D a s   L i b e r a l e   T a g e b u c h

Sammlung Originaldokumente aus „Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de

 

 

Otto Fricke (FDP)
zur Patientenverfügung im Parlament aller Deutschen

21. Januar 2009

 

 

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit dem Tod ist in unserer Gesellschaft schwierig. Egal wann wir auf dieses Problem treffen, ob beim Testament, bei der Organspende oder bei der Patientenverfügung: Wir tun uns damit schwer.

 

Ich will direkt die erste Frage beantworten: Müssen wir als Gesetzgeber die Patientenverfügung regeln, ja oder nein? - Ich glaube, wir haben die Verpflichtung, dies zu regeln. Es gibt dabei nicht die richtige Antwort, aber wir müssen wenigstens eine richtige Antwort finden. Sonst täten wir das, was wir als Gesetzgeber nicht tun sollten, nämlich, es innerhalb der Gewaltenteilung anderen zu überlassen. Das wäre ein Fehler und würde die Bürger nur noch weiter verunsichern.

 

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 

Darüber, welche Antwort wir geben wollen, gehen unsere Meinungen auseinander. Mir geht es um die Freiheit des Patienten. Mir geht es gemeinsam mit dem Kollegen Bosbach, der Kollegin Göring-Eckardt, dem Kollegen Röspel und anderen um die Selbstbestimmung. Eine freiheitliche Lösung bedeutet aber nicht, dass möglichst wenige Regeln gesetzt werden und Selbstbestimmung ermöglicht wird, indem einfach alles laufen gelassen wird. Laufen lassen ist keine Selbstbestimmung.

 

Die folgende wie weiteren Hervorbungen durch LT-Redaktion

 

Freiheit bedarf der Aufklärung. Um Freiheit zu erreichen, muss klargemacht werden, was die Grundlage des Handelns ist. Wer nicht weiß, was er tut, der handelt letztlich nicht frei, sondern in Dunkelheit. Selbst handeln ist nur dann selbst bestimmen, wenn man die Grundlagen seiner Entscheidung kennt. Kennt man sie nicht, dann hat man zwar schön gehandelt, aber man war nicht wirklich frei.

 

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 

Diese Fragen sind niemals wichtiger als dann, wenn es um Leben und Tod geht.

 

Freiheit bedarf aber auch der Verantwortung. Wer Verantwortung übernommen hat - nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere: für Partner, für Kinder, für seine Familie -, der verwirklicht seine Freiheit, der prägt sie aber auch. Diese Verantwortung besteht nun einmal, und diesen Teil der Verantwortung muss man berücksichtigen. Man muss immer sehen, welche Verantwortung man bei aller Freiheit für andere hat und unter welchen Bedingungen man dennoch das Recht hat, sich die Freiheit zu nehmen und so und nicht anders zu entscheiden. Hier liegt der Kern des Unterschieds - er liegt nicht bei den Fällen eines tödlichen Verlaufs -; das will ich gern zubilligen.

 

Grundentscheidung aller ethischen Entscheidungen im Bundestag in den letzten Jahrzehnten war, dass wir in diesen Fragen dem Einzelnen nie vorschreiben können, was richtig und falsch, vernünftig und unvernünftig ist. Im Gegenteil: Wir geben dem Einzelnen sogar das Recht auf Unvernunft. Aber wenn wir dies tun, dann müssen wir gleichzeitig von dem Betroffenen erwarten, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten die Situation reflektiert und sich mit ihr auseinandersetzt. Warum dann der Notar? Wenn man ein Haus kauft, dann hat der Notar eine Warnfunktion.

 

(Widerspruch bei der SPD)

 

- Herr Stünker, Sie können das juristisch alles viel besser; das ist schön und gut. Aber es ist eine Warnfunktion, und deswegen gehen wir zum Notar. Machen Sie es, wie Sie wollen. - Ähnlich verhält es sich bei elektronisch getätigten Geschäften mit Widerrufsverpflichtung. Wenn es um Fragen von Leben oder Tod geht, dann kann es nicht sein, dass wir den Bürger nicht zu einer Reflexion verpflichten.

 

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)