dass alles getan wird, damit sie sich so schnell wie möglich aus dieser Lage wieder befreien können. Wer sich selbst helfen kann, dazu aber nicht bereit ist, soll die Gemeinschaft jedoch nicht ausnutzen können.

 

Liberale Sozialpolitik setzt auf schnelle, unbürokratische und zielgenaue Hilfe. Für die finanzielle Unterstützung hat die FDP-Bundestagsfraktion das liberale Bürgergeld entwickelt. Das liberale Bürgergeld ist die Alternative der FDP im Deutschen Bundestag zu den Mindestlohn-Vorschlägen von Schwarz-Rot:

 

-          Beim liberalen Bürgergeld werden alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einem einzigen Leistungsanspruch zusammengefasst und mit der Einkommensteuer zu einem Steuer- und Transfersystem aus einem Guss verbunden. Im Ergebnis zahlen Bürger mit genügend Einkommen Steuern an die Solidargemeinschaft, während Bedürftige mit einem niedrigen oder ganz ohne Einkommen ihr Bürgergeld – sozusagen als „negative Einkommensteuer“ – ausgezahlt bekommen.

-          Das liberale Bürgergeld garantiert bedürftigen Menschen ein Mindesteinkommen, sorgt aber gleichzeitig durch im Vergleich zum ALG II attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten dafür, dass jede Art von Beschäftigungsaufnahme, auch wenn sie niedrig entlohnt ist, für Leistungsempfänger attraktiver ist als die alleinige Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen.

-          Das liberale Bürgergeld baut Arbeitsuchenden eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Es erfüllt den Anspruch, dass derjenige, der arbeitet, spürbar mehr bekommen muss als derjenige, der nicht arbeitet, obwohl er dazu in der Lage wäre. Gleichzeitig schützt es die berechtigten Ansprüche von Leistungsschwachen und Bedürftigen auf eine solidarische Unterstützung.

-          Das liberale Bürgergeld bewirkt aufgrund seiner Einfachheit einen erheblichen Bürokratieabbau.

Bei der Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme muss der Staat nicht alles selbst betreiben. Häufig ist es der bessere Weg, private Anbieter im Wettbewerb die besten Lösungen bereitstellen zu lassen und sich staatlicherseits darauf zu beschränken, die notwendigen Rahmenbedingungen vorzugeben.

 

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die Arbeitslosenversicherung, das Versicherungsprinzip wieder zu stärken. Ziel der Leistungen der Arbeitslosenversicherung muss unverändert sein, Arbeitnehmer durch eine von der Bedürftigkeit unabhängige Versicherungsleistung, die an die Stelle des ausfallenden Entgeltes tritt, vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit für die ersten zwölf Monate zu schützen.

 

-          Wir müssen zu einer effizienteren Verwendung der Mittel im Interesse der Versicherten kommen. Dazu gehört, dass die Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur für Arbeit mit Blick auf ihre Effizienz auf den Prüfstand kommen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben – soweit notwendig und sinnvoll – wieder aus Steuermitteln finanziert werden.

-          Wir schlagen vor, die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen und ihre Aufgaben in einem Drei-Säulen-Modell neu zu ordnen: In einer Versicherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt, in einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben, die auch für Transparenz bei den gemeldeten Stellen sorgt und die notwendigen Datenbanken zur Verfügung stellt sowie in kommunale JobCenter, die mit ihrem Betreuungsangebot besser als die
Bundesagentur für Arbeit auf die einzelnen Probleme der Arbeitslosen und Hilfesuchenden, aber auch der örtlichen Arbeitgeber, eingehen können.


-          Die Neuorganisation der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung führt zu einer Abschaffung doppelter Verwaltungsstrukturen und einer deutlichen Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung.

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die gesetzliche Rentenversicherung: Die Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, nach ihren Vorstellungen und Möglichkeiten und vor dem Hintergrund erworbener Anwartschaften und Versorgungen ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand selbst bestimmen und flexibel gestalten zu können. Das ist wichtig, weil die Menschen im Alter ganz unterschiedlich lange belastbar und arbeitsfähig sind.

 

-          Bisher darf mit 60 nur in Rente gehen, wer arbeitslos, in Altersteilzeit oder schwer behindert ist. Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt vor, dass die Versicherten ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können. Voraussetzung ist, dass ihre kombinierten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen. Damit schafft die FDP die Grundlagen für eine echte Rente ab 60.

-          Um die Beschäftigung Älterer zu fördern, müssen alle Barrieren für Arbeit im Alter beseitigt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert, alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufzuheben. Für den Zuverdienst muss der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfallen. Das erhöht den Anreiz für Arbeitgeber, ältere Beschäftigte einzustellen, und macht es für Arbeitnehmer attraktiver, auch noch im Alter eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Versicherten können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren.

-          Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer müssen direkter als bisher für jeden Jahrgang bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden. Dadurch würde eine generationengerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Jahrgänge erreicht.

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die individuelle Altersvorsorge: Private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorgemöglichkeiten müssen gestärkt werden, weil die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung gewähren wird.

 

-          Für die Betriebsrente soll die abgabenfreie Entgeltumwandlung über 2008 hinaus fortgeführt werden.

-          Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer müssen in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einbezogen werden.

-          Um den Realitäten des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, muss die Portabilität von betrieblichen Altersvorsorgeformen verbessert werden.

-          Die geförderte private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ soll für alle Bürger, auch für Selbständige, geöffnet werden. Die Förderung der Riesterrente soll künftig dynamisiert werden, um einer Entwertung durch Inflation entgegenzuwirken.

-          Kindererziehungszeiten will die FDP-Bundestagsfraktion künftig stärker in der kapitalgedeckten Altersvorsorge berücksichtigen.

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die Gesundheitspolitik: Soviel Gestaltungsfreiheit für den Einzelnen wie möglich, aber gleichzeitig genügend garantierte Sicherheit, um bei einer Erkrankung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Das bedeutet:

 

-          Priorität für die Eigenverantwortung, aber gezielte Hilfe für diejenigen, die selbst hierzu nicht in der Lage sind.

-          Solidarität mit denjenigen, die krank oder behindert sind, aber nicht über ein durchreguliertes Einheitssystem für alle, sondern über eine Verpflichtung der Versicherer, die notwendige Grundversorgung ohne Risikozuschläge sicherzustellen.

-          Solidarität mit denjenigen, die wenig Geld haben, aber nicht über das gesetzliche Krankenversicherungssystem, sondern über eine steuerfinanzierte finanzielle Unterstützung.

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die Krankenversicherung: Der Weg muss wegführen von der Lohnbezogenheit der Beiträge und vom Umlageverfahren hin zu einem leistungsgerechten Prämiensystem, das über Kapitaldeckung eine sichere Grundlage für eine auch generationengerechte Verteilung der Lasten schafft und gleichzeitig dafür sorgt, dass jeder Bürger so weit wie möglich selbst bestimmen kann, was er wie absichern will.

 

-          Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich aus für eine Pflicht zur Versicherung der Risiken, die den Einzelnen im Krankheitsfall überfordern würden, bei einem Versicherer der eigenen Wahl.

-          Die Pflicht zur Mindestabsicherung geht einher mit dem Anspruch, im Umfang der Existenz bedrohenden Risiken unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand ohne die Erhebung von Risikozuschlägen versichert zu werden.

-          Wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann sich selbstverständlich für einen umfangreicheren Versicherungsschutz entscheiden. Dabei sind auch unterschiedliche Tarifgestaltungen möglich.

-          Jede Generation soll vom Grundsatz her die von ihr verursachten Gesundheitskosten über die gesamte Lebenszeit selbst tragen. Das ist nur möglich, wenn in der Zeit, in der wenig Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, verzinst Geld für die Zeit zurückgelegt wird, in der mehr medizinische Versorgung benötigt wird.

-          Umverteilung soll nicht mehr innerhalb der Krankenversicherung stattfinden, wo sie zum Teil zu Ungereimtheiten oder sogar Ungerechtigkeiten führt und jegliches individuelles Kostenbewusstsein quasi außer Kraft setzt. Sie gehört vielmehr in das Steuer- und Transfersystem, wo Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit die tragende Rolle spielen.

-          Durch Wettbewerb auf allen Ebenen, sowohl auf Seiten der Versicherer als auch auf Seiten derjenigen, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind, muss dafür gesorgt werden, dass die Bürger nicht mehr als notwendig für ihren Versicherungsschutz bezahlen müssen und dass sie ihn nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können.

-          Die Mehrwertsteuererhöhung hat zu einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge und zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze bei Arzneimitteln in der EU geführt. Deshalb ist zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit in der EU die Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze nötig.

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die Pflegeversicherung: Im bisherigen umlagefinanzierten System können die steigenden Pflegekosten bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Qualität der Pflege nicht finanziert werden. Ohne den Übergang in eine kapitalgedeckte, prämienfinanzierte Pflegeversicherung ist weder das heutige Leistungsniveau langfristig zu halten, noch sind Leistungsverbesserungen, wie eine Dynamisierung der Leistungen oder eine bessere Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Demenzkranker, realisierbar.

 

-          Die umlage- und einkommensabhängig finanzierte gesetzliche Pflegeversicherung muss über einen längeren Übergangszeitraum hinweg in ein kapitalgedecktes, prämienfinanziertes System überführt werden.

-          Derjenige, der die Prämie aus seinem Einkommen nicht alleine tragen kann, soll von der Gesellschaft unterstützt werden.

-          Neben einer generationengerechten Finanzierung der Pflegeleistungen muss auch ein höherer Grad an Selbstbestimmung für die Pflegebedürftigen erreicht werden. Strukturelle Veränderungen in der Pflege müssen das gewünschte längere Verbleiben in der häuslichen Umgebung ermöglichen. Leistungsanbieter müssen zudem konsequent von bürokratischen Hemmnissen befreit werden, um im Interesse der Pflegebedürftigen flexible Angebote entwickeln zu können und den Pflegenden wieder mehr Zeit für die eigentliche Pflege am Menschen zu lassen.

-          Zum Vorteil und Nutzen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen muss die Transparenz über die existierenden Leistungsangebote und vor allem über ihre Qualität erhöht werden.

Sterbende und schwerkranke Menschen gehören zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Es muss ihnen ermöglicht werden, gut betreut zu Hause zu sterben. Dazu müssen Palliativmedizin und ambulante Hospizdienste weiter ausgebaut werden. Die Familie als kleinstes soziales Netz muss auch bei der Betreuung Sterbender gestärkt werden

 

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für Menschen mit Behinderung, dass ihnen eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden muss. Das trägerübergreifende „Persönliche Budget“ bietet für ein höchstmögliches Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen eine gute Chance. Es muss deshalb flächendeckend durch alle Rehabilitationsträger angewendet werden.

 

Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine tatsächliche Teilhabe, ein Arbeitsplatz, idealerweise sozialversicherungspflichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt, ein entscheidender Beitrag. Das Ziel uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die finanzielle Solidarität zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfordert. Dies gilt auch für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

 

Das Prinzip „Privat kommt vor dem Staat“ bedeutet für die Unfallversicherung den Aufbau einer stärker wettbewerblich orientierten Organisation und die Einführung von mehr Kapitaldeckungselementen.

 

-          Arbeitsunfälle sollen künftig von den Unternehmen bei einem von ihnen frei auszuwählenden, privaten Versicherungsunternehmen versichert werden.

-          Berufskrankheiten - mit oft langen Latenzzeiten - werden weiterhin von den Berufsgenossenschaften versichert.

-          Wegeunfälle können, müssen aber nicht mehr vom Arbeitgeber versichert werden.

-          Generell muss der Leistungskatalog der Unfallversicherung gerechter und zielgenauer gestaltet werden, denn trotz sinkender Unfallzahlen verharren die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung auf gleich bleibendem Niveau.

-          Beispiele für sinnvolle Änderungen im Leistungsrecht sind die Trennung von Gesundheits- und Erwerbsminderungsschaden und der Vorrang der Alters- vor der Unfallrente ab dem 60. Lebensjahr.


 

 

4.1 Innere Sicherheit und rechtsstaatliche Ordnung in unruhigen Zeiten

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Spätestens durch die Anschläge des 11. September 2001 steht die Bekämpfung des weltweit vernetzten Terrorismus im Mittelpunkt der Innenpolitik. Als Reaktion haben Polizei und Geheimdienste in den letzten Jahren umfassende gesetzliche Eingriffsbefugnisse wie nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

 

Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit in Deutschland wurde und wird durch die Herausforderungen des internationalen Terrorismus auf eine anhaltend harte Probe gestellt. Der Staat hat unbedingt den Schutz der in der Verfassung niedergelegten Grundrechte sowie der Fundamente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen. Sicherheitspolitik muss daher auch darauf zielen, diese Prinzipien zu schützen. Die unantastbare Würde der Menschen sowie ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen, ist daher untrennbar damit verbunden, auch die Freiheitsrechte zu bewahren.

 

Dem Bundesinnenminister dürfen Bedrohungs-Szenarien nicht dazu dienen, rechtsstaatliche Fundamentalgewissheiten in Frage zu stellen. Wiederholt hat er in der Vergangenheit versucht, den Anschein zu erwecken, es bestünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf – was so weit geht, dass er in diesem Jahr zuerst die Relativierung der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung debattiert hat und kurz danach die Frage in den Raum gestellt hat, ob und unter welchen Umständen sich deutsche Sicherheitskräfte an der gezielten Tötung von Terroristen beteiligen dürften.

