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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung Originaldokumente aus
„Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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Otto Fricke (FDP) 21. Januar 2009 Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Der Umgang mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft schwierig. Egal wann wir
auf dieses Problem treffen, ob beim Testament, bei der Organspende oder bei
der Patientenverfügung: Wir tun uns damit schwer. Ich will direkt die erste Frage beantworten: Müssen wir
als Gesetzgeber die Patientenverfügung regeln, ja oder nein? - Ich glaube,
wir haben die Verpflichtung, dies zu regeln. Es gibt dabei nicht die richtige Antwort, aber wir müssen
wenigstens eine richtige Antwort finden. Sonst täten
wir das, was wir als Gesetzgeber nicht tun sollten, nämlich, es innerhalb der
Gewaltenteilung anderen zu überlassen. Das wäre ein Fehler und würde die
Bürger nur noch weiter verunsichern. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Darüber, welche Antwort wir geben wollen, gehen unsere
Meinungen auseinander. Mir geht es um die Freiheit des Patienten. Mir geht es
gemeinsam mit dem Kollegen Bosbach, der Kollegin Göring-Eckardt, dem Kollegen
Röspel und anderen um die Selbstbestimmung. Eine freiheitliche Lösung
bedeutet aber nicht, dass möglichst wenige Regeln gesetzt werden und
Selbstbestimmung ermöglicht wird, indem einfach alles laufen gelassen wird.
Laufen lassen ist keine Selbstbestimmung. Die folgende wie weiteren Hervorbungen
durch LT-Redaktion Freiheit bedarf der Aufklärung. Um Freiheit
zu erreichen, muss klargemacht werden, was die Grundlage des Handelns ist.
Wer nicht weiß, was er tut, der handelt letztlich nicht frei, sondern in
Dunkelheit. Selbst handeln ist nur dann selbst bestimmen, wenn man die
Grundlagen seiner Entscheidung kennt. Kennt man sie nicht, dann hat man zwar
schön gehandelt, aber man war nicht wirklich frei. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Fragen sind niemals wichtiger als dann, wenn es um
Leben und Tod geht. Freiheit bedarf aber auch der
Verantwortung. Wer Verantwortung übernommen hat - nicht nur für sich selbst,
sondern auch für andere: für Partner, für Kinder, für seine Familie -, der
verwirklicht seine Freiheit, der prägt sie aber auch. Diese
Verantwortung besteht nun einmal, und diesen Teil der Verantwortung muss man
berücksichtigen. Man muss immer sehen, welche Verantwortung man bei aller
Freiheit für andere hat und unter welchen Bedingungen man dennoch das Recht
hat, sich die Freiheit zu nehmen und so und nicht anders zu entscheiden. Hier
liegt der Kern des Unterschieds - er liegt nicht bei den Fällen eines
tödlichen Verlaufs -; das will ich gern zubilligen. Grundentscheidung aller ethischen Entscheidungen im
Bundestag in den letzten Jahrzehnten war, dass wir in diesen Fragen dem
Einzelnen nie vorschreiben können, was richtig und falsch, vernünftig und
unvernünftig ist. Im Gegenteil: Wir geben dem Einzelnen sogar das Recht auf
Unvernunft. Aber wenn wir dies tun, dann müssen wir gleichzeitig von dem
Betroffenen erwarten, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten die Situation
reflektiert und sich mit ihr auseinandersetzt. Warum dann der Notar? Wenn man
ein Haus kauft, dann hat der Notar eine Warnfunktion. (Widerspruch bei der SPD) - Herr Stünker, Sie können das juristisch alles viel
besser; das ist schön und gut. Aber es ist eine Warnfunktion, und deswegen
gehen wir zum Notar. Machen Sie es, wie Sie wollen. - Ähnlich verhält es sich
bei elektronisch getätigten Geschäften mit Widerrufsverpflichtung. Wenn es um
Fragen von Leben oder Tod geht, dann kann es nicht
sein, dass wir den Bürger nicht zu einer Reflexion verpflichten. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) |