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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung Originaldokumente aus
„Das Liberale Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
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Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz: 11. November 2009 Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 20 Jahre nach dem Sieg der friedlichen Revolution in der
DDR über den Überwachungsstaat gilt der materielle Rechtsstaat in ganz
Deutschland. Wir haben die Aufgabe, ihn ständig bestmöglich auszurichten. Wir
müssen den Bürgern Rechtssicherheit geben. Aber dies muss immer so geschehen,
dass die Privatsphäre des Einzelnen geschützt ist und der Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat
haben kann. Seit dem 11. September 2001 haben viele Gesetze Bürgerrechte
eingeschränkt und staatliche Überwachungsbefugnisse ausgeweitet. Das hat mit
dazu geführt, dass manche Menschen nicht mehr das nötige Vertrauen in den
Rechtsstaat haben, sondern ihm mit Misstrauen gegenüberstehen. Unser
Grundsatz, niedergelegt in der Koalitionsvereinbarung, ist: kein Weiter-so
mit dem Stakkato immer neuer Gesetze in der Sicherheitspolitik. (Beifall bei der FDP) In Zukunft haben die konsequente Anwendung der bestehenden
Gesetze und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der
Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse für den Staat. In diesem Sinne werden wir
die rechtsstaatlichen Korrekturen und Gesetzesentschärfungen vornehmen, die
in der Abwägung von Freiheit und Sicherheit verantwortbar sind und den Bürger
stärken. (Beifall bei der FDP … ) Dazu haben wir sehr konkrete Vereinbarungen getroffen. Wir
werden den Schutz der Berufsgeheimnisträger
verbessern, indem wir die falsche Aufspaltung des Berufes der
Anwaltschaft in Anwälte und Strafverteidiger wieder aufheben. Wir werden die entsprechenden Regelungen ändern und schnellstmöglich
einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. (Beifall bei der FDP … Wir haben in diesen Punkt des Koalitionsvertrages
ausdrücklich hineingeschrieben, dass wir in Bezug auf eine weitere Ausdehnung
des Berufsgeheimnisträgerschutzes prüfen werden – möglicherweise nach dem
Vorbild des § 100 c Abs. 6 StPO –, inwieweit das mit der Durchsetzung des
Strafverfolgungsanspruches vereinbar ist. Wir ändern, und wir prüfen. Wir
sind auf dem richtigen Weg und machen das, was wir angekündigt haben. (Beifall bei der FDP … Konkret vereinbart haben wir auch die Änderung der Kronzeugenregelung. Diese Regelung muss
rechtsstaatlich wieder richtig ausgerichtet werden; das heißt, eine
Berücksichtigung der Aussage bei der Strafzumessung darf nur dann erfolgen,
wenn ein Bezug zur vorgeworfenen Tat hergestellt werden kann. (Beifall bei der FDP … Wir werden – auch das ist konkret vereinbart – die Pressefreiheit stärken. Journalisten
werden in Zukunft besser vor Beschlagnahmungen geschützt. Wir werden sicherstellen,
dass sich kein Journalist der Beihilfe strafbar macht, wenn er lediglich
Material veröffentlicht, das ihm zugespielt worden
ist. Damit schließen wir das Einfallstor, das unter anderem zu der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall „Cicero“ geführt hat. Das geschieht
sofort. (Beifall bei der FDP … ) Wir werden dem Internet,
dem wir eine riesige Chance für die Kommunikation und die Teilhabe
des Einzelnen zumessen, in den nächsten vier Jahren einen großen Stellenwert
geben. Auch hier spielt Vertrauen eine große Rolle. Deshalb werden wir auf
der Grundlage des geltenden Rechts kinderpornografische Inhalte im Netz
löschen; denn das ist die wirkungsvollste Vorgehensweise. (Beifall bei der FDP … ) Deshalb werden wir ein Jahr lang keine Sperrung vornehmen und