 

Das Argumentationsmuster ist dabei immer dasselbe: Wenn in außergewöhnlichen Gefährdungslagen gewöhnliche Mittel des Rechts nicht auszureichen scheinen, greife man zu außergewöhnlichen; und wenn die in Friedenszeiten nicht erlaubt sind, dann erkläre man, es sei halt sozusagen Krieg. Das führt beim Dauerthema „Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ zur schleichenden Verwischung der Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit und bei der Debatte neuer gesetzlicher Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung zur faktischen Überwindung der Grenzen zwischen Strafrecht und Kriegsrecht und bei der Neugestaltung der Aufgabenzuweisung zwischen den Sicherheitsbehörden zur Aufweichung der Abgrenzung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Hier zeichnet sich eine Tendenz der Bundesregierung ab, die in den USA seit Jahren Wirklichkeit ist.

 

Umgekehrt sind weite Teile der Sicherheitsbehörden in Deutschland im Gegensatz zur Ausweitung ihrer rechtlichen Befugnisse praktisch immer weniger in der Lage, ihre Aufgaben effektiv genug wahrzunehmen. Seit 2001 sind über 10.000 Dienststellen bei den Polizeien weggefallen. Die Gewerkschaft der Polizei hat es auf den Punkt gebracht: „Unser Problem sind nicht fehlende Gesetze, sondern ihre mangelnde Umsetzung. Wir kennen etwa 100 Gefährder. Aber wir sind aus Personalmangel nicht in der Lage, diese Personen rund um die Uhr zu bewachen.“ Den Sicherheitsbehörden in Deutschland fehlt aber nicht nur Personal: Das bereits zur FIFA-WM 2006 angekündigte und längst überfällige digitale Funknetz der Polizei wird nun nicht einmal wie geplant 2010, sondern erst 2013 flächendeckend in Betrieb gehen. Damit ist Deutschland in Europa Schlusslicht.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung hat in der Bürgerrechtspolitik im schlechten Sinne Kontinuität mit der Vorgängerregierung bewiesen: Anstatt die Bürgerrechte selbstbewusst zu stärken, legte die Bundesregierung Gesetze vor, mit denen weitere staatliche Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind:

 

Mit der Föderalismusreform I vom September 2006 ist die Grundgesetz-Änderung zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes auf die Gefahrenabwehr (Präventivbefugnis) in Kraft getreten.

 

Im März 2007 ist eine Anti-Terrordatei in Betrieb genommen worden, die als gemeinsame Datenbank insgesamt 38 verschiedene deutsche Ermittlungsbehörden vernetzt, darunter das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie das Zollkriminalamt.

 

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde von Schwarz-Rot durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 11. Januar 2007 um weitere fünf Jahre verlängert und ergänzt. Dadurch wurden die Befugnisse des Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes ausgeweitet, der Abruf von Fahrzeugdaten durch Sicherheitsbehörden automatisiert und der Zugriff auf G10-Daten bei Banken und Luftverkehrsunternehmen sowie auf Telekommunikationsverbindungsdaten erleichtert.

 

Der Datenschutz wird von der Bundesregierung gering geschätzt. Ohne die praktischen Probleme gelöst und die Sicherheitslücken bei der eingesetzten RFID-Technik beseitigt zu haben, werden ab dem 1. November 2007 in Reisepässen auf Chips zusätzlich zum digitalisierten Passbild Abdrücke beider Zeigefinger als weitere biometrische Daten gespeichert. Die Speicherung der Daten weckt Begehrlichkeiten, wie sich an der beständig wiederholten Forderung nach Speicherung der Fingerabdrücke auch bei den Meldebehörden zeigt. Aussagen der Bundesregierung zur Zweckbindung erhobener Daten haben keinen Bestand, wie beispielsweise die Debatte um die Verwendung der Maut-Daten zur Verbrechensbekämpfung beweist. Die bereits im Vorfeld erhobenen Forderungen nach zusätzlicher Verwendung der biometrischen Daten ebenso wie die Einführung derselben Technik für Personalausweise lassen befürchten, dass bald alle Bürgerinnen und Bürger erkennungsdienstlich behandelt und ihre Daten entsprechend gespeichert werden.

 

Im Juli 2007 hat die Bundesregierung im Rahmen einer EU-weiten Regelung einer weitgehenden Übermittlung von Fluggastdaten an die USA zugestimmt. Das Gesetz über eine umfassende Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten wird voraussichtlich im Herbst verabschiedet. In beiden Fällen hat sich die Bundesregierung über datenschutzrechtliche Bedenken und im Falle der Vorratsdatenspeicherung zudem über einen anders lautenden Beschluss des Deutschen Bundestages hinweggesetzt.

 

Mehrfach bereits kollidierten die Überlegungen oder Beschlüsse der Bundesregierungen mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes namentlich beim Europäischen Haftbefehlsgesetz und beim Zollfahndungsdienstgesetz. Auch die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung über einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren und den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen lassen keinerlei Respekt vor
der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das noch unter der Vorgängerregierung verabschiedete Luftsicherheitsgesetz erkennen.

 

Bemerkenswerterweise ist das Amt des Anti-Terror-Koordinators der Europäischen Union seit März dieses Jahres unbesetzt - ausgerechnet unter der deutschen EURatspräsidentschaft war es nicht gelungen, den Streit darüber beizulegen, mit welchen Befugnissen das Amt ausgestattet sein soll.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Bei der Abwehr des Terrorismus geht es um die Verteidigung unserer Freiheitsrechte. Es droht eine gefährliche Entwicklung: Wenn wir unsere Werte, unsere Weltoffenheit aufgeben und unser Rechtsstaatsverständnis ändern, weil wir glauben, dadurch die Anschlagsgefahr reduzieren zu können, lassen wir uns auf die fatale Logik unserer Gegner ein. Das Ergebnis wird nicht mehr Sicherheit sein, sondern ein gesteigertes Interesse der Terroristen, uns weiter unter Druck zu setzen. In diese Falle sollten wir uns nicht begeben.

 

Mit der Aufarbeitung rechtlicher Grauzonen bei der Abwehr terroristischer Gefahren durch den ersten Untersuchungsausschuss hat die FDP im Deutschen Bundestag einen klaren Maßstab gesetzt: Man kann die Freiheit nicht vor dem Terrorismus dadurch schützen, dass man sie aufgibt.

 

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Journalisten als Reaktion auf die Berichterstattung über die Arbeit des Untersuchungsausschusses bestätigt die FDP im Deutschen Bundestag in ihren Forderungen nach einer Neuregelung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern und der Pressefreiheit:

 

-          Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung, muss entsprechend ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung so ausgestaltet werden, dass ein effektiver Grundrechtsschutz gesichert ist. Zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens muss der Vertrauensschutz zwischen zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsangehörigen und denen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, unbedingt gewährleistet sein. Eine willkürliche Differenzierung zwischen bestimmten Berufsgruppen unterläuft das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis.

-          Das geltende Recht enthält Lücken beim Schutz der Pressefreiheit und der journalistischen investigativen Recherche. Die Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit und die ungehinderte Informationsbeschaffung sind aber ohne eine vertrauliche Kommunikation nicht möglich.

-          Beschlagnahmen sollen künftig nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten erfolgen dürfen.

-          Darüber hinaus soll es zwingend eines Richtervorbehalts für alle Anordnungen einer Beschlagnahme bei Journalisten bedürfen.
-

-          Im Strafgesetzbuch muss sichergestellt werden, dass sich Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie das ihnen vertraulich zugeleitete Material veröffentlichen.

Die FDP im Deutschen Bundestag gibt klare rechtsstaatliche Antworten zum Schutz der Bürger und ihrer Rechte. Die notwendige Balance von Sicherheit und Freiheit verlangt von uns, sinnvolle Neuerungen einzuführen, wenn sie die Bürgerrechte achten, Erfolg versprechen und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel entsprechen. Das Grundgesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geben dabei die „rote Linie“ vor, die bei den Überlegungen zur Stärkung der Inneren Sicherheit nicht überschritten werden darf.

 

-          Einen Präventionsstaat, in dem grundsätzlich jedermann verdächtig ist, lehnen wir ab. Das klassische Verständnis von staatlichen Eingriffen als Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren muss wieder hergestellt werden. Das gleiche gilt auch für die Strafverfolgung. Die Verlagerung strafrechtlicher Verfolgung immer weiter ins Vorfeld von Straftaten steht im Widerspruch zu den tragenden Gedanken unseres Rechtssystems.

-          Unverhältnismäßige Einschränkungen von Bürgerrechten müssen korrigiert werden, insbesondere durch entsprechende verfahrensrechtliche Garantien, z.B. durch Ausbau des Richtervorbehalts und weitergehende Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen.

-          Gesetzentwürfe müssen künftig nicht nur auf ihre finanziellen Auswirkungen hin überprüft werden, sondern auch auf ihre bürgerrechtliche Relevanz. Vorbild könnten die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrats zu den Bürokratiekosten von Gesetzentwürfen sein.

-          In einem Rechtsstaat brauchen wir klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen jemand als „Gefährder“, der damit Maßnahmen der Polizei oder Nachrichtendienste ausgesetzt ist, einzustufen ist und welche Rechtsfolgen dies hat.

-          Die heimliche Online-Durchsuchungen von Computern ist strikt abzulehnen. Diese greifen unverhältnismäßig tief in die Grundrechte aus Art. 10 und Art. 13 GG sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so dass der gesetzgeberische Spielraum ohnehin stark eingeschränkt ist. Durch die Maßnahme können auch höchst private Inhalte erfasst werden. In den weitaus meisten Fällen dient der Computer heute seinem Besitzer als eine Art elektronisches Gedächtnis. Die Heimlichkeit der Maßnahme führt zudem zu einer starken Einschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen. Angesichts der bürger- und verfassungsrechtlichen Bedenken und der unlösbaren praktischen Fragen fordert die FDP die Bundesregierung auf, das Projekt Online-Durchsuchungen aufzugeben. Stattdessen ist der Staat aufgerufen, die Computerkriminalität zielgerichteter zu bekämpfen. Dazu gehört vor allem, bestehende Sicherheitslücken zu schließen statt neue zu schaffen.

-          Die nüchterne Analyse zeigt, dass es im Wesentlichen darauf ankommt, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden und auszuauszuschöpfen sowie den Sicherheitsbehörden die erforderliche personelle und materielle Ausstattung zur
Verfügung zu stellen. Beispiele dafür sind die Einführung des Digitalfunks oder der verstärkte Einsatz von Experten, die über besondere Kenntnisse der Kultur und Sprache solcher Länder verfügen, aus denen terroristische Bedrohungen zu befürchten sind.

-          Die Sicherheitsarchitektur Deutschlands muss so ausgerichtet und harmonisiert werden, dass Doppelarbeit und Reibungsverluste zwischen Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollfahndung vermieden werden. Gleichzeitig gilt es, die bewährte Aufgabenteilung in der Polizeiarbeit zwischen Bund und Ländern beizubehalten.

-          - Bei allen Reformen im Bereich der inneren Sicherheit bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten für die FDP im Deutschen Bundestag der strikte Maßstab.

-          Das Aufgabenprofil der Nachrichtendienste des Bundes muss geschärft und die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung verbessert werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Landesämter für Verfassungsschutz muss z.B. durch Staatsverträge vorangetrieben werden.

-          Die FDP im Deutschen Bundestag hält eine Reform der parlamentarischen Kontrolle über die Nachrichtendienste mit dem Ziel einer wesentlich effizienteren Aufsicht für dringend erforderlich. Zu einer effizienten und ausgewogenen Sicherheitsarchitektur gehört auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

-          Die FDP im Deutschen Bundestag hält an der bewährten Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Sicherheit fest und erteilt dem immer wieder geforderten Einsatz der Bundeswehr im Inneren eine klare Absage.

In der Innenpolitik müssen endlich wieder Realismus und Pragmatismus Einzug halten. Der Blick muss wieder nach vorne gerichtet werden. Modernisierungsbedarf besteht in vielen Bereichen:

 

-          Beim Datenschutz muss die zunehmende Lücke zwischen technologischem Fortschritt und in die Jahre gekommenem Recht geschlossen werden. Eine grundlegende Reform des Datenschutzrechts ist längst überfällig. Sie muss den Anforderungen der Informationsgesellschaft Rechnung tragen und zugleich für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Maßstäbe aufstellen.

-          Das Berufsbeamtentum muss durch ein modernes Dienstrecht bestmöglich auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereitet werden, und zwar mit einer Konzentration des Berufsbeamtentums auf seine Kernaufgaben, einer Stärkung des Leistungsgedankens, modernen Instrumenten der Personalführung, mehr Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung sowie intelligenten und flexiblen Lösungen für den Eintritt in den Ruhestand.

-          Handlungsbedarf besteht auch beim in der Grundkonzeption veralteten Zivil- und Katastrophenschutz. Im Notfall müssen die besten Ressourcen schnellstmöglich zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden können.

-          Im Waffenrecht lehnt die FDP einen erleichterten Zugang Heranwachsender zu großkalibrigen Waffen ab. Das Waffenrecht muss eindeutige und unbürokratische Vorgaben erhalten, die die Nutzung gefährlicher Waffen wirksam beschränken, ohne Sportschützen oder Jäger unter Generalverdacht zu stellen.

-          Im Ausländerrecht ist es an der Zeit, sich von alten Denkmustern zu verabschieden. Weitere gesetzliche Verschärfungen sind unnötig. Schon jetzt steht ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, konsequent gegen Personen mit Terrorismushintergrund vorzugehen. Diskussionen hierüber lenken von den eigentlichen Herausforderungen im Ausländerrecht ab. Diese liegen in den Bereichen der klaren Zuwanderungssteuerung und Integration. Die FDP setzt sich mit Nachdruck für ein modernes System der Zuwanderungssteuerung ein, in das vor allem bedarfsorientierte Grundüberlegungen sowie ein den klassischen Einwanderungsländern angelehntes Punktesystem einbezogen werden sollen. Dabei setzt sich die FDP massiv für Erleichterungen für den Zuzug von hoch und höher qualifizierten Ausländern ein, auch und gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern und zu stärken. Deshalb sind die Mindestverdienstgrenzen für den Zuzug Hochqualifizierter und die Mindestinvestitionssummen für Ausländer, die eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen, deutlich zu senken. Darüber hinaus ist eine Gleichstellung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen beim Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt anzustreben. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, Arbeitsmigration durch ein Punktesystem zu steuern, das die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ebenso berücksichtigt wie wirtschaftliche Interessen. Migrationspolitik muss in einigen Facetten stärker europäisch ausgerichtet werden; humanitäre und völkerrechtliche Weiterentwicklungen erfordern zudem regelmäßig eine kritische Überprüfung der deutschen Rechtslage.

-          Das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen muss gestärkt werden, um die Vielfalt der Städte und Gemeinden zu erhalten und allen Kommunen Gestaltungsfreiheit zurückzugeben. Aufgabenübertragungen an die Kommunen müssen begrenzt werden. Die Verankerung des Konnexitätsprinzips, wonach Bund und Länder sich an den Kosten übertragener Aufgaben beteiligen müssen, ist in das Grundgesetz aufzunehmen. Weiterhin müssen die Finanzen der Kommunen auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt werden, indem die konjunkturanfällige Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer ersetzt wird.

 


 

4.2. Rechtspolitik

 

 

Wo Deutschland steht:

 

1.812 Bundesgesetze gab es zum Sommer 2007 in Deutschland, die Zahl der Paragrafen ist nicht statistisch erfasst. 914.371 Rechtsstreitigkeiten waren Ende 2005, also zu Beginn der schwarz-roten Bundesregierung, vor den Zivilgerichten in Deutschland anhängig, dazu kamen 408.091 Fälle vor Familiengerichten. 318.439 Verfahren warteten bei Strafgerichten und 184.515 Streitigkeiten bei Verwaltungsgerichten auf eine Entscheidung, bei den Sozialgerichten waren es 399.412 Fälle, bei den Arbeitsgerichten 160.349 und bei den Finanzgerichten 75.226. Insgesamt waren vor deutschen Gerichten damals mehr als 2,4 Mio. Prozesse in Arbeit.

 

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Die Regelungsdichte in Deutschland führt allzu oft zu längeren Verfahren. Das wird den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nach schnellem Rechtsschutz nicht gerecht.

 

Gesetze müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehen, den sie bereiten. Das erst ein Jahr alte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) hat bereits Kosten von gut 1,7 Milliarden Euro verursacht. Statistisch gesehen sind das 72,50 Euro für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Deutschland. Ein nennenswerter Abbau von Diskriminierungen bei der Arbeitsplatzsuche oder Wohnungsvermietung ist dagegen nicht feststellbar.

 

Zu oft wird in Deutschland auf Probleme mit einem Gesetz geantwortet – häufig mit einem Verbot. Der Rechtsstaat Deutschland ist auf dem Weg zu einer Verbotsrepublik. Staatliche Verbote sind oft nur der kurzsichtige Ersatz für private Verantwortung.

 

Der Stellenwert des Datenschutzes nimmt in Deutschland ab. Ein Bankkonto, das nur dem Inhaber und seiner Bank zugänglich ist, eine Krankenakte, in die nur der Patient und der behandelnde Arzt hinein schauen dürfen, ein Auto, dessen Fahrtroute nur dem Fahrer bekannt ist, ein Internet-Zugang, dessen Web-Kontakte nur für den User und seinen Provider einsehbar sind – das alles ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Staat schaut immer öfter und immer systematischer zu, was wir privat machen. Sicherheit geht vor, heißt es dann gerne von Seiten zuständiger Politiker oder Behörden – Sicherheit vor dem Missbrauch staatlicher Leistungen, Sicherheit vor Steuerhinterziehung, Sicherheit vor Straftaten.

 

Wenn mittlerweile Behörden ohne richterlichen Beschluss oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auf die Stammdaten von jedem deutschen Konto Zugriff nehmen können, ist das kein Gewinn an Sicherheit, sondern nur ein Verlust an Freiheit.

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

In einer verheerenden Mixtur aus grundrechtlicher Ignoranz, verfassungsrechtlicher Inkompetenz und gesetzgeberischem Aktionismus bemüht sich die Bundesregierung nach Kräften, unsere rechtspolitische Kultur, die einmal als Glanzstück des bundesrepublikanischen Parlamentarismus galt, in einen Trümmerhaufen zu verwandeln. Ganz davon abgesehen, dass die Bundeskanzlerin mit dem bürokratischen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ihre ausdrückliche Zusage gebrochen hat, EURichtlinien nur eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen, ist das AGG auch im Hinblick auf seine Praxistauglichkeit ein gutes Beispiel für eine völlig unzureichende Gesetzestechnik.

 

Beim Verbraucherinformationsgesetz und beim Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung ist die Bundesregierung mit den Vorgaben des Grundgesetzes kollidiert, so dass der Bundespräsident die Unterzeichnung verweigert hat.

 

Schwarz-Rot lässt eine solide und konsequente Rechtspolitik vermissen. Im Familienrecht ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, einen verfassungskonformen und dringend erforderlichen Gesetzentwurf zum Unterhaltsrecht vorzulegen. Die überfällige Reform des Lebenspartnerschaftsrechts wird von Schwarz-Rot verweigert – ungeachtet der Tatsache, dass dort Menschen Verantwortung füreinander übernehmen wollen und damit die Solidargemeinschaft bei einer staatlichen Anerkennung entlasten würden. Im Mietrecht bagatellisiert die Bundesregierung weiterhin das Problem der so genannten Mietnomaden als „Randerscheinung“.

 

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Einführung der Gesundheitskarte und ein elektronisches Steuerzentralregister werden von Schwarz-Rot nicht ernst genommen.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Deutschland braucht eine bessere Rechtsetzung. Gesetze müssen verständlich, übersichtlich und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sein.

 

-          Der Gesetzgeber darf nicht für jeden Einzelfall eine gesetzliche Regelung anbieten. Dort, wo eine Systematik in der Gesetzgebung nicht mehr erkennbar ist, muss die notwendige Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Maßnahmen zur Rechtsbereinigung und zur Eindämmung der Normenflut müssen fortlaufend ergriffen werden.

-          Es muss mehr Vertrauen in die Bestandskraft der Rechtsordnung geben. Ständige Änderungen, wie z.B. im Insolvenz- und Familienrecht stellen die Rechtsanwender vor große Probleme. Außerdem muss die Praxis ausreichend Zeit haben, um sich auf Rechtsänderungen einstellen zu können.

Recht und Gerechtigkeit müssen durchsetzbar gemacht werden. Dazu braucht es klare und effektive verfahrensrechtliche und prozessuale Regelungen. Hierbei fordern wir insbesondere:

 

-          Die Justiz muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass die Gerichte bürgernah und leistungsfähig arbeiten können.


-          Damit die Justiz sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann, ist eine Auslagerung von nicht zwingend vom Staat zu übernehmenden Aufgaben konsequent voranzutreiben. Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens beispielsweise führt zu mehr Effektivität bei der Zwangsvollstreckung ohne Qualitätsverlust.

-          Die FDP im Deutschen Bundestag tritt für eine Stärkung der Opferrechte ein. Der Schutz und die Rechte des Opfers von Straftaten müssen auch in der Praxis im Mittelpunkt von Strafverfahren stehen. Lücken im Opferentschädigungsgesetz, insbesondere zur Beratung und psychologischen Betreuung der Opfer, müssen geschlossen werden. Darüber hinaus müssen auch Opfer von Gewaltverbrechen im Ausland in den Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbezogen werden.

-          Deutschland braucht eine gesetzliche Regelung über die Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Ziel muss eine Lösung sein, die das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärkt, indem Verfügungen für die Zeit der Einwilligungsunfähigkeit in jeder Phase einer Erkrankung gegenüber Jedermann für verbindlich erklärt werden.

-          Das Mietrecht muss der veränderten Situation am Wohnungsmarkt angepasst werden. Das rot-grüne Mietrechtsreformgesetz aus dem Jahre 2001 hat die Rechtsstellung der Vermieter deutlich verschlechtert. Asymmetrische Kündigungsfristen, lange Verfahrensdauern bei Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Schonfristen für säumige Mieter sind abzuschaffen bzw. zu ändern. Die FDPBundestagsfraktion fordert eine Vereinfachung des Mietrechts und dessen abschließende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Thema des so genannten „Mietnomadentums“ muss weiter auf der Agenda bleiben.

Geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und ein sich vollziehender Wertewandel erfordern eine angepasste Gesetzgebung. Insbesondere fordert die FDP im Deutschen Bundestag:

 

-          Ein einheitliches Familiengerichtsverfahren: Im Rahmen des Verfahrensrechts setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für ein modernes und damit auch einheitliches Gerichtsverfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ein. Im Familienrecht muss vor allem im Rahmen einer Scheidung beiden Ehepartnern ein unabhängiger Anwalt zur Seite stehen können, um die unterschiedlichen Interessen wahrzunehmen und Ehepartner vor Übervorteilung zu schützen. Die Vollstreckung von Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen sollte nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, durch Ordnungsgeld, Ordnungshaft und unmittelbaren Zwang erfolgen, denn das würde auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen das Kind einschließen.

-          Ein Unterhaltsrecht in sozialer Verantwortung: Die FDP-Bundestagsfraktion will das Unterhaltsrecht vereinfachen und für den Bürger wieder verständlich machen. Wichtigstes Ziel dabei ist das Wohl des Kindes. Dies erfordert den Vorrang des Kindes beim Unterhalt und eine Gleichstellung aller kindererziehenden Elternteile, und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht.

-          Um eine zunehmend partnerschaftliche Rollenverteilung zu berücksichtigen, muss der nacheheliche Ehegatten- und Partnerschaftsunterhalt zukünftig zeitlich befristet werden. Durch freiwillige Vereinbarungen, im Gegensatz zu gerichtlich ausgesprochenen Zahlungsverpflichtungen, soll die Zahlungsmoral Unterhaltsverpflichteter insbesondere gegenüber Kindern gestärkt werden.

-          Im Bereich des Steuerrechts müssen Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen als Ausgaben abzugsfähig sein, um eine Doppelbelastung zu verhindern. In diesem Zusammenhang setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion auch für die finanzielle Entlastung der so genannten „Sandwichgeneration“ ein, die ihre Kinder unterstützen und für ihr eigenes Alter vorsorgen müssen und daneben noch oftmals für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen haben.

-          Eine verfassungsrechtliche Stärkung der Vaterschaft: Die FDPBundestagsfraktion setzt sich für die Feststellung der Abstammung auf Grund richterlicher Anordnung ein, wobei an eine solche Anordnung keine hohen Anforderungen zu stellen sind und an die Feststellung keine rechtlichen Konsequenzen geknüpft werden. Den immer weiter um sich greifenden heimlichen genetischen Vaterschaftstests ist eine klare Absage zu erteilen. Die heimliche Überprüfung von Haaren oder Speichel eines Kindes in einem Labor stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar.

-          Mehr Gerechtigkeit für Verantwortungsgemeinschaften. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Lebenspartnerschaften müssen insbesondere im Steuerrecht, bei Adoptionen und im Beamtenrecht mit der Ehe gleichgestellt werden. Das muss bereits bei der anstehenden Erbschaftsteuerreform Berücksichtigung finden.

-          Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag endlich Wort halten und eine Stiftung auf den Weg bringen, die im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für das an den Homosexuellen verübte Unrecht die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit sowie die interdisziplinäre Forschung über Homosexualität und Geschlechterfragen fördert.

Die FDP im Deutschen Bundestag mahnt eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung an. Die stetige Erweiterung des Personenkreises und die Absenkung der für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung notwendigen Straftaten haben zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl von Sicherungsverwahrungen und dazu geführt, dass die Maßnahme ihren Ausnahmecharakter verliert.

 

-          Die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen müssen dringend harmonisiert und auf eine neue rechtsstaatlich einwandfreie Grundlage gestellt werden.

-          Die Ausweitung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf Täter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, lehnt die FDP im Deutschen Bundestag ab. Die erweiterten Möglichkeiten der Führungsaufsicht können gerade für jugendliche Straftäter eine geeignete Alternative zur Sicherungsverwahrung darstellen.

-          Das Ziel, dass die Täter künftig ein Leben ohne Straftaten führen, muss bereits im Jugendstrafvollzug engagiert verfolgt werden. Es darf daher im Jugendstrafvollzug keine finanziellen und personellen Einsparungen geben, die dieses Vollzugsziel gefährden.

Die Globalisierung der Wirtschaft hat eine immer größere Bedeutung. Dieser Herausforderung stellt sich die FDP-Bundestagsfraktion. Der Mittelstand ist Rückgrat und Jobmotor der deutschen Wirtschaft.

 

Auch Rechtspolitik muss deshalb darauf gerichtet sein, diese vergessene Mitte zu stärken.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für eine umfassende Reform des GmbHRechts ein. Dazu gehört, die Unternehmensgründung zu erleichtern, den Gläubigerschutz zu stärken und Missbrauchsfälle zu bekämpfen. Eine Haftungsbegrenzung im Gesellschaftsrecht kann es aber nicht zum Nulltarif geben. Wer Geschäfte machen will, braucht das nötige Stammkapital. Eine „GmbH auf Raten“ ist der falsche Weg. Das Erfolgsmodell GmbH muss erhalten bleiben, und zwar auch im Wettbewerb mit anderen Gesellschaftsformen in der EU.

 

Deregulierung und Bürokratieabbau stehen für die FDP-Bundestagsfraktion auch bei der Rechnungslegung im Vordergrund. Der Druck auf viele Unternehmen, neben deutschen Bilanzregeln auch internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden, ist enorm. Eine Reform des Handelsgesetzbuches muss zu spürbaren Entlastungen bei der Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen führen.

 

Der Corporate-Governance-Kodex bietet neben dem Aktiengesetz den richtigen Rahmen, um das Vertrauen in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. Der Kodex und das Aktiengesetz sollen konsequent weiter entwickelt werden und internationale sowie europäische Entwicklungen im Gesellschaftsrecht berücksichtigen.

 

 

 

4.3 Mehr Demokratie wagen

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Die Wahlbeteiligung in Deutschland sinkt. Das Vertrauen in die Politik schwindet. Demokratie braucht die aktive Beteiligung der Bürger, um zu funktionieren.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Der Vizekanzler findet es „unfair“, dass seine Politik bei der Mehrwertsteuer- Erhöhung an den eigenen Wahlversprechen gemessen wird. Und die Unions- Abgeordneten im Deutschen Bundestag haben kein Problem damit, vor der Wahl das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz zu bekämpfen und nach der Wahl nahezu dasselbe Antidiskriminierungsgesetz als eigenen Gesetzentwurf zu beschließen. Mit einem solchen Verhalten wird das Vertrauen der Bürger in die Politik gefährdet.

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Die FDP-Bundestagsfraktion bekräftigt die Forderung nach mehr Demokratie. Angesichts der abnehmenden Akzeptanz der Demokratie und zunehmenden Politikverdrossenheit brauchen wir eine Entwicklung zu mehr Bürgerdemokratie. Dazu muss die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen durch mehr Möglichkeiten für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen auch auf Landes- und Bundesebene gestärkt und ausgebaut werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, den Bundespräsidenten in Direktwahl zu bestimmen. Eine Amtszeit des Bundespräsidenten von sieben statt bisher fünf Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl würde zugleich das Amt soweit als möglich von parteitaktischen Erwägungen frei halten. Die Menschen wollen grundsätzlich einen Bürgerpräsidenten - keinen Parteienpräsidenten.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion möchte die Aufgabe der Diätenfestsetzung einer unabhängigen Kommission übertragen. Dann wäre der Vorwurf der Selbstbedienung automatisch aus der Welt.

 

Was die Menschen bei der Politikerversorgung zu Recht am meisten ärgert ist nicht die Bezahlung während der Amtszeit, sondern die bisherige Altersversorgung nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Die FDP im Deutschen Bundestag schlägt vor, zu einem System zu kommen, das in freien Berufen angewandt wird. Denn wir vergleichen uns aus guten Gründen mit den freien Berufen, nicht mit Beamten. Das bedeutet: Jeder Abgeordnete sollte nach einer Diäten-Reform von dem, was er während seiner Amtszeit bekommt, selbst für seine Altersversorgung aufkommen. Das wäre eine entscheidende vertrauensbildende Maßnahme der Politik.

 

 

 

5.1 Umwelt- und Klimaschutzpolitik mit Markt statt Dirigismus

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Umweltpolitik dient dem Schutz des Menschen und der Natur - heute und für kommende Generationen. Deutschlands Vorreiterrolle im Umweltschutz ist Motor für eine technologische Entwicklung, die deutsche Unternehmen in den letzten 35 Jahren zu Weltmarktführern in der Umwelttechnik gemacht hat. Zugleich wurden in den letzten Jahren umweltpolitische Instrumente zur Erreichung notwendiger Ziele unnötig teuer und dirigistisch ausgestaltet und sind so zu einer Belastung für die Verbraucher geworden.

 

Umweltpolitik findet in Deutschland seit einem Jahrzehnt zu einem großen Teil in Form höherer staatlicher Energiebesteuerung statt: Von 1995 bis 2006 hat sich das Aufkommen an so genannten umweltbezogenen Steuern um 37 Prozent erhöht. Dabei stiegen die Einnahmen aus der Mineralölsteuer um 20,3 Prozent und die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer um 26,6 Prozent. Die Einnahmen aus der Stromsteuer, die erst 1999 eingeführt wurde, haben sich seither mehr als verdreifacht. Das ökologische Ergebnis ist mager: Von 1990 bis 1995 haben wir die jährlichen Emissionen in Deutschland jährlich um140 Mio. Tonnen CO2 verringert, von 1996 bis 2000 zusätzlich um 70 Mio. Tonnen, von 2001 bis 2005 nur noch um 30 Mio. Tonnen zusätzlich. Dass in den Sektoren Wärme und Verkehr mit ihren hohen Steuern die Emissionen sogar anstiegen, zeigt die schwache Lenkungswirkung der Umweltsteuern, die Rot-Grün eingeführt hat.

 

Der Schutz des Weltklimas ist ein ernstes Anliegen. In der politischen Diskussion darüber wird zuviel mit ideologischen Ge- und Verboten für Mobilität Technologie und Wachstum gearbeitet. Das hat dem Ansehen und dem Wirkungsgrad der Umweltschutzpolitik in den letzten Jahren geschadet. Zugleich konzentriert sich die öffentliche Debatte auf Symbole und blendet zu oft die internationale Dimension des Klimaproblems aus. Wir werden das Klima nur wirksam schützen können, wenn wir die Emissionen in allen Wirtschaftssektoren und in allen großen Volkswirtschaften begrenzen. „Die Umweltbewegung sollte deshalb aufhören, Beruhigungstabletten zu verteilen, indem sie suggeriert, Windräder könnten den Klimakollaps vermeiden“, mahnt Thilo Bode, ehemaliger Chef von Greenpeace.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung hat Deutschland ehrgeizige Klimaschutz-Ziele gesteckt. Das ist vernünftig. Die auf dem G8-Gipfel von Heiligendamm erzielte Einigung kann aber nur der erste Schritt für eine substanzielle Vereinbarung sein. Ein CO2-Minderungsziel für 2050 ist in Heiligendamm nicht beschlossen, sondern nur „ernsthaft in Erwägung“ gezogen worden. Das zeigt zwar Bewegung, ist aber nur ein Teilerfolg. Positiv ist, dass die weiteren Verhandlungen auf der Ebene der UNO geführt werden. Hier haben sich die Europäer gegenüber den USA durchgesetzt.

 

Das Energie- und Klimaschutzprogramm, das die Bundesregie- Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung im August 2007 beschlossen hat, ist enttäuschend. Das Verfehlen der notwendigen Klimaziele ist durch zahlreiche Hintertüren vorprogrammiert. Das Konzept setzt auf Dirigismus und Subventionen statt auf marktwirtschaftliche Anreize. So wird Klimaschutz unnötig teuer und bürokratisch.

 

In Deutschland wird von einigen der Atomausstieg als Sicherheitsgewinn gefeiert. Weltweit befinden sich gleichzeitig 30 neue Kernkraftanlagen im Bau, weitere 39 sind genehmigt und insgesamt 160 sind geplant. Der deutsche Alleingang beim Atomausstieg macht die weltweite Nutzung der Kernenergie nicht sicherer, sondern bremst die bislang von Deutschland beförderte Entwicklung immer besserer nuklearer Sicherheitstechnik.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Der Schutz von Mensch, Umwelt und Natur mit seinen wirtschaftlichen Potenzialen ist zentraler Baustein liberaler Reformpolitik. Bei der Wahl der nötigen Mittel muss aber statt Emotionalisierung, Öko-Symbolik und Verboten eine rationale Umweltpolitik im Vordergrund stehen. Nicht Verzicht, sondern Gewinn an Lebensqualität muss das Ziel sein. Wir wollen einen rationalen Umweltschutz, der anspruchsvolle Umweltziele effektiv erreicht - und das so wettbewerbsorientiert und kostengünstig wie möglich durch neue Technologien und marktwirtschaftliche Anreize.

 

 

Internationaler Klimaschutz

 

Die FDP-Bundestagsfraktion will mehr Klimaschutz:

 

-          Wir befürworten eine 30-prozentige Reduktion von Treibhausgasen in der EU bis 2020. Gleichzeitig muss ein Post-Kyoto-Rahmen für die Zeit nach 2012 geschaffen werden – einschließlich der großen Emittenten USA, China und Indien. Dies ist Kernaufgabe der Klimapolitik bis 2009, um das Zwei-Grad-Ziel der EU für das nächste Jahrhundert abzusichern.

-          Erforderlich ist neben verbindlichen Emissionsobergrenzen eine Innovationsoffensive für saubere Energien, ein besserer Technologietransfer in die Entwicklungs- und Schwellenländer und die Schaffung eines globalen Kohlenstoffmarktes. Der EU-Emissionshandel muss zügig mit regionalen Handelssystemen etwa in den USA vernetzt werden.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion will zudem zertifizierte Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern ohne politische Begrenzung anrechnen. Dazu gehört auch die Nutzung der Wälder als CO2-Speicher.


 

Emissionshandel

 

Der Emissionshandel braucht mehr Markt:

 

-          Wir wollen ab 2013 den Emissionshandel auf den Verkehr und den Gebäudesektor ausweiten. Dies soll auf der Ebene der Brennstoffhändler erfolgen, um das System so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

-          Ab 2013 brauchen wir eine möglichst vollständige Versteigerung der Emissionsrechte. Der Versteigerungserlös muss an den privaten Sektor zurückgegeben werden, z.B. durch eine Senkung der Stromsteuer. Die europarechtlichen Voraussetzungen dafür sollten bis 2009 verabschiedet werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

 

Erneuerbare Energien

 

Schlüsseltechnologien für den Klimaschutz sind neben Energieeffizienz und CO2- armer Kohleverstromung vor allem erneuerbare Energien. Vorrangige Aufgabe für den Rest dieser Wahlperiode ist die Forcierung der Anwendung erneuerbarer Energien in der Wärmeproduktion.

 

-          Die FDP-Bundestagsfraktion will ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Wärme auf Basis einer Mengensteuerung. Der Staat soll nicht für jeden Hauseigentümer - wie es die Bundesregierung plant -, sondern nur für die Volkswirtschaft als Ganzes eine Menge erneuerbarer Wärme vorgeben.

-          Zentral ist zudem die Anwendung deutscher Solar-Hightech in sonnenreichen Ländern. Die FDP will ausgewählte Partnerländer zu Modellländern für regenerative Energieversorgung machen.

-          Parallel muss die Forschung für Speichertechnologien intensiviert werden, um Sonnen- und Windstrom grundlastfähig zu machen. Bei der Biomasseförderung müssen Nutzungskonkurrenzen künftig stärker bedacht werden.

 

CO2-Abscheidung bei Kohlekraftwerken (sog. CCS)

 

Die für den Energiemix zunächst unverzichtbare Kohle wird nur dann eine Zukunft haben, wenn wir auf Kohlekraftwerke umsteigen, die CO2 abscheiden und einlagern, statt es in die Luft abzugeben.

 

-          Noch in dieser Wahlperiode brauchen wir ein CCS-Gesetz für den künftigen Einsatz, das einheitliche Genehmigungsverfahren von der Abscheidung bis zur Einlagerung vorsieht. Neue Kohlekraftwerke dürfen nur noch ans Netz, wenn sie nachrüstbar für die CCS-Technologie sind.

-          Außerdem müssen ökonomische Fehlanreize beseitigt werden: Neue Kohlekraftwerke mit alter Technologie dürfen nicht weiter nach Bedarf mit Emissionsrechten ausgestattet werden.

 

Kernenergie, Reaktorsicherheit, radioaktive Abfälle

 

Die FDP plädiert aus Gründen des Klimaschutzes und der verlässlichen Energieversorgung gegen eine Laufzeitverkürzung sicherer Kernkraftwerke.

 

-          Wir brauchen die Kernenergie als Übergangstechnologie, so lange erneuerbare Energien oder Kohlekraftwerke mit CO2-Abscheidung noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

-          Die Atomaufsicht von Bund und Ländern muss die Sicherheit und die Sicherheitskultur in den einzelnen Reaktoren zeitnah systematisch überprüfen. Bundesregierung, Landesregierungen und Betreiber stehen in der Pflicht zum sicheren Betrieb. Wir brauchen Sicherheitssysteme, die stärker vernetzt und selbstlernend arbeiten. Bei der Sicherheitsbewertung ist auch der bauliche Schutz gegen externe Ereignisse einzubeziehen.

-          Im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bekennt sich die FDP zu einer Zwei-Endlager-Strategie. Wir wollen das im Jahr 2000 verhängte Moratorium zur Erforschung eines Endlagers in Gorleben aufheben und die Erkundung zügig ergebnisoffen fortsetzen.

 

Schutz der Meere

 

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich im Rahmen der aktuellen Debatte um die EU-Meeresstrategie für eine verantwortungsvolle Nutzung der Meeresressourcen und für eine Verminderung der Nähr- und Schadstoffeinträge ein.

 

-          Seitens der Schifffahrt müssen Feinstaubemissionen, Einträge aus Schiffslacken und illegale Einleitungen drastisch verringert werden.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion tritt für Meeresschutzgebiete ein, wo dies für die Ökosysteme erforderlich ist.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion will die Überfischung der Meere stoppen, illegalen Fischfang wirksamer bekämpfen und die Industriefischerei verbieten.