keine Infrastruktur in Bezug auf Internetsperren aufbauen. Wir werden sehen,
wie erfolgreich wir damit sind. Das ist im Einklang mit dem Gesetz möglich. Das
zeigt: Wir nehmen die Befürchtungen und die Sorgen der Menschen vor einer
möglichen Zensur ernst. Aber wir verschließen nicht die Augen vor der
Tatsache, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und dass es in
ihm Inhalte gibt – unter anderem kinderpornografischer Art –, die aus dem
Netz genommen werden müssen. Diesem Punkt werden wir unsere Aufmerksamkeit und
unsere ganze Tatkraft widmen. (Beifall bei der FDP … ) Nach einem Jahr wird sich zeigen, was geht und was nicht
geht. Daran lassen wir uns messen. Im Zusammenhang mit dem Internet wird
natürlich auch das Urheberrecht eine
herausragende Rolle spielen. Weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist,
müssen wir das Urheberrecht durchsetzen. Da stehen wir vor neuen Herausforderungen. Das sehen wir
an den Beratungen der Europäischen Union in den letzten Tagen. Wir haben aber
eines klargemacht: Wir wollen keine gesetzlichen Internetsperren im
Zusammenhang mit der Durchsetzung des Urheberrechts. Das steht konkret in der
Koalitionsvereinbarung. Da wird nicht geprüft, nicht abgewogen und nicht
evaluiert. Das machen wir in den Bereichen, in denen es notwendig und verantwortbar
ist. Aber das können wir teilweise nicht sofort tun. Bevor wir uns
beispielsweise mit den Strafbestimmungen zu den Terrorcamps befassen können,
brauchen wir eine gewisse Zeit, um erst einmal Erfahrungen hinsichtlich der
Anwendung dieser Bestimmungen zu sammeln. Dann werden wir uns genau ansehen – diese Gesetzgebung
war eine Gratwanderung –, ob sie sich in der Praxis bewährt haben. Wir haben
uns nicht nur auf diesen Bereich konzentriert. Die Rechtspolitik muss
natürlich auch die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise
ziehen. Deshalb stehen für uns das Insolvenzrecht,
Reorganisationsverfahren für Kreditinstitute und eine Verbesserung des
Insolvenzplanverfahrens an vorderster Stelle. Wir werden Ihnen unter
Federführung des Justizministeriums gemeinsam mit den anderen Ressorts gute
Vorschläge unterbreiten, die Instrumente zum Gegenstand haben, die gerade
dann, wenn die Gefahr einer Pleite droht, in der Zukunft helfen sollen, diese
zu verhindern und die betroffenen Unternehmen einfacher und effektiver zu
sanieren. Wir haben uns in der Gesellschaftspolitik viel vorgenommen. Das
betrifft unter anderem die Eingetragene Lebenspartnerschaft.
Da sage ich ganz deutlich: Nach vier Jahren Stillstand wird es
hier Verbesserungen geben – im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht. Das
ist in der Koalitionsvereinbarung konkret festgelegt. (Beifall bei der FDP) Ich komme zum Schluss. Wir werden der Rechts- und Justizpolitik
unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen eine große Bedeutung
beimessen; denn mit dem Vertrag von
Lissabon habe ich als Bundesjustizministerin die große
Verantwortung, Sie als Parlamentarier so früh wie möglich in alle
Überlegungen und Beratungen einzubeziehen. Ich begrüße, dass die Rechte des
Parlaments gestärkt wurden. – Herr Montag, ich sage Ihnen, SWIFT wird im Moment verhandelt. – Nein. – Wir haben unsere Bedenken deutlich gemacht. Heute
tagen Gruppen, und nächste Woche tagen Gruppen. Warten Sie einmal ab, was am
30. November passiert! Wir wollen mit Rücksicht auf das Europäische Parlament
nicht präjudizieren. Deshalb müssen Sie sich noch ein paar Tage gedulden. Dann
werden wir Ihnen sagen können, dass wir hier unsere Position sehr erfolgreich
eingebracht haben. (Beifall bei der FDP … ) |