 

Internationaler Umweltschutz

 

Im Vorfeld der UN-Konferenz für biologische Vielfalt 2008 in Bonn setzt sich die FDPBundestagsfraktion dafür ein, dass der internationale Umweltschutz zu einem Kernbestandteil der in Kürze zu verabschiedenden EU-Afrika-Strategie wird. Dabei muss der Schutz der artenreichen Wälder im Mittelpunkt stehen. Illegaler Holzeinschlag muss durch Holzzertifizierung und wirksame Rechtsdurchsetzung vor Ort gleichermaßen bekämpft werden. Die Potenziale indigener Völker müssen besser für den Naturschutz genutzt werden, indem ihre Eigentums- und Bürgerrechte gewahrt werden.

 

Natur- und Gewässerschutz

 

Naturschutz muss mit der Nutzung Hand in Hand gehen. Dabei setzt die FDP insbesondere auf freiwilliges Engagement und den Vertragsnaturschutz. Bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur befürworten wir vorrangig Ersatzgeldzahlungen, um Naturschutzmaßnahmen effizienter und flexibler fördern zu können.

 

-          Im einzigartigen Ökosystem der Alpen müssen der Schutz naturnaher Bergwälder, die Renaturierung von Fließgewässern, die Sicherung von Rückzugsräumen für die Tier- und Pflanzenwelt und die ökologisch sinnvolle Almbewirtschaftung im Fokus stehen.

-          Flussläufe sind Wasserstraßen und einzigartige Lebensräume für Tiere und Pflanzen zugleich. Nutzungsinteressen der Schifffahrt müssen deshalb mit den Interessen des Landschafts- und Naturschutzes in Einklang gebracht werden. Für die Donau bedeutet dies den Verzicht auf neue Staustufen.

-          Beim Hochwasserschutz wollen wir neben technischem Schutz die Schaffung von Rückhalteräumen sowie die Entsiegelung von Flächen zur verbesserten Regenwasserversickerung.

 

Entsorgungswirtschaft

 

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass bei der Entsorgung von Abfall und Abwasser sowie auch bei der Wasserversorgung privatwirtschaftlichen Lösungen mehr Raum gegeben wird.

 

-          Wir wollen die steuerliche Gleichstellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Aufhebung der steuerlichen Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen mit den privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft.

-          Auch für Verpackungen wollen wir eine ökologisch ambitionierte, zugleich jedoch wettbewerbliche Lösung. Längerfristig wollen wir die Verwertung von Verpackungen auf ein System der Mengensteuerung durch handelbare Zertifikate umstellen.

-          Bei der Verwertung von Abfällen setzt sich die FDP dafür ein, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung im Grundsatz gleichgestellt wird. Effiziente Kraftwerke, die mit Abfall befeuert werden, können ein sinnvoller Beitrag zur Einsparung fossiler Brennstoffe sein.

 

Feinstaub

 

Die Kommunen dürfen bei der Umsetzung der Feinstaub-Richtlinie nicht alleingelassen werden. Statt auf aktionistisches Sperren von Straßen oder Stadtvierteln setzt die FDP-Bundestagsfraktion auf langfristige Lösungen, die nicht nur den Verkehr, sondern auch den zunehmenden Einsatz von Holzheizungen berücksichtigen.

 

-          Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ein. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit müssen auch private Feuerungsanlagen ihren Beitrag zur Feinstaubreduktion leisten.

-          Darüber hinaus sollte die Bundesregierung im EU-Ministerrat den Vorschlag des Europaparlamentes unterstützen, die Tagesgrenzwerte zu flexibilisieren und die Jahresgrenzwerte zu verschärfen.

 

Lärmschutz

 

Dauerhafter Lärm belastet die Umwelt und gefährdet die Gesundheit.

 

-          Mit Blick auf den Schienenverkehr fordert die FDP-Bundestagsfraktion die zügige Überprüfung des so genannten Schienenbonus und mehr Sensibilität für vorbeugenden Lärmschutz an Neubaustrecken. Dabei könnte bereits heute durch den Einsatz moderner Technik ein erheblicher Beitrag zur Lärmminderung geleistet werden.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion fordert außerdem, ein lärmabhängiges Trassenpreissystem verpflichtend einzuführen.

 

 

 

5.2 Verkehrspolitik: Freiheit braucht Mobilität

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Mobilität ist Ausdruck persönlicher Freiheit und Persönlichkeitsentfaltung. Sie verschafft Menschen die Möglichkeit, ihr Privat- und Arbeitsleben flexibel zu gestalten. Mobilität ist zudem eine existenzielle Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen und damit eine wesentliche Säule unseres Wohlstandes. Aber die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland erodiert. Erhalt und Ausbau bleiben bei weitem hinter den Erfordernissen zurück. Damit ist Deutschland auf die Herausforderungen der Zukunft nicht vorbereitet. Was läuft falsch? Die Steuermittel werden für die immer größer werdende Zinslast sowie die Finanzierungslücken in den Sozialversicherungssystemen verbraucht. An dringend notwendigen Investitionen in die Erhaltung und den Ausbau unserer Verkehrswege wird gespart. Die Straßenverkehrsteilnehmer zahlen zurzeit etwa 53 Mrd. EUR Steuern und Abgaben, die Regierung jedoch investiert weniger als ein Zehntel in Erhalt und Ausbau der Bundesstraßen. Nicht genug damit, die knappen Mittel werden auch noch ineffizient verausgabt. Das zeigt sich schon daran, dass Bundesstraßen und Bundesschienenwege etwa gleich viel Geld bekommen, obwohl die Straße mit riesigem Abstand Verkehrsträger Nr.1 ist. Außerdem sind Investitionsentscheidungen wenig planbar, da sie von der aktuellen Haushaltslage abhängig sind. Nach wie vor kosten überlange und aufwendige Planungsverfahren unnötig Zeit und Geld.

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung schraubt die Steuern und Abgaben auf den Verkehr immer weiter hoch. Die Mehrwertsteueranhebung hat den Sprit nochmals verteuert, die Mautsätze für LKW wurden zum 1.September 2007 angehoben. Nicht angehoben werden dagegen die Investitionen, im Gegenteil: die Ausgaben etwa für Bundesfernstraßen sinken von über 6 Mrd. Euro in 2005 auf 5,7 Mrd. in diesem Jahr und auf nur noch 5,4 Mrd. ab 2008 – gegenüber einem realen Investitionsbedarf von mindestens 7 Mrd. Euro. Es warten 72 als vordringlich eingestufte, fertig baureif geplante Straßenbauprojekte vergeblich darauf, in Angriff genommen zu werden. Die Lenk- und Ruhzeitvorschriften für das Transportgewerbe wurden erneut verschärft, aber vom dringend notwendigen Ausbau von LKW-Parkplätzen ist nichts zu sehen – zur Pause gezwungene Fahrer wissen oft nicht, wo sie sich hinstellen sollen. Die Bedeutung des Logistikstandorts Deutschland wird von der Regierung beschworen, aber mehr als die Ankündigung eines „Masterplans Logistik“ hat sie nicht zu bieten. Konkrete Maßnahmen etwa zur besseren Vermarktung des Standorts Deutschland sind Fehlanzeige. Deutsche Logistiker und Transporteure sind weiterhin massiven Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt, weil die Bundesregierung in Europa die Interessen unseres Gewerbes nicht nachdrücklich vertritt. Bei der Bahn hat die Regierung ein aberwitziges Rechtskonstrukt zur Teilprivatisierung vorgelegt. Statt konsequenter Privatisierung der Transport- und Logistiksparten soll der Bund Mehrheitseigentümer der DB AG bleiben und damit Privatunternehmen staatliche Konkurrenz machen. Das Schienennetz soll bei der DB AG bleiben, Wettbewerb bleibt auf der Strecke, aus den Negativ-Erfahrungen bei Strom und Gas hat die Regierung nichts gelernt.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Aufgabe des Staates ist die Bereitstellung der Verkehrswege. Daneben muss er den notwendigen Ordnungsrahmen für Wettbewerb schaffen. Planung, Bau und Betrieb der Verkehrsinfrastruktur jedoch können Private besser und effizienter. Die FDPBundestagsfraktion lehnt Gängelei bei der Wahl des Verkehrsmittels und prohibitive Verteuerungen des Verkehrs ab.

 

-          Jeder Verkehrsteilnehmer soll die von ihm verursachten Kosten für Infrastruktur und Umwelt tragen und selber entscheiden, welches Verkehrsmittel er wählt. So entstehen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern, die mit ihren spezifischen Vorteilen zu einem Gesamtsystem vernetzt werden.

-          Wo eine echte Privatisierung nicht möglich ist, wollen wir Effizienzsteigerungen durch mehr PPP-Modelle (Public-Private-Partnership), also die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Hand.

-          Das bisherige Finanzierungssystem unserer Verkehrsinfrastruktur ist nicht mehr zeitgerecht. Wir müssen mittelfristig die bisherige Haushaltsfinanzierung aufkommensneutral auf eine verursachungsgerechte, zweckgebundene Nutzerfinanzierung umstellen.

-          Mobilität und Klimaschutz müssen besser abgestimmt werden. Die FDPBundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der gesamte Verkehrssektor in den Emissionshandel einbezogen wird. Dabei ist ein kraftstoffbezogener Ansatz zu wählen, der zugleich eine Handelbarkeit von Zertifikaten zwischen den Sektoren der Volkswirtschaft
sicherstellt. Sektorale Instrumente, insbesondere die Öko-Steuer, müssen gleichzeitig zurückgeführt werden. Es ist sinnvoll, die mit dem Verbrennen von fossilen Kraftstoffen verbundenen CO2-Emissionen durch Nutzung und Weiterentwicklung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls auf globaler Ebene zu einem bedeutenden Teil zu kompensieren. Die damit absehbar verbundene Erhöhung der Kraftstoffpreise muss durch eine Absenkung der Ökosteuer in gleicher Höhe für den Verbraucher neutralisiert werden.

Die Infrastrukturpolitik der FDP orientiert sich an den Realitäten auf dem Verkehrsmarkt, nicht an Wunschträumen:

 

-          Die Straße ist und bleibt der Hauptverkehrsträger mit heute über 90 Prozent des Personenverkehrs und über 70 Prozent des Güterverkehrs. Das muss – neben Umweltgesichtspunkten - bei der Verteilung der Investitionsmittel berücksichtigt werden.

-          Bei der Schiene brauchen wir die Rückbesinnung auf Strategie und Instrumente der Bahnreform. Wir wollen eine Wettbewerbsbranche Schienenverkehr. Voraussetzung dafür ist die Trennung von Netz und Transport. Auf dieser Basis erfolgt die vollständige Privatisierung der DB-Transportsparten. Nur das Netz soll als Aktiengesellschaft im Mehrheitseigentum des Bundes bleiben.

-          Die Wasserstraßen, Seehäfen und Flughäfen brauchen für ihre Entwicklung sichere Rechtsgrundlagen mit angemessener Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes. Konkret wollen die Liberalen ein Wasserstraßenausbaugesetz, in dem ein Bedarfsplan für Erhaltung-, Neu- und Ausbaumaßnahmen aufgestellt wird. Für sichere Planungsbedingungen in der Luftfahrt muss ein bundesweites Flughafenkonzept sorgen. Dauerhafte Beihilfen an Flughäfen oder Fluggesellschaften lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

-          Die maritime Wirtschaft ist für eine Exportnation wie Deutschland von zentraler Bedeutung. Mehr Schiffe unter deutscher Flagge werden wir nur durch eine Verbesserung der hiesigen Standortbedingungen erreichen. Es muss beim Prinzip der Tonnagebesteuerung bleiben. Deutschland braucht für seinen Küstenschutz eine nationale Küstenwache.

-          Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss reformiert werden. Wir wollen sicherstellen, dass die notwendigen Zuschüsse für den ÖPNV effizient eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die klare Trennung von politischem Aufgabenträger und Nahverkehrsdienstleistern, die konsequente Verwirklichung des Bestellerprinzips und die Neuordnung der Finanzierung in einem ÖPNV-Gesetz. Der Ausschreibungswettbewerb muss zum Normalfall werden, wobei mittelständische Anbieter durch angemessene Losgrößen berücksichtigt werden müssen.

 

 

5.3 Raum- und Stadtentwicklung und Aufbau Ost als Zukunftsaufgabe

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Die Raum- und Stadtentwicklung Deutschlands wird durch die demografische Entwicklung vor neue Herausforderungen gestellt. Setzt sich die jetzige Tendenz fort, sinkt die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen bis zum Jahr 2050 von derzeit über 80 Millionen auf ca. 68,5 Millionen. Im gleichen Zeitraum steigt der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung auf etwa 60 Prozent.

 

Starke Regionen wie Hamburg, München, weite Teile Baden-Württembergs und des westlichen Niedersachsens werden vorerst weiter wachsen. Strukturschwache Städte und Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, erleben den Trend von morgen dagegen schon jetzt, weil die Entwicklung durch eine teils massive Abwanderung stark beschleunigt wird. Vor allem in schrumpfenden und alternden Regionen wächst die Bedeutung der städtischen Kerne. Denn hier können technische und soziale Einrichtungen zentral und damit relativ kostengünstig vorgehalten werden.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Der medienwirksamen Umbenennung des zuständigen Ressorts in Bundesministerium für Verkehr, Bau und neuerdings auch Stadtentwicklung ist keine entsprechende Politik gefolgt: Beispielsweise werden nach wie vor über 60 Prozent der Gelder des Programms Stadtumbau Ost nicht zur Aufwertung, sondern für den Abriss am Stadtrand ausgegeben. Die Belebung von Innenstädten wird durch die mit der Unternehmensteuerreform einher gehende Besteuerung von Ladenmieten verteuert und der Bau von selbst genutztem Wohneigentum durch die Abschaffung der Eigenheimzulage unattraktiver.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Die FDP-Bundestagsfraktion will daher die lokalen Zentren wieder für Menschen jeden Alters und aller Lebenslagen attraktiv machen und eine weitere Zersiedelung – die uns alle teuer zu stehen kommt, wenn wir weniger und älter werden – verhindern. Dies erfordert Anstrengungen aller Ebenen und vielfältiger Akteure von der Verwaltung über Stiftungen, Vereine und Unternehmen bis hin zu jedem einzelnen Bürger.

 

-          Die FDP-Bundestagsfraktion will die Aufenthaltsqualität in den Städten für alle Menschen verbessern und dabei die bestehenden Stadtentwicklungsprogramme ausbauen und sinnvoll zusammenfassen. Die Zusammenarbeit zwischen Städten und in den Regionen muss erleichtert und gefördert werden. Außerdem ist die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen durch den Abbau bürokratischer Vorschriften und investitionsfeindlicher Regelungen zu verbessern.

-          Ziel der FDP-Bundestagsfraktion ist es darüber hinaus, die Städte sicherer zu machen. Leitbild muss eine städtebaulistädtebauliche und architektonische Planung sein, die
menschliches Verhalten positiv beeinflusst und kritischen Verhaltensweisen vorbeugt. Die Sicherheitsbehörden und Akteure der Bürgergesellschaft sind in die Stadtplanung einzubeziehen.

-          Wohnungspolitik muss in erster Linie ein Instrument der Wirtschaftspolitik sein. So werden durch Wohnungsneubau, Sanierung und Modernisierung im Bestand Arbeitsplätze geschaffen und erhalten. Im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge ist es notwendig, auch die Förderung von Wohneigentum mit einzubeziehen.

-          Eine Koppelung wohnungspolitischer Fragen mit dem Städtebau ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion unumgänglich. Eine moderne Wohnungspolitik muss Wohnungseigentum fördern, Wohnraum für sozial Schwache bereit stellen, die Wohnungsmärkte insgesamt mehr liberalisieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Wohnungspolitik muss sich auf die Versorgung bestimmter Zielgruppen konzentrieren. Dazu gehören insbesondere Familien mit Kindern und ältere Menschen.

-          Wohnungspolitik ist auch ein Instrument der Umweltpolitik. Die staatliche Förderung von Investitionen für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zur Senkung der CO2-Emissionen ist aber nur ein Schritt zum Erreichen weiter gehender Klimaschutzziele. Neben staatlichen Förderprogrammen zur Anschubfinanzierung will die FDP-Bundestagsfraktion auch privatrechtliche Wege nutzen. Eine vertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter ist ein Weg, die Hauseigentümer zu Investitionen zu bewegen. Mieterhöhungen sollen im Umfang einer garantierten Heizkosteneinsparung möglich sein. Die FDPBundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die mietrechtlichen Voraussetzungen für solche Vereinbarungen zu schaffen.

 

Der Aufbau Ost muss weiter voran gebracht werden:

 

-          Die FDP setzt zugunsten besseren Wirtschaftswachstums in Ostdeutschland auf den Auf- und Ausbau der Infrastruktur, z.B. den Bau grenzüberschreitender Strassen- und Wasserverbindungen sowie die Beseitigung der Defizite im Schienenverkehr.

-          Für den Aufbau Ost ist eine stärkere Technologie- und Innovationsförderung notwendig. Nur das bringt zukunftsorientierte Arbeitsplätze. Das wiederum erfordert einen hohen Bildungsstand. Deshalb ist es notwendig, ganz gezielt Bildung, Ausbildung und Forschung im Osten Deutschlands noch stärker zu fördern.

-          Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion führen insbesondere solche Konzepte zum Erfolg, die die Deregulierung des Arbeitsmarktes und umfassende Steuerreformen mit dem Ziel von Steuersenkungen beinhalten. Die Voraussetzungen für Existenzgründungen soll durch erleichterte Unternehmensfinanzierungen begünstigt werden. Der zweite und dritte Arbeitsmarkt muss langfristig zurückgeführt werden.


 

 

6.1 Zukunft der Gesellschaft –

Allianz von Familien- und Bildungspolitik

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Ehe und Familie sind nicht nur Ausdruck persönlicher und sozialer Bindung. Sie sind das kleinste und bedeutendste soziale Netz und stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. 184 Milliarden Euro gibt der Staat derzeit jährlich für Familien aus, verteilt auf 145 verschiedene Leistungen, vergeben von fast vierzig staatlichen Stellen. 62 Prozent der Deutschen erwarten, dass die Lebensbedingungen für Familien und Kinder in Deutschland in den nächsten Jahren schlechter werden.

 

Neben der traditionellen Familie haben sich in der gesellschaftlichen Entwicklung und in der Lebenswirklichkeit andere Lebensgemeinschaften herausgebildet, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Andere Lebensformen wie ein Zusammenleben und Füreinander-Einstehen ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind gesellschaftlich ebenso akzeptiert, wie das aufgrund der beruflich geforderten Mobilität immer häufiger auftretende „Living apart together.“ Seit 1996 ist die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um rund ein Drittel angestiegen. In demselben Zeitraum hat sich in den alten Bundesländern die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern um fast drei Viertel erhöht. Fast jedes vierte Kind lebt heute nicht mehr in einer klassischen Mutter-Vater-Kind-Familie. 15 Prozent werden alleine von der Mutter und 2 Prozent vom Vater erzogen. 6 Prozent leben mit unverheirateten Eltern zusammen und 9 Prozent leben mit einem neuen Elternteil oder in einer Patchwork-Familie.

 

Finanzielle Knappheit und Not von Familien und Kindern bedeuten schlechtere Chancen auf Bildung und Ausbildung. Der Anteil der Schüler, die keinen Schulabschluss schaffen, beträgt im Bundesdurchschnitt 8,2 Prozent. 18,5 Prozent der Auszubildenden schaffen ihren Lehrstellenabschluss nicht im ersten Anlauf.

 

Bildung ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Bildung und Ausbildung entscheiden nicht nur über das persönliche Fortkommen, sondern auch über den Wohlstand unserer Gesellschaft.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Den Ausfall eines Gehaltes bei jungen Eltern durch das seit 1.1.2007 eingeführte Elterngeld teilweise aufzufangen, ist ein richtiger Ansatz. Die Anknüpfung an das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes führt allerdings dazu, dass man – ausgehend von einem Bruttogehalt von 2.000 Euro – bei Wahl der Steuerklasse V statt der Steuerklasse III - ein bis zu 390 Euro geringeres monatliches Elterngeld erhält.

 

Außerdem werden die Eltern spätestens nach 14 Monaten in die Ungewissheit ent lassen. Ohne Krippenplatz oder helfende Familienangehörige stehen sie ab 2008 vor der Frage, ob und wie sie die Betreuung ihres Kindes organisieren sollen.

 

Die Koalition hat beschlossen, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis 2013 auf 750.000 Plätze auszubauen; am 28.8.2007 einigten sich Bund und Länder über die Finanzierung. Nach dem jetzt von Bund und Ländern vorgesehenen Kompromiss gehen die Vorableistungen aus dem Umsatzsteueraufkommen an die Länder. Die Kommunen sind wieder einmal darauf angewiesen, dass die Länder dieses Geld auch vollständig verteilen.

 

Der dringend nötige Bericht des Kompetenzzentrums für Familienleistungen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Wirkung der 145 familienbezogenen Leistungen in Höhe von 184 Mrd. Euro jährlich liegt immer noch nicht vor.

 

Obwohl der 12. Kinder- und Jugendbericht kritisiert, dass die Herkunft und das Elternhaus eines Kindes in Deutschland immer noch maßgeblich die Bildungschancen bestimmen, bleibt die Bundesregierung ein umfassendes Konzept zur qualitativen Aufwertung der Betreuungsangebote und zur Sicherung der Chancengleichheit von Kindern schuldig.

 

Die finanziellen Mittel im Bereich der Ausbildungsvorbereitung und Qualifizierung (z.B. EQJ) werden weiter nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Wirksame Maßnahmen kommen nicht denjenigen zugute, die diese Hilfen dringend benötigen. Die vom Bund mitgetragenen Maßnahmen zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten (Hochschulpakt) sind nicht ausreichend, um den künftigen Platzbedarf abdecken zu können. Die BAföG-Novelle ist nicht konsequent genug, eine Umstellung bei der Festlegung der Bewilligungskriterien und die deutliche Anhebung der Freibeträge ist nicht erfolgt.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Bildung ist der entscheidende Faktor zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit einer modernen Gesellschaft. Das Bürgerrecht auf Bildung zählt zu den wertvollsten Errungenschaften Deutschlands. Bildung hilft gegen Armut. Bildung muss allen Kindern gleiche Startchancen und damit Teilhabe an wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen ermöglichen und ein Leben lang offen stehen. Bildung beginnt in der Familie.

 

Familien wachsen, wo Menschen Vertrauen in eine gemeinsame Zukunft haben. Deutschland braucht eine Familienpolitik, die sich an der Wahlfreiheit des Lebensentwurfs und an einem vielfältigen Kinderbetreuungsangebot ausrichtet.

 

-          Echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht die nötige Infrastruktur, ein praxisgerechtes Dienstleistungsangebot und die vollwertige gesellschaftliche Anerkennung von Familienarbeit.

-          Damit sich beide Elternteile gleichermaßen an der Bildung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können, brauchen wir eine Flexibilisierung der Ausbildung sowie eine familienorientierte Personalpolitik in den Betrieben einschließlich flexibler Arbeitszeitmodelle.

-          Frühkindliche Bildung muss kostenfrei sein. Im Rahmen des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz halbtags zwischen dem dritten Lebensjahr und der Einschulung (bzw. der „Startklasse“) soll Kinderbetreuung mittelfristig ohne Entgelt möglich sein.

-          Das letzte Kindergartenjahr soll (auch ganztags) so schnell wie möglich zu einem verbindlichen und für die Eltern kostenfreien Angebot (ggf. auch als verbindliche „Startklasse“) weiterentwickelt werden.

Chancengerechtigkeit am Start setzt voraus, dass auch Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in jedem Ort fast flächendeckend existieren. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert den sofortigen und schnellen, bedarfsgerechten Ausbau von qualitativ hochwertigen Angeboten der Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag eines Kindes einschließlich einer Notfall- und Ferienbetreuung.

 

-          Unser Ziel ist es, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren bereits zum 31.12.2008 auf insgesamt 500.000 Plätze auszuweiten und damit das mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz gesetzte Ziel bereits Ende 2008 und nicht erst 2010 zu erreichen; ferner soll das Angebot der Kindertagesbetreuung für die Kinder unter drei Jahren ab 1.1.2009 möglichst kurzfristig auf bis zu 750.000 Plätze erweitert werden. Das Konzept der FDP im Deutschen Bundestag sieht vor, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 3,2 Prozent und damit jährlich um zusätzliche 1,5 Mrd. Euro zu erhöhen. Dieses Geld kommt dann den Kommunen ohne Umwege direkt zugute.

-          Eltern sollen bei einer Trägervielfalt von Tagespflege, privater und privatgewerblicher Initiativen und betrieblichen Angeboten das für ihr Kind optimale Bildungs- und Betreuungsangebot aussuchen können.

-          Vergünstigungen, die für Existenzgründer bereits heute vorgesehen sind wie Investitionszulagen oder günstige Darlehen der KfW, sollen auch auf Kinderbetreuungsangebote Anwendung finden. Öffentliche und freie Träger, betriebliche Einrichtungen, private und privat-gewerbliche Initiativen müssen gleich gefördert werden.

-          Im Rahmen der Familienförderung setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für einen Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung ein. Gefördert wird dann nicht mehr die Einrichtung, sondern das einzelne Kind.

-          Mit Bildungs- und Betreuungsgutscheinen muss sichergestellt werden, dass die Förderung auch direkt beim Kind ankommt.

-          Eine Auszahlung der Gutscheine in Form von Betreuungsgeld für Kinder unter drei Jahren lehnt die FDP im Deutschen Bundestag ab.

-          Der durch das Gutscheinsystem initiierte Wettbewerb zwischen den Einrichtungen wird zu einer Verbesserung der Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote führen.

Weitere Schritte der Qualitätsoffensive in den Bereichen der frühkindlichen Bildung und Betreuung sind:

 

-          Eine verstärkte Bindungs- und Bildungsforschung, frühpädagogische Bildungskonzepte, verbindliche Standards, regelmäßige Evaluationen der Einrichtungen,

-          Akkreditierungen, Zertifizierungen oder Gütesiegel für Betreuungsangebote. - Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern muss neben der bisherigen sozialpädagogischen Ausrichtung einen verstärkten bildungspolitischen Schwerpunkt erhalten.

-          Das erzieherische Berufsbild muss vor allem für Männer attraktiver gestaltet werden, da Kinder auch männliche Bezugspersonen und Vorbilder brauchen.

Bei der Kindertagesbetreuung muss die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und ihrer Familien gezielter gefördert werden:

 

-          Sprachstandserhebungen sollen bereits bei Eintritt in die Kindertagesstätte durchgeführt werden, spätestens jedoch zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr.

-          Migrantinnen sollen durch ein gezieltes Angebot von Sprachkursen in der Bildungs- und Betreuungszeit in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.

Familien brauchen eine übersichtliche und wirkungsvolle Familienförderung:

 

-          Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Überprüfung aller finanziellen Familienleistungen und deren Bündelung in einer Familienkasse.

-          Das Steuerkonzept der FDP-Bundestagsfraktion sieht vor, den Freibetrag der Kinder dem von Erwachsenen gleich zu stellen, das Kindergeld auf 200 Euro zu erhöhen und Aufwendungen für Kinderbetreuung bis zu 12.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigen.

-          Die Vorschriften des Sozialrechts, Sozialversicherungsrechts und Familienrechts müssen dringend besser aufeinander abgestimmt werden. Die FDPBundestagsfraktion fordert, den Unterhaltsvorschuss, der bei unregelmäßigen oder ausbleibenden Unterhaltszahlungen gewährt wird, bis zur Volljährigkeit des Kindes (jedoch begrenzt auf 36 Monate) auszudehnen, damit das Kindeswohl auch bei später auftretenden Zerwürfnissen wie Trennung und Scheidung besser berücksichtigt wird.

Im Zuge der Föderalismusreform I hat die Bundesregierung Verantwortung für die Bildungsforschung und damit für die Offenlegung der Bildungsleistung der Länder übernommen. Dieses Instrumentarium muss seitens des Bundes herangezogen werden, um die Stärken und Schwächen der Bildungssysteme transparent darzustellen und einen Wettbewerb um die besten Modelle im föderalen Rahmen in Gang zu setzen. Über die Vereinbarung gemeinsamer Bildungsstandards erreichen wir die gegenseitige Anerkennung schulischer, akademischer und beruflicher Abschlüsse und so die notwendige Mobilität in Deutschland.

 

Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend ihren Fähigkeiten optimal gefördert und gefordert werden:

 

-          Dies gelingt erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Schulen weitestgehend in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden. Wer es mit der Chancengerechtigkeit im Bundesgebiet ernst meint, muss für bundesweite Bildungsstandards und vergleichbare
Schulabschlüsse sorgen. Die Kultusministerkonferenz wird diesen Aufgaben im Bildungsbereich längst nicht mehr gerecht. Sie sollte durch eine deutsche Bildungskonferenz ersetzt werden.

-          Eine der Hauptaufgaben muss es sein, die Lehrerausbildung zu reformieren und an die neuen Erfordernisse anzupassen.

-          Schule muss sicherstellen, dass neben der Vermittlung von Allgemeinbildung und Kernkompetenzen die notwendigen Voraussetzungen für den reibungslosen Übergang in die beruflichen Bildung oder die Hochschule gegeben sind.

Das System der beruflichen Bildung muss an die Erfordernisse einer sich wandelnden Arbeitswelt angepasst werden.

-          Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen (Allgemeinbildung, Berufsbildung, Hochschulbildung und Weiterbildung) muss abgesichert und die Mobilität innerhalb und zwischen den Feldern des Kompetenzerwerbs gefördert werden.

-          Neben der Entwicklung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zur Sicherung der Standards und Kompatibilität der Abschlüsse muss durch die Einführung eines Bausteinprinzips in der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung dazu beigetragen werden, dass das Duale System in Europa eine Zukunft hat.

-          Die FDP-Bundestagsfraktion will mit der Einführung eines einheitlichen und verbindlichen „Europass 2000“ ein Instrumentarium schaffen, das die im europäischen Raum erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung dokumentiert und über Ländergrenzen hinweg deren Anerkennung sichert.

Im Bereich der Hochschulbildung fordert die FDP-Bundestagsfraktion:

 

-          Um ausreichend viele Studienplätze durch die Hochschulen vorhalten zu können, soll der Hochschulpakt 2020 fortgeschrieben werden.

-          Mittelfristig soll die Grundfinanzierung der Studienplatzkapazitäten durch die Einführung eines Bildungs-Gutscheinsystems gewährleistet werden.

-          Manches Studium scheitert daran, dass die Einkommenssituation des Studierenden-Elternhauses keine oder nur eine geringe Förderung nach BAföG zulässt. Das macht eine Umstellung der Bewilligungskriterien unter Einbeziehung einer stärkeren elternunabhängigen Komponente nötig. Hilfe suchenden Studierenden soll noch vor der Aufnahme des Studiums die Erstellung „maßgeschneiderter“ Finanzierungspläne im Rahmen öffentlicher und privater Unterstützungsleistungen (BAföG; Darlehen; Stipendien) angeboten werden. In diesem Zusammenhang müssen die von Bundes- und Landesebene angebotenen Studiendarlehen, Kredite und die Förderung durch Stipendien in ihrer Wirkung überprüft und optimiert werden. Die individuellen Erfordernisse des einzelnen Studierenden sollen mit Blick auf die Studiensituation und das Lebensumfeld (u. a. Baby-BAföG) berücksichtigt werden.

Das Bewusstsein für eine lebenslange Weiterbildung muss gestärkt werden.

-          Für neue Lernwege brauchen wir auch neue Finanzierungswege, wie Bildungsgutscheine, Bildungssparen, Bildungskredite und Lernkonten.

Lebenslanges Lernen mit einer massiven Förderung des Zweiten Bildungsweges, des Fernunterrichtes und des E-Learnings gibt Menschen neue Bildungs- und Gestaltungschancen.

afür brauchen wir auch einen Markt für Weiterbildung, der unbürokratisch und ohne neue Gesetze offen für alle Unternehmen sein muss. Privilegien für gewerkschaftsnahe, den Arbeitgeberverbänden oder öffentlichen Einrichtungen der Weiterbildung zugeordnete Weiterbildungsfirmen gehören beseitigt.

 

 

6.2 Zukunft der Gesellschaft -
Mehr Mut bei Innovationen und Forschung

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Deutschlands Stellung als Technologie-Nation ist härter umkämpft denn je. Für Deutschland ist es eine Wohlstandsfrage, ob es mehr Mut und Tatkraft für Freiheit und Wettbewerb bei Innovationen und Technologien in Wissenschaft und Forschung aufbringt oder ob es seinen technologischen Vorsprung an andere Länder und Weltregionen abgibt und damit Wohlstandschancen einbüßt.

 

Der FCKW-freie Kühlschrank wurde unmittelbar nach der deutschen Einheit von der ostdeutschen Firma foron entwickelt. Weil in Deutschland der Rückhalt für die Produktion und Vermarktung fehlte, ging foron Pleite. Die Erfindung von damals wird heute “made in Italy“ verkauft.

 

Das MP3-Format wurde 1987 von Karlheinz Brandenburg am Fraunhofer-Institut in Erlangen entwickelt. 20 Jahre später macht Apple damit das große Geschäft. Mehr als zwei Milliarden digitalisierte Songs hat die US-Firma bereits über ihren Onlineshop iTunes verkauft, der Gewinn kletterte 2006 auch dank des überragenden Erfolgs des Musikplayers iPod auf 1,3 Mrd. Dollar. Die deutschen Entwickler von einst verbuchen zwar jährlich Lizenzgebühren in Millionenhöhe, doch die zahlen Apple, Microsoft und andere MP3-Nutzer aus der Portokasse.

 

Das erste Auto, das wechselweise mit Elektro- und Verbrennungsmotor fuhr, war 1973 ein umgebauter VW-Bully. Die Ingenieure der Technischen Hochschule Aachen holten sich mit ihrem Prototyp jedoch eine Abfuhr bei den deutschen Autobauern. Heute beherrscht Toyota mit dem Modell Prius diesen Markt, und deutsche Autohersteller mühen sich in hektisch geschmiedeten Allianzen, ihren Rückstand aufzuholen.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Der Bundesregierung fehlt die Vision für eine neue deutsche Forschungs-, Entwicklungs- und Technologiepolitik. Statt die Kräfte zu bündeln, hat sie eine Zersplitterung der Verantwortung für Forschung und Technologie zugelassen.

 

Sowohl die Öffentliche Hand als auch die Wirtschaft müsste zur Erreichung der innerhalb der EU verabredeten Forschungsförderungsziele bis 2010 jährlich sechs Milliarden Euro mehr aufwenden. Davon ist Deutschland nach wie vor weit entfernt.

 

Praktisch setzt Schwarz-Rot die unter Rot-Grün begonnene Einschränkung der Forschungsfreiheit durch Verbote, durch die Kriminalisierung von Wissenschaftlern im Bereich der Bio- und Gentechnologie und durch Druck auf Kerntechnologie-Forscher fort.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Die Grundlagenforschung an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein unverzichtbares Fundament für Neugier, Erkenntnisdrang und Erfindergeist. Die FDP-Bundestagsfraktion steht für die Freiheit der Forschung im Dienst des Menschen. Deutschland ist noch immer ein guter Forschungsstandort mit ausgezeichneten Wissenschaftlern. Aber andere Nationen haben aufgeholt und unser Land ist aufgrund falscher politischer Entscheidungen und geringer Mittelausstattung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zurückgefallen. Innovationen benötigen ein gesellschaftliches Umfeld, das sie gleichermaßen fördert und akzeptiert.

 

Deutschland braucht eine in sich schlüssige nationale Forschungs- und Innovations- Strategie, die die Stärken des Standortes herausstellt und auf Wachstumsmärkte setzt.

 

-          Deutschland braucht ein Zukunfts- und Innovationsministerium, das in der Lage ist, die Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu bündeln, damit den berechtigten Anliegen der Grundlagenforschung genauso wie den innovationspolitischen Anliegen der Anwendungsorientierung besser Rechnung getragen werden kann.

-          Strategische Schwerpunkte müssen z.B. die Gesundheitsforschung, die Energieund Klimaforschung, die Umweltforschung, die Nanotechnologieforschung, die IuK-Forschung, die Forschung für innere und äußere Sicherheit oder die Verkehrsforschung sein.

-          Innerhalb des „Pakts für Forschung“ und vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zur Föderalismusreform II muss die Finanzausstattung außeruniversitärer Forschungsinstitute verstärkt werden. Zusätzliche Anreize zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen die Bildung neuer Wissens- und Innovationscluster unterstützen.

-          Das Ziel muss eine Innovationspolitik aus einem Guss sein, die Forschergeist und Unternehmertum zusammenbringt. Dafür braucht Deutschland das Instrument einer allgemeinen Forschungsprämie ohne Beschränkungen auf Unternehmensgrößen, um die externe Forschung von
Unternehmen und die „Drittmittel-Einnahmen“ von Hochschulen zu stärken.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält insbesondere folgende Maßnahmen für vorrangig:

 

-          Ein Gesundheitsforschungsprogramm muss den Erfordernissen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht werden. Neben einer verstärkten Präventionsforschung müssen vor allem die Krankheiten erforscht werden, die vermehrt erst im hohen Lebensalter auftreten und zu einem hohen Behandlungs- und Pflegeaufwand führen.

-          Das Stammzellimportgesetz muss, so wie es der Nationale Ethikrat empfohlen hat, novelliert werden. Das bedeutet einen Verzicht auf eine Stichtagsregelung und auf die Kriminalisierung deutscher Forscher im Ausland.

-          Das Gentechnikgesetz muss novelliert und an die wissenschaftlichen Erkenntnisse der traditionellen und modernen Züchtungsforschung angepasst werden.

-          Den Energieunternehmen muss die Möglichkeit gegeben werden, mehr in die Forschung und Entwicklung von Alternativen zu investieren. Hierzu sollen die Energieversorger eine deutsche Stiftung Energieforschung gründen und mit den erforderlichen Mitteln ausstatten, die sie selbst durch eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erwirtschaften können.

-          Eine Biomasseforschungsstrategie, koordiniert durch ein deutsches Biomasseforschungszentrum, muss Antworten auf die Herausforderungen einer künftigen Biomassenutzung zu Nahrungs-, Energie- und Landespflegezwecken geben und den berechtigten Interessen von Gesellschaft, Umwelt und Landwirtschaft Rechnung entsprechen.

Die Exzellenzinitiative hat gezeigt, dass deutsche Universitäten durchaus in der Lage sind, sich in der Forschung auch in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen international durchzusetzen. Diese Stärke muss ausgebaut werden:

 

-          Im Interesse einer besseren Wettbewerbsfähigkeit muss ein eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag die Besoldung von Wissenschaftlern insgesamt neu regeln.

-          Der Abwanderung von Wissenschaftlern aus Deutschland muss ein Bonusprogramm für Gehaltsaufschläge, so wie es der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft fordert, entgegengesetzt werden.


 

 

6.3 Zukunft der Gesellschaft –

Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Unser Land wird durch Vielfalt bereichert. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland und wird es bleiben, auch wenn dies lange ignoriert wurde. Das hat die Entstehung so genannter Parallelgesellschaften erleichtert – mit teils menschenverachtenden Folgen, so sind Zwangsverheiratungen von Frauen und Männern oder gar Feme- oder Ehrenmorde Auswirkungen sowohl gescheiteter Integration als auch scheinheiligen Wegsehens.

 

In Deutschland leben 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund – davon knapp sieben Millionen ohne deutschen Pass. Zu- und Wegzüge halten sich die Waage, gesteuerte Zuwanderung findet kaum statt.

 

Deutschland muss bei der Zuwanderungs- und Integrationspolitik endlich die Realitäten anerkennen und die Politik an den eigenen wohl verstandenen Interessen ausrichten.

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung hat es versäumt, eine bundesweite Integrationspolitik mit durchgängiger Integrationsförderung in Absprache mit den Bundesländern durchzusetzen. Die so genannten Integrations- und Islamgipfel sind unzureichende Ansätze und finden zudem hinter verschlossenen Türen statt. Weder Gesellschaft noch Politik werden in den Diskussionsprozess ausreichend eingebunden. Eine fundierte gesellschaftliche Debatte über Integration und Migration ist aber dringend erforderlich, um die Defizite nicht noch größer werden zu lassen. Vor allem die Probleme in der Bildung und die Förderung eines frühzeitigen Spracherwerbs dulden keinen Aufschub.

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Liberale Integrationspolitik will Menschen mit Migrationshintergrund gleiche Bildungsund Berufschancen in unserer Gesellschaft gewähren und sie umfassend am gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Leben beteiligen. Zentrales Ziel einer gelungenen Integrationspolitik für Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, ist die Einbürgerung. Sie ist Ausdruck von Integrationskompetenz, welche im Zeitalter der Globalisierung einen klaren Wettbewerbs- und Standortvorteil darstellt.

 

Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Migranten müssen selbst bereit sein, sich verpflichtenden Anforderungen bei der Integration zu stellen und diese aktiv zu unterstützen.

 

Dies bedeutet für die FDP:

 

-          Unsere Gesellschaft kann Freiheit nur dann gewährleisten, wenn sie ein einheitliches Fundament hat. Dies bedeutet die Akzeptanz der Grundwerte unserer Verfassungs- und Rechtsordnung seitens der Migranten. Besonders die Gleichberechtigung von Mann und Frau zählt zu diesen unverrückbaren Eckpfeilern.

-          Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die Integration unabdingbar. Gerade die Sprache mit ihrer direkten Ausstrahlung auf das Annehmen und Finden der neuen Identität in einer oft fremden Kultur ist von herausragender Bedeutung.

-          Die bisherigen Integrationskurse bieten mit ihren Sprach- und Orientierungseinheiten hierfür eine gute Grundlage, auch für die nachholende Integration. Allerdings liegen deren Defizite klar auf der Hand: zu wenig Stunden für das Sprachpensum, zu wenig Geld für qualifizierte Lehrer, zu heterogene Klassen, kaum Kinderbetreuung für Mütter, deren Spracherwerb besonders wichtig ist. Diese Mängel müssen umgehend behoben werden, um die Integrationschancen zu verbessern.

-          Wirkliche Integration gelingt nur, wenn neben der Sprachförderung auch eine gleichrangige Förderung der sozialen und beruflichen Kompetenzen tritt und Migranten von Anfang an Gelegenheit zur Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.

-          Ein Ausbau der Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche über den Schulunterricht hinaus ist zu forcieren, um verbesserte Integrationschancen zu bieten.

-          Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verbesserung der nachholenden Integration zu richten, die Migranten betrifft, die teilweise seit Jahrzehnten in Deutschland leben, ohne hier verankert zu sein.

-          Gelenkte Zuwanderung muss vor allem das Bedürfnis nach Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen, da der Fachkräftemangel mittlerweile die Konjunkturlage gefährdet.

-          Arbeitsmigration soll durch ein Punktesystem gesteuert werden, das die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands ebenso berücksichtigt wie wirtschaftliche Interessen.

-          Integration braucht ein beidseitiges Einverständnis, um Chancengleichheit unabhängig von der Herkunft herbeizuführen.


 

 

6.4 Zukunft der Gesellschaft –

Kultur- und Medienpolitik

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Deutschland verfügt über eine überaus vielfältige und reiche Kulturlandschaft. Diese zu erhalten und fortzuentwickeln ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft. Unsere Verpflichtung besteht nicht nur darin, diese Kulturlandschaft für die Zukunft zu sichern, sondern auch darin, unseren Kindern die zugrunde liegenden Ideen zu vermitteln und künstlerische Innovationen zu fördern.

 

Kunst und Kultur sind die Grundlagen unserer Gesellschaft. Sie dienen der Verständigung untereinander und sind Quelle von Identität und Selbstbewusstsein. Kunst und Kultur spiegeln den Zustand einer Gesellschaft wider und treiben deren Entwicklung voran. Ohne Kunst und Kultur wäre eine Gesellschaft nicht kreativ, eine Wirtschaft nicht innovativ und jede Bildung technokratisch.

 

Die Kulturwirtschaft und die Medienwirtschaft gehören zu den wichtigsten Zukunftsbranchen in Deutschland. Sie brauchen optimale Rahmenbedingungen, damit sie sich weiter entfalten können. Die Digitalisierung der Medien eröffnet zahlreiche Chancen und erfordert einen Rechtsrahmen, der den neuen Möglichkeiten gerecht wird.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Nach erheblichen Startschwierigkeiten ist es dem neuen Kulturstaatsminister gelungen, den Kulturhaushalt des Bundes in der 16. Wahlperiode nicht nur vor Kürzungen zu bewahren, sondern geringfügig zu steigern. Das erkennen wir ausdrücklich an.

 

Mit der Einführung des „Deutschen Filmförderfonds“ ist es der Bundesregierung gelungen, einen Ausgleich der bisher bestehenden gravierenden Wettbewerbsnachteile des Filmstandorts Deutschland zu schaffen. Leider werden durch diesen Fonds jedoch nur größere Produktionen ab einem Budget von einer Million Euro gefördert.

 

Bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 zum Kulturgüterschutz, einem der umfangreichsten kulturpolitischen Gesetzgebungsverfahren der 16. Wahlperiode hat die Koalition in Musterschülermanier ein Ausführungsgesetz beschlossen, welches weit über eine eins-zu-eins-Umsetzung der Konvention hinausgeht. Dadurch hat Schwarz-Rot einen sicherlich gut gemeinten Kulturgüterschutz in bürokratische Erschwernisse beim Kulturgüteraustausch verkehrt.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Die Förderung von Kunst und Kultur ist ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten. Als Liberale sehen wir es als eine besondere Verpflichtung an, uns für die Freiheit, die die unverzichtbare Grundlage kultureller Vielfalt und künstlerischen Schaffens ist, einzusetzen. Angesichts drastisch zurückgehender Kulturausgaben bei den Ländern und Kommunen ist es mehr denn je erforderlich, ein deutliches Zeichen für die Kultur zu setzen. Das wichtigste kulturpolitische Vorhaben der 16. Wahlperiode ist die Verankerung des Staatszieles Kultur im Grundgesetz. Die FDPBundestagsfraktion hat hierzu als bisher einzige der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einen Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Die Eigeninitiative von Kultureinrichtungen muss belohnt und darf nicht bestraft werden. Im Haushaltsrecht muss sichergestellt werden, dass Spenden- und Sponsoringeinnahmen den Kulturinstitutionen ungeschmälert zugute kommen, zwischen Kalenderjahren übertragbar sind und nicht zu Kürzungen der öffentlichen Zuwendung führen.

 

Ein starkes Engagement des Bundes in der Hauptstadt ist unverzichtbar. Damit das erhebliche finanzielle Engagement gegenüber den anderen Regionen Deutschlands zu rechtfertigen ist, muss die kulturelle Repräsentation Deutschlands in der Hauptstadt transparent sein und nach klar definierten Kriterien erfolgen. Dies ist bis heute nicht der Fall. Die Hauptstadtkulturförderung muss klar geregelt werden – allein schon aufgrund der Anforderung der neuen Hauptstadt-Klausel in Art. 22 GG, die für die Ausgestaltung der Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt eine gesetzliche Regelung erfordert. Eine bloße Verwaltungsvereinbarung wie der gegenwärtige Hauptstadtkulturvertrag erfüllt die Anforderungen des Grundgesetzes nicht.

 

Bei der Aufarbeitung der deutschen Geschichte gibt es großen Nachholbedarf. Insbesondere bei der Erhaltung und Erschließung der authentischen Stätten des SED-Unrechts ist noch viel zu tun. Das Gedenkstättenkonzept des Bundes muss in diesem Sinne fortentwickelt werden. Die Arbeitsfähigkeit und die Integrität der Stasiunterlagenbehörde müssen wiederhergestellt werden. Das Vertrauen in die wichtige Aufgabe der Aufarbeitung verträgt es nicht, dass zahlreiche ehemalige MfSMitarbeiter in der Stasiunterlagenbehörde arbeiten.

 

Zur Aufrichtigkeit der Aufarbeitung der jüngsten deutschen Geschichte gehört auch eine Überprüfung der so genannten Rosenholz-Dateien auf Kontakte der Stasi zu den Bundestagsabgeordneten vergangener Wahlperioden.

 

Liberale Medienpolitik fördert den technischen Fortschritt und die mediale Vielfalt. Wir wollen den Prozess der Digitalisierung beschleunigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen den technischen Entwicklungen angepasst werden, damit sich der Innovationsgeist der Wirtschaft entfalten kann.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt und die Vielfalt der Meinungen im Rundfunk gewährleistet, bedarf einer umfassenden Reform. Werbefreiheit, eine klare Definition des Programmauftrags und die Sicherstellung eines sparsamen Umgangs mit den Rundfunkgebühren sind dabei die zentralen Ziele. Die gerätebezogene Rundfunkgebühr ist angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zu rechtfertigen und muss durch eine personenbezogene Medienabgabe ersetzt werden. Im Interesse einer effektiven Kontrolle und sinnvollen Regulierung fordern wir
eine einheitliche Aufsicht über alle Rundfunkanbieter nach dem Vorbild der britischen OFCOM. Die Konvergenz der Medien macht es erforderlich, die Kompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet in Abgrenzung zum freien Markt der Presse und zu den Telemedien klar zu beschränken.

 

Der im März 2007 vereinheitlichte Rechtsrahmen für die Telemedien muss unverzüglich fortentwickelt werden. Die bereits im Gesetzgebungsverfahren zu Tage getretenen Mängel und Rechtsunsicherheiten müssen korrigiert werden. Dabei muss unter anderem sichergestellt werden, dass Anbieter von Telemediendiensten nicht mit unerfüllbaren Haftungsregeln oder Überwachungspflichten belastet werden.

 

Ein wirksamer Schutz durch ein starkes Urheberrecht ist die notwendige Voraussetzung für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Urheberrecht ist Eigentumsrecht. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert ein „Drittes Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“, das unter anderem die folgenden Themen aufgreift:

 

-          Prüfung einer gesetzlichen Regelung zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen.

-          Überarbeitung des Rechts der Kabelweitersendung, um die heimische Hotellerie und Gastronomie von diesen kostenträchtigen Wettbewerbsverzerrungen zu entlasten.

-          Einbeziehung von Sendeunternehmen in den Kreis der Vergütungsberechtigten nach §§ 54 ff. UrhG.

In der Medienpolitik hat sich die Koalition immer wieder durch überzogene Verbotsforderungen für Computerspiele hervorgetan. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden, international als vorbildlich anerkannten Jugendschutzbestimmungen ausreichen. Problemen mit aggressiven Computerspielen können wir nur mit einer Stärkung der Medienkompetenz und einer größeren Aufmerksamkeit und Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen begegnen.

 

 

 

6.5 Zukunft der Gesellschaft –

Sportpolitik mit Augenmaß

 

 

Wo Deutschland steht:

 

Deutschland ist eine große Sportnation und Organisationsweltmeister im Bereich sportlicher Großveranstaltungen – der Verlauf und das Ergebnis der FIFAFußballweltmeisterschaft ist nur ein Beispiel dafür.

 

Gleichzeitig ist der Schulsport in Deutschland das Stiefkind der Lehrpläne. Sportunterricht wird häufig fachfremd unterrichtet, und es fallen deutlich zu viele Sportstunden aus. Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewegen sich zuwenig.

 

Als Wirtschaftsbranche und Arbeitgeber drohen dem Sport in Deutschland massive Nachteile, seitdem sich eine Fortsetzung
des staatlichen Sportwett-Monopols abzeichnet anstelle einer Liberalisierung, wie sie die EU ausdrücklich wünscht.

 

 

Was Schwarz-Rot macht:

 

Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer Reform des Ehrenamtes erkannt und erste Schritte für eine bessere Anerkennung beispielsweise von Übungsleitern eingeleitet. Das erkennen wir ausdrücklich an.

 

Infrastrukturmaßnahmen der Bundesregierung wie der „Goldene Plan Ost“ mit ca. 2 Mio. Euro Förderumfang im Jahr greifen nur örtlich begrenzt und sind vom Gesamtbedarf her nicht ausreichend, um den Zustand der Sportstätten in ganz Deutschland entscheidend zu verbessern.

 

 

Was die FDP im Deutschen Bundestag will:

 

Die Intensivierung der Förderung des Breiten- und Behindertensports ist der FDPBundestagsfraktion, auch im Hinblick auf die Integration in die Gesellschaft ein besonderes Anliegen. Insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen bedarf zusätzlicher Unterstützung, um stetigem Mitgliederschwund entgegenzuwirken. Dazu ist eine weitere Stärkung des sportlichen Ehrenamtes erforderlich.

 

In ganz Deutschland müssen Sportstätten modernisiert und neue geschaffen werden („Goldener Plan für Gesamtdeutschland“).

 

In der Sportpolitik muss der Einsatz für eine Bekämpfung des Dopings durch verbesserte Kontrolle und Forschung noch weiter verstärkt werden.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes, um auch langfristig die Finanzierung wichtiger Gemeinwohlbelange namentlich in den Bereichen Sport und Kultur zu gewährleisten.

 

 


 

Schlusswort:

 

Deutschland braucht klare Verhältnisse

 

 

Die Bundesregierung hat angesichts ihrer inneren Probleme das Regieren eingestellt. Wer Regierungsverantwortung hat, der hat auch die Verantwortung zu regieren. Ist die schwarz-rote Koalition dazu nicht mehr in der Lage, muss sie die Regierungsverantwortung zurückgeben.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion will den Politikwechsel für Deutschland. Was das im Einzelnen heißt, zeigt dieses Programm konkret mit zahlreichen Beispielen auf. Wir wollen Politik aus einem Guss. Unser Anspruch ist es, die Chancen der Globalisierung zu ergreifen.

 

Das Deutschlandprogramm von heute ist das liberale Regierungsprogramm von morgen. Das Deutschlandprogramm der FDP-Bundestagsfraktion zeigt: Wir wollen regieren. Wir sind bereit, Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Deutschland braucht klare Verhältnisse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________________________________________________

Die Reihenfolge der Kapitel ist keine politische Gewichtung, sondern entspricht der fachlichen Zuordnung der Arbeitskreise der FDP-Bundestagsfraktion